Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ

Wie in den anderen Bundesländern haben sich auch in Hamburg die zuständigen Sozialdienststellen mit der GEZ auf Formulare „Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ" geeinigt, die in PROSA erstellt werden.

Die Forderung der Landesdatenschutzbeauftragten, den Adressdatenabgleich durch die GEZ zu beschränken und ohne generelle Verweisung auf §28 des Bundesdatenschutzgesetzes vollständig in §8 Abs. 4 RGebStV zu regeln, wird voraussichtlich ebenfalls im 10. RÄndStV umgesetzt.

16. Ausländerangelegenheiten:

Lesender Zugriff von Polizei und Verfassungsschutz auf die Ausländerdatei:

Die erforderlichen Rechtsänderungen für den Zugriff auf die Ausländerdatei PaulaGo wurden geschaffen. Die Anzahl der angeschlossenen Arbeitsplätze hat sich nach der Erforderlichkeit für die Aufgabenwahrnehmung zu richten.

Über das Begehren von Polizei und Verfassungsschutz, zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus und zur Bekämpfung bestimmter Straftaten lesenden Zugriff auf das Ausländerfachverfahren PaulaGo zu nehmen, hatten wir bereits ausführlich berichtet (vgl. 20.TB, 16.2). Die rechtliche Grundlage für diesen Zugriff wurde mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Ausländerdatenverarbeitungsverordnung vom 24. Juli 2007 beschlossen.

Unsere Empfehlungen hatten sich seinerzeit hinsichtlich der gestaffelten Zugriffsvoraussetzungen für die Polizei unter anderem an der Systematik des Ausländerzentralregistergesetzes (AZRG) orientiert. Das AZRG ist inzwischen jedoch novelliert worden und differenziert nicht mehr nach der Art der zu übermittelnden Daten. Sämtliche Daten können nun auf Ersuchen und im Wege des automatisierten Abrufs übermittelt werden.

Wir haben daher einer entsprechenden Vereinfachung auch im angestrebten Verfahren zugestimmt.

Diskussionsbedarf ergab sich zu der Frage, wie viele Arbeitsplätze des Landesamtes für Verfassungsschutz mit einem Zugang zum System auszustatten wären. Während die Polizei die Erforderlichkeit für nur fünf Arbeitsplätze sah, wollte das LfV zunächst, dass dort alle Arbeitsplätze angeschlossen werden, da es keine gesonderte Einrichtung von Arbeitsplätzen zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus gebe.

Maßstab hierfür ist die Frage, an welchen Plätzen ein so schneller Zugriff erforderlich ist, dass er im Wege des automatisierten Abrufs erfolgen muss.

Für die Arbeitsplätze, an denen Einbürgerungsangelegenheiten bearbeitet werden, wurde dies verneint. Hier reicht es aus, wenn Einsicht in die Ausländerakte genommen wird.

Für beide Behörden wurde ein Stichprobenverfahren vorgeschrieben, durch das die Zulässigkeit der Abrufe anlassunabhängig zu prüfen ist. Zurzeit erwarten wir prüffähige Unterlagen für dessen technische Umsetzung.

Einrichtung des Hamburg Welcome Centers Sollen Mitarbeiter für verschiedene sensible Fachaufgaben gleichzeitig zuständig sein, müssen gesetzlich vorgeschriebene Übermittlungsgrenzen durch zusätzliche organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden.

Seit Anfang April 2007 steht das Hamburg Welcome Center (HWC), eine Dienststelle des Bezirksamts Mitte, allen Neubürgern als erste Anlaufstelle für Beratung und Informationen in den Räumlichkeiten der Handelskammer Hamburg zur Verfügung. Neben dieser Aufgabenstellung ist das HWC aber auch zuständige Stelle für qualifizierte Ausländer und ihre Familienangehörigen in allen ausländer- und melderechtlichen Angelegenheiten. Mit dieser Aufgabenkonzentration sollen dieser Zielgruppe in angenehmer Atmosphäre nach dem Grundsatz one face to the customer Zeit und Wege erspart werden.

Datenschutzrechtlich von Bedeutung ist, dass hier ein Sachbearbeiter für zwei besonders sensible Bereiche (Melde- und Ausländerwesen) gleichzeitig zuständig sein soll. Nach dem datenschutzrechtlichen Grundsatz der informationellen Gewaltenteilung, der die personelle Trennung verschiedener sensibler Fachaufgaben erfordert und eine gegenseitige Nutzung der Daten nur in eng begrenztem, gesetzlich geregeltem Unfang zulässt, sind die Bereiche Meldewesen und Ausländerangelegenheiten grundsätzlich getrennt zu bearbeiten.

Andererseits steht dem Senat die Organisationshoheit über die Verwaltungsstruktur zu.

Um hier zu einem datenschutzgerechten Ausgleich zu gelangen, haben wir empfohlen, die Mitarbeiter per Dienstanweisung zu verpflichten, ohne besondere Einwilligung der Betroffenen nur diejenigen Daten des jeweils anderen Verfahrens zu nutzen, die gesetzlich gegenseitig übermittelt werden dürfen.

Daneben haben wir einige Vorschläge zur Ausgestaltung der Dienststelle gemacht.

Bei einem Besuch im Oktober 2007 konnten wir uns von der datenschutzgerechten Ausgestaltung der Dienststelle überzeugen. Auf unsere Nachfrage erfuhren wir, dass es bisher auch faktisch keine Probleme mit der Doppelzuständigkeit gegeben habe, da bei den Vorsprachen zunächst nur melderechtliche und erst später ausländerrechtliche Fragen betroffen seien.

Schwerpunkte in länderübergreifenden Verfahren und im Zulassungsbereich

Sowohl für Hamburg als auch länderübergreifend ist der Bereich Kfz-Zulassung Gegenstand mehrerer Projekte, die erhebliche datenschutzrechtliche Fragestellungen aufwerfen.

Im Bereich Verkehr geht die Tendenz zu länderübergreifenden Verfahren. Im Berichtszeitraum lag der Schwerpunkt im Bereich des Zulassungswesens. Die dort initiierten Verfahren beinhalten vielfältige Anstrengungen, das Massengeschäft der An-, Um- und Abmeldung von Kfz sowohl für den Bürger komfortabler als auch für die Verwaltung effizienter zu gestalten.

Das Projekt Lebenslage Umzug in der Metropolregion Hamburg (Kfz-Bereich) soll den Bürgern zur Vermeidung langer Behördenwege ermöglichen, länderübergreifend Ummeldungen auch bei einer anderen als der hierfür zuständigen Stelle vorzunehmen (siehe 17.2).

Das E-Government-Projekt Kfz-Ummeldung des Landesbetriebs Verkehr (LBV) soll die Sachbearbeitung vorbereiten und so das Anmeldeverfahren beschleunigen und Wartezeiten verkürzen (siehe 17.3).

Das von Hamburg federführend betriebene Projekt Deutschland Online Kfz hat darüber hinaus zum Ziel, die nach Lebenslagen beteiligten Personen und Stellen online und ohne Medienbruch in die Sachbearbeitung einzubeziehen.

Gedacht ist an die betroffenen Bürger, Kfz-Händler, Versicherungen, TÜV u.a. Dies wird eine Reihe von Rechtsänderungen erfordern, die auf ihre datenschutzrechtliche Zulässigkeit kritisch geprüft werden müssen. Das Projekt befindet sich jedoch noch in der Phase der Erstellung eines Fachkonzepts.

Prüffähige Unterlagen liegen bisher nicht vor.

Metropolregion Kfz:

Die technische Unterstützung der Kfz-Ummeldungen in der Metropolregion bedarf einer gesetzlicher Ermächtigung. Es muss langfristig nachvollzogen werden können, wer wann welche Daten im Datensatz aufgenommen und geändert hat.

Das Projekt Metropolregion sieht vor, dass Bürger bei Umzügen innerhalb der Region ihre melderechtlichen und verkehrsrechtlichen Ummeldungen auch bei anderen Behörden vornehmen können und dürfen.

Das bedeutet für die Kfz-Ummeldung, dass diese nicht mehr bei einem bestimmten Verkehrsamt vorgenommen werden muss, sondern bei jedem beteiligten Verkehrsamt ­ und später auch bei den Meldeämtern ­ erledigt werden kann.