Hamburg braucht eine qualitativ hochwertige Betreuung für Krippenkinder ­ Bundesmittel nutzen, Platzzahl ausbauen und Qualität stärken!

Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Krippen soll bis 2013 bundesweit auf eine Versorgungsquote von durchschnittlich 35 Prozent ausgebaut werden. Hierauf haben sich die Bundesregierung, die Jugendminister der Länder und die kommunalen Spitzenverbände im April 2007 geeinigt. Die bundesweiten Gesamtkosten des Ausbaus wurden mit 12 Milliarden Euro kalkuliert. Der Bund selbst stellt hieran einen Anteil von 4 Milliarden Euro bereit. Von diesem Bundesanteil sind 1,85 Milliarden Euro für die künftigen Betriebskosten und 2,15 Milliarden Euro für die Investitionskosten vorgesehen.

In Hamburg gibt es aufgrund des „Kinderbetreuungsgesetzes" (KibeG) Rechtsansprüche auf Betreuung, die über die des Bundes hinausgehen: unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern 5 Stunden vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Außerdem gibt das KibeG einen Anspruch auf Betreuung für jedes Kind von 0 (Null) bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in dem zeitlichen Umfang, in dem die Sorgeberechtigten wegen Berufstätigkeit, Ausbildung oder Arbeitsmarktmaßnahmen Betreuung brauchen (genannt „Hamburger Garantie"). Von daher ist die Versorgungsquote bei den unter Dreijährigen in Hamburg mit zuletzt über 22 Prozent im westdeutschen Vergleich seit vielen Jahren Spitze. Das KibeG mit seinen Rechtsansprüchen geht zurück auf ein von der SPD mit auf den Weg gebrachtes erfolgreiches Volksbegehren: Dieses hatte die CDU zu Verhandlungen über das von der Volksinitiative formulierte „Hamburger Kinderbetreuungsgesetz" (KibeG) genötigt. SPD und CDU haben das KibeG gemeinsam eingebracht ­ es wurde zu Beginn der 18. Legislaturperiode am 21.04.2004 einstimmig beschlossen.

In der Umsetzung des KibeG durch den von Beust-Senat gibt es seitens der SPD berechtigte Kritik: Der Senat orientiert sich nicht am Wohl des Kindes.

Die Anerkennung des dringlichen sozialen oder pädagogischen Bedarfs für einen Kita-Platz ist aufwendig und kompliziert. Die Umsetzung des Gesetzes durch den CDU-Senat benachteiligt oftmals diejenigen Kinder, die Betreuung besonders nötig hätten.

Im Wahlkampf 2008 hatte die Leitung der Behörde für Soziales und Gesundheit (BSG) am 15.02.2008 die Pressmitteilung „Hamburg: Startschuss für den Krippenausbau ­ 53 Millionen Euro für neue Betreuungsplätze von 2008 bis 2013" herausgegeben. Hier hieß es zum „Investitionsprogramm zum Krippenausbau 2008 ­ 2013": „Im Rahmen des Krippenausbauprogramms werden vom Bund in den kommenden sechs Jahren insgesamt 47,5 Millionen Euro bereitgestellt. Hamburg stockt dieses Budget aus eigenen Mitteln nochmals um 5,3 Millionen Euro auf insgesamt knapp 53 Millionen Euro auf.

Hinzu kommen für den Betrieb für die Jahre 2008 bis 2013 insgesamt 161 Millionen Euro, wovon der Bund rund 49 Millionen Euro und Hamburg rund 112 Millionen Euro finanzieren wird." Weiter hieß es: „Neu-, Erweiterungsund Umbaumaßnahmen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze für unter Dreijährige sollen insbesondere über Zuwendungen gefördert werden." Dieser „Zuwendung" steht eine Absenkung des sogenannten Teilentgelts Gebäude (TEG) je gefördertem Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren gegenüber. Diese Informationen finden sich in der Richtlinie der BSG zum „Investitionsprogramm Krippenausbau 2008 ­ 2013" (vergleiche www.bsg.hamburg.de).

In der Beantwortung der kleinen Anfrage Drs. 19/156 hat der Senat hierzu erklärt: „Die Kita-Investitionsförderung des Bundes ist nicht ohne Weiteres kompatibel mit dem Hamburger Gutscheinsystem. Der Bund geht von einer Einmalfinanzierung der Investitionskosten und der Betriebskosten über laufende Entgelte pro Platz aus. Das Hamburger Gutscheinsystem dagegen finanziert sowohl die Betriebskosten als auch die mit Investitionen zusammenhängenden Kosten über die Gutscheinentgelte. Insofern ist die Einmalfinanzierung der Investitionen logischerweise mit einer entsprechenden Absenkung der Gutscheinentgelte verbunden, da es sonst zu einer unzulässigen öffentlichen Doppelfinanzierung der Investitionen käme."

Der Senat beziehungsweise die Leitung der BSG kann keine Daten zum Angebot an Plätzen, zur Nachfrage der Eltern bei Kita und Krippe sowie zur regionalen Verteilung des Ausbaus liefern. Der Senat hält dies für „nicht erforderlich" und setzt allein darauf, dass Angebot und Nachfrage im Kita-Gutscheinsystem über einen „dezentralen, marktähnlichen Prozess zur Deckung" kommen sollen (vergleiche Drs. 19/22). Dabei gibt es in Hamburg schon jetzt vielerorts Probleme, wohnort- oder arbeitsplatznah einen Platz

­ zudem im benötigten zeitlichen Umfang ­ zu finden. Diese Probleme sprechen sich auch herum, so dass auf weitere „Nachfrage" vor Ort verzichtet wird. Der Senat räumt gleichwohl ein, dass es auch im Kita-Gutscheinsystem „lokal zu Ungleichgewichten zwischen Nachfrage und Angebot" kommen könne. Jüngst hat der Senat erstmals „Nachfrageüberhänge" an Krippenplätzen im Bereich der inneren Stadt und bei verschiedenen Leistungsarten in den Bezirken Altona und Eimsbüttel eingeräumt (vergleiche Drs. 19/156 sowie „Hamburger Abendblatt" vom 15.04.2008). Somit steht ein regional angemessen verteiltes Angebot bei den Kitas als auch beim Krippenausbau infrage.

Wir fragen den Senat:

1. Welche Summen stellt der Bund für den Krippenausbau in Hamburg 2008 ­ 2013 bereit? (Bitte die Summen für die einzelnen Jahre getrennt nach Betriebskosten und Investitionskosten sowie die Gesamtsummen zu Betriebskosten und Investitionskosten)

2. Wie sind in diesem Zusammenhang „Finanzausgleichswirkungen" definiert und um welche Summen handelt es hier für die oben genannten Zeiträume?

3. Welche verbindlichen Zusagen beziehungsweise Verpflichtungen des Bundes gibt es ab 2014 jährlich für jeweils welche Kostenarten?

4. In welcher Höhe gibt es ab 2014 ­ gegebenenfalls jährlich ­ „Finanzausgleichswirkungen"? Beteiligung des Bundes an den Investitionskosten

Die Auszahlung der Mittel an die Länder soll auf Grundlage von Artikel 3 des gegenwärtig im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein Kinderförderungsgesetz (Bundesratsdrucksache 295/08 vom 2. Mai 2008) und der Verwaltungsvereinbarung „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung" vollzogen werden. Für Hamburg ergeben sich im Zeitraum 2008 bis 2013 47,5 Millionen Euro mit folgenden Jahresbeträgen (gerundet), die Jahressummen sind übertragbar, auf den Verfügungsrahmen des Folgejahres kann vorgegriffen werden:

2008 8,3 Millionen Euro,

2009 8,2 Millionen Euro,

2010 8,0 Millionen Euro,

2011 7,8 Millionen Euro,

2012 7,7 Millionen Euro,

2013 7,5 Millionen Euro.

Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten

Nach Artikel 2 des Gesetzentwurfs soll sich der Bund mit 1,85 Milliarden Euro in der Ausbauphase von 2009 bis 2013 und ab 2014 dauerhaft mit jährlich 0,77 Milliarden Euro an den Betriebskosten beteiligen. Die Finanzmittel sollen den Ländern durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zulasten des Bundes zur Verfügung gestellt werden. Für Hamburg ergeben sich daraus nach einer modellhaften Berechnung auf Grundlage der vorläufigen finanzausgleichsrelevanten Daten für das Jahr 2007 im Länderfinanzausgleich im Zeitraum 2009 bis 2013 +9,2 Millionen Euro mit folgenden Beträgen für die einzelnen Jahre (gerundet):

2009 +0,5 Millionen Euro,

2010 +1,0 Millionen Euro,

2011 +1,7 Millionen Euro,

2012 +2,5 Millionen Euro,

2013 +3,5 Millionen Euro, ab 2014 p. a. +3,8 Millionen Euro.