Immissionsschutzgesetz

Ort Lärmbelästigung der Anwohner / Maßnahmen Trabrennbahn Bahrenfeld. Das Bezirksamt überwacht die Veranstaltungen gemeinsam mit einem vom Veranstalter bezahlten unabhängigen Sachverständigen. Bei einzelnen Konzerten auftretende Überschreitungen der festgelegten Beurteilungspegel werden durch das Einschreiten des Bezirksamtes unterbunden.

Dies und die festgelegten maximalen Endzeiten der Veranstaltungen haben dazu geführt, dass nunmehr kaum Beschwerden zu verzeichnen sind (z.B. Stones-Konzert: nur eine Beschwerde über Lärm). Derbypark Klein Flottbek. Im Derbypark wurden bislang nur klassische bzw. klassikähnliche Konzerte genehmigt. Bei lauteren Veranstaltungen sind Überschreitungen der festgelegten Beurteilungspegel bei der angrenzenden Wohnbevölkerung grundsätzlich nicht auszuschließen. Sie haben in der Vergangenheit aber nicht zu Beschwerden geführt.

Volksparkstadion Durch die besondere Situation des Volksparkstadions (Schallschutz durch die Tribünen, relativ weit entfernte Wohnbevölkerung), hat dies in der Vergangenheit nur selten zu Beschwerden geführt.

Tennisarena Rothenbaum. Die Lärmbelästigung für die Anwohner bezieht sich auf wenige Tage pro Jahr. Für diese unregelmäßigen Belästigungen lässt das Bundes-Immissionsschutzgesetz höhere Grenzwerte zu als bei dauernden Lärmbelästigungen. Jede Eintrittskarte ist verbunden mit einem Kombi-Ticket des Hamburger Verkehrsverbundes.

5. b) Welche Parkmöglichkeiten bestehen in näherer Umgebung der Veranstaltungsorte, und gibt es seitens des Senats Planungen für die Verbesserung der Parkmöglichkeiten? (Bitte einzeln nach den Veranstaltungsorten angeben.)

Siehe Antwort zu 5.c) und d).

Der Verkehr wird dem jeweiligen Anlaß entsprechend durch Verkehrslenkungsmaßnahmen der Polizei grundsätzlich über Hauptverkehrsstraßen geführt. Zusätzlich werden bei größeren Anlässen zwischen den entfernteren Parkplätzen und dem Veranstaltungsort Bus-Shuttledienste eingesetzt. Für die Ordnung auf den Parkplätzen hat der Veranstalter zu sorgen.

Durch intensive Öffentlichkeitsarbeit werden die Besucherinnen/Besucher auf die Verkehrssituation hingewiesen. Bei Großveranstaltungen nutzen viele Besucherinnen/Besucher zum Parken auch den Straßenrand der umliegenden Straßen.

Wegen der Vielzahl von Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern, die statistisch nicht gesondert erfaßt werden, ist eine Einzelaufstellung der Ereignisse bzw. der auf den Parkverkehr bezogenen Informationen nicht möglich. Die nachfolgende Darstellung beschränkt sich deshalb exemplarisch auf einige Veranstaltungsorte.

Ort Parkmöglichkeiten/Maßnahmen Alsterdorfer Sporthalle An der Sporthalle befinden sich einschließlich eines befestigten Platzes bei der Landespolizeischule maximal 500 Parkplätze, die durch die KRAPAG verwaltet werden. Weiter entfernt kann in der City Nord geparkt werden. Zum Schutze der Anwohnerinnen/Anwohner werden bei jeder Veranstaltung umfangreiche Verkehrsregelungsmaßnahmen (Schranken und Posten) getroffen, um das Wohnquartier von nicht gewünschtem Veranstaltungsverkehr freizuhalten. Die Anbindung an den ÖPNV (U-Bahnund Buslinien) ist als ausreichend anzusehen; es gelten Kombi-Tickets.

Freilichtbühne Stadtpark An der Freilichtbühne können nur Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum (maximal 500 Stellplätze) einschließlich City Nord genutzt werden. Die Anbindung an den Bahnhof Alte Wöhr ist als ausreichend anzusehen.

Volksparkstadion. In der näheren Umgebung des Volksparkstadions existieren einige Großparkplätze mit einer Gesamtkapazität von rund 10 000 Stellplätzen.

Horner Rennbahn. Zu den Derby-Veranstaltungen wird an den Wochenenden die Rennbahnstraße als Parkplatz eingerichtet. Im übrigen besteht eine gute Anbindung an den ÖPNV. St.Pauli-Stadion Für das St.Pauli-Stadion steht das Heiligengeistfeld als Parkmöglichkeit außerhalb der Domveranstaltungen zur Verfügung. Während der Domveranstaltungen bestehen nur Parkmöglichkeiten in angrenzenden Straßen.

Ferner gibt es die Möglichkeit, nahegelegene Parkhäuser zu nutzen. Auch hier werden die Besucherinnen/Besucher aufgrund der guten Anbindung aufgefordert, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.

Tennisarena Rothenbaum Bei der Tennisarena ist das Angebot an Parkmöglichkeiten in näherer Umgebung gering. Die Besucherinnen/Besucher sind überwiegend auf die ­ hier sehr gute ­ Anbindung des ÖPNV angewiesen.

Parkmöglichkeiten: Schulgelände Mittelweg: 180 Stellplätze. Hansastraße/Hallerstraße: 100 Stellplätze. Messegelände mit Shuttle: 900 Stellplätze.

5. c) Mit welchen Maßnahmen wurde bisher der Lärmschutz für Anwohner und mit welchen Maßnahmen die Parkplatzsituation sichergestellt bzw. geregelt, und welche Ergebnisse wurden mit diesen Maßnahmen erzielt?

Siehe Antwort zu 5.a), b) und d).

5. d) Welche weiteren Anstrengungen sind diesbezüglich konkret vorgesehen?

Siehe Antwort zu 5.b) und c).

5. e) Wie beurteilt der Senat die Anbindung der genannten Veranstaltungsorte an das Straßenverkehrsnetz sowie an den öffentlichen Personennahverkehr, und welche konkreten Planungen gibt es, um die Situation zu verbessern? (Bitte einzeln nach Veranstaltungsort auflisten.)

f) Welche Kosten sind mit der Verbesserung der Verkehrsanbindung sowie des Anwohnerschutzes je Veranstaltungsort verbunden?

Die genannten Veranstaltungsorte befinden sich bis auf die Trabrennbahn Bahrenfeld und Volksparkstadion im unmittelbaren Einzugsbereich von Schnellbahnhaltestellen und Buslinien. Die Trabrennbahn Bahrenfeld ist durch die Buslinien 111, 187 und 188 erschlossen. Das Volksparkstadion ist von den S-Bahn-Haltestellen Stellingen und Eidelstedt zu Fuß zu erreichen.

Alle Veranstaltungsorte liegen in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen.

6. Der Senat hat sich laut Presseberichten für eine zweckfremde Nutzung der Tennisarena am Rothenbaum ausgesprochen.

a) Welche Zusagen gibt es seitens des Senats hinsichtlich einer zweckfremden Benutzung der Tennisarena am Rothenbaum?

b) Sind beim Senat schon Anfragen hinsichtlich einer erweiterten Nutzung der Tennisarena eingegangen? Wenn ja, welche?

c) Welchen Stellenwert mißt der Senat einer Entscheidung durch die Bezirksversammlung Eimsbüttel hinsichtlich der zweckfremden Nutzung der Tennisarena zu?

Sowohl der Erbbaurechtsvertrag als auch der B-Plan lassen nur eine Nutzung zu Tenniszwecken zu.

Eine andere Nutzung kann nur nach Änderung der Rechtslage genehmigt werden.

7. a) Wird der Senat die Anhandgabefrist bei einer entsprechenden Bitte durch die Firma Deuteron für den Bau der Mehrzweckhalle im Volkspark verlängern?

Der Senat geht davon aus, dass die Firma Deuteron in der eingeräumten Anhandgabefrist ein umsetzungsfähiges Konzept vorlegt.

7. b) Gibt es Alternativplanungen wie z. B. die von Klaus-Peter Jebens in Wandsbek geplante Mehrzweckhalle, die dann vom Senat unterstützt werden? Wenn ja, welche und wie wird die Unterstützung voraussichtlich aussehen?

Es gibt keine Veranlassung, während der Anhandgabefrist für Deuteron alternative Planungen zu unterstützen.

7. c) Wann rechnet der Senat mit der Fertigstellung einer Mehrzweckhalle für Hamburg?

Entsprechende Zeitpläne liegen noch nicht vor.