Reinigung von Multifunktionsgehäusen (MFG) der Deutschen Telekom
In der Antwort des Senates zur Schriftlichen Kleinen Anfrage „Beschmierte DSL-Schaltkästen verschandeln das Stadtbild" (Drs. 19/579) wird zu 4. ausgeführt, dass mit dem Betreiber der MFG ein Rahmenvertrag zur Reinigung derselben abgeschlossen sei. Der Rahmenvertrag sehe vor, dass die MFG unmittelbar nach Bekannt werden von unbefugter Werbung und Plakatierung sowie Bemalungen und Besprühungen zu reinigen seien.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Die zuständige Behörde hat mit der Deutschen Telekom AG (Telekom) eine Rahmenvereinbarung über die Benutzung der öffentlichen Wege für Telekommunikationseinrichtungen nebst drei Ergänzungsverträgen geschlossen. Inhalt der Vereinbarung ist unter anderem die in der Drs. 19/579 genannte Reinigungsverpflichtung der Telekom.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Telekom wie folgt:
1. Wie viele MFG wurden im zurückliegenden Kalenderjahr aufgrund von Verunreinigungen gereinigt?
Nach Auskunft der Telekom wurden von dort im vergangenen Kalenderjahr insgesamt 23 Reinigungen von Multifunktionsgehäusen (MFG) beauftragt.
2. In wessen Auftrag und auf welche Rechnung erfolgt die Reinigung der MFG?
Die Reinigungen erfolgten im Auftrag und auf Rechnung der Telekom.
3. Berechtigt der Rahmenvertrag die Freien und Hansestadt Hamburg die Reinigung der MFG auf Rechnung des Betreibers zu beauftragen?
Grundsätzlich berechtigt die Rahmenvereinbarung die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) Verpflichtungen, die der Telekom nach der Rahmenvereinbarung obliegen, auf deren Kosten im Rahmen einer sogenannten Ersatzvornahme zu veranlassen. Bevor jedoch eine Ersatzvornahme erfolgen kann, muss die Telekom seitens der FHH zunächst zur Wahrnehmung ihrer Verpflichtung in angemessener Frist aufgefordert werden. Darüber hinaus muss die FHH der Telekom die geplante Ersatzvornahme nach Ablauf der Frist ankündigen.
4. Auf welchem Wege erhält der Betreiber in der Regel Kenntnis über verunreinigte MFG?
Die Bezirksämter können als zuständige Wegeaufsichtsbehörden verschmutzte MFG über eine zentrale E-Mail-Adresse an die Telekom melden.
5. An welche Stelle können sich Bürger wenden, die über verunreinigte MFG Beschwerde führen wollen?
Die Bürgerinnen und Bürger können sich mit Beschwerden über verschmutzte MFG an die zuständigen Bezirksämter (Fachamt Management des öffentlichen Raums) wenden. Diese leiten die Beschwerden an die Telekom weiter.
6. Finden seitens der Freien und Hansestadt Hamburg oder des Betreibers regelmäßige Inspektionen der MFG statt, um verunreinigte MFG zu identifizieren und deren Reinigung zu veranlassen und wenn ja, durch welche Stelle wird dies durchgeführt?
Regelmäßige Inspektionen speziell hinsichtlich der MFG finden seitens der Telekom und der Wegeaufsichtsbehörden nicht statt. Seitens der Wegeaufsichtsbehörden werden auffällige MFG im Rahmen der turnusmäßig stattfindenden Wegebegehungen gegebenenfalls aufgenommen und der Telekom mitgeteilt.
7. Welche Sanktionen stehen der Freien und Hansestadt Hamburg aufgrund des Rahmenvertrages zur Verfügung falls der Betreiber seiner Reinigungsverpflichtung nicht nachkommt?
Siehe Antwort zu 3.