Querungshilfe für Fußgänger in der Sieker Landstraße

Die Querungssituation der Sieker Landstraße für Fußgänger hat die kommunalpolitischen Gremien im Bezirk Wandsbek in der vergangenen Wahlperiode bereits mehrfach beschäftigt. Sowohl der damalige Ortsausschuss als auch die Bezirksversammlung haben mehrfach Anfragen hierzu gestellt und Anträge beschlossen.

Kern der Problematik sind veränderte Fußgängerströme seit der Eröffnung eines kleinen Einkaufszentrums an der Sieker Landstraße, der gleichzeitigen Schließung der Filiale der Hamburger Sparkasse in Großlohe und dem Bezug des Neubaugebietes „Boltwiesen". All diese Faktoren haben dazu geführt, dass der vorhandene Fußgängerüberweg in Höhe Pahlblöckensredder in eine Randlage gedrängt wurde. Neu geschaffen wurde als Ergänzung hierzu eine Sprunginsel etwa in Höhe Rahlstedter Kamp, die nach Auffassung der Straßenverkehrsbehörde ein gesichertes Queren der Sieker Landstraße ermöglichen soll. Alle vor Ort aktiven Parteien und verschiedene Vereine und Verbände ­ wie etwa die Mieterinteressengemeinschaft Großlohe MIGG e.V. ­ standen und stehen dieser Lösung gleichwohl sehr kritisch gegenüber.

Der Mitteilung des Bezirksamtes Wandsbek (Drs. 17/3144 vom 16.05.2007) zu einem Beschluss der Bezirksversammlung hierzu wurde eine Stellungnahme der Polizei beigefügt. Dort heißt es unter anderem, dass der gesamte Straßenzug durch die örtliche Straßenverkehrsbehörde nach dem vollständigen Bezug der „Boltwiesen" erneut begutachtet wird und bis dahin das Verkehrsgeschehen und dessen Entwicklung weiter beobachtet werden soll.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie stellt sich aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde aktuell die Querungssituation der Sieker Landstraße für Fußgänger im Bereich zwischen Stapelfelder Straße und Höltigbaum dar? Welche Veränderungen hat es diesbezüglich seit der Stellungnahme der Polizei vom Mai 2007 gegeben?

2. Welche Maßnahmen der Beobachtung des Verkehrsgeschehens und der Verkehrsüberwachung sind in diesem Bereich seit Mai 2007 vorgenommen worden?

3. Welche Zahlen zu Fußgängerquerungen in diesem Bereich sind seit der Entstehung des EKZ an der Sieker Landstraße jeweils wann erhoben worden?

Die Polizei hat das Verkehrsgeschehen in der Sieker Landstraße zwischen Stapelfelder Straße und Höltigbaum im Hinblick auf mögliche Veränderungen der Verkehrssituation seit Mai 2007 regelmäßig beobachtet und auch Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.

Ende Februar 2008 wurden gezielt außerhalb verkehrsmindernder Ferienzeiten in Hamburg und Schleswig-Holstein Verkehrsstatistikmessungen in der Sieker Landstraße durchgeführt. Dabei wurde eine Verkehrsbelastung von 10.500 bis 11.

Fahrzeugen in 24 Stunden ermittelt. Die höchste Belastung ergab sich zur nachmittäglichen Hauptverkehrszeit mit durchschnittlich 450 Fahrzeugen pro Stunde (Fzg./h) je Richtung. In der morgendlichen Verkehrsspitzenzeit lag die höchste Belastung bei 350 Fzg./h.

Bei einer parallel dazu am Freitag, den 29.02.2008 während der Schulwegzeit im Bereich der vorhandenen baulichen Querungshilfe (Mittelinsel) und im benachbarten Streckenabschnitt bis zur Straße Heckende durchgeführten Fußgängerzählung wurden insgesamt 90 Querungen (41 Erwachsene und 49 Schüler) festgestellt.

Dabei querten jedoch nur 29 Fußgänger (16 Erwachsene und 13 Schüler) die Fahrbahn an der Querungshilfe. 61 Fußgänger (25 Erwachsene und 36 Schüler) querten die Fahrbahn zwischen der Querungshilfe und der Straße Heckende an beliebiger Stelle, weil durch die Ampelsteuerung an beiden Enden der Sieker Landstraße nach wie vor große Lücken im Fahrverkehr auftraten. Diese Ergebnisse deckten sich mit den Erkenntnissen aus den vorangegangenen Verkehrsbeobachtungen, die nicht gesondert erfasst wurden.

Weitere Verkehrsbeobachtungen bis Juni 2008 haben ergeben, dass die Querungshilfe insbesondere in der nachmittäglichen Hauptverkehrszeit verstärkt von Fußgängern genutzt wird, weil die bisher durch die Ampelsteuerung an beiden Enden der Sieker Landstraße vorhandenen Lücken im Fahrverkehr zunehmend von dem Zielund Quellverkehr aus dem inzwischen weitgehend bebauten beziehungsweise bezogenen Wohngebiet „Boltwiesen" und Fahrzeugen von den Parkplätzen des Nahversorgungszentrums und eines neuen Verbrauchermarktes an der Sieker Landstraße aufgefüllt werden. Die Verkehrsbelastung im Straßenzug ist dadurch zwar nicht signifikant angestiegen, bei Fußgängerquerungen abseits der Querungshilfe treten aber aufgrund der veränderten Verkehrsverteilung längere Wartezeiten auf, die zu einer Verlagerung und Bündelung des vorhandenen Fußgängerverkehrs an der Querungshilfe führen.

Vor diesem Hintergrund hat die zuständige Behörde Ende Juni entschieden, in Höhe der baulichen Querungshilfe einen Fußgängerüberweg anzuordnen, weil dort nunmehr die verkehrlichen Voraussetzungen für dessen Einrichtung erfüllt sind.

4. Mit Beginn des neuen Schuljahres wird die Querung der Sieker Landstraße im Bereich des Neubaugebietes Boltwiesen zum Teil des Schulweges für Grundschüler, die die Grundschule am Großlohering besuchen werden.

a. Wie viele Grundschüler aus dem Bereich Boltwiesen oder anderen Bereichen nördlich der Sieker Landstraße werden mit Beginn des neuen Schuljahres die Grundschule am Großlohering besuchen?

Schülerinnen und Schüler (Stand: 11. Juli 2008).

b. Führt die Tatsache, dass die Querung der Sieker Landstraße somit zum Bestandteil eines Schulweges für Grundschüler wird, aus polizeilicher Sicht zu einer Veränderung der Situation?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, weshalb nicht?

c. Hält der Senat es für vertretbar, dass kleine Schulkinder die Sieker Landstraße unter jetzigen Bedingungen alleine überqueren? Welche Maßnahmen werden seitens des Senats (unter anderem Zebrastreifen, Bedarfsampel) geprüft? Welche sind beabsichtigt? Ist auch der Einsatz von Schülerlotsen angedacht?

Die Querungshilfe in der Sieker Landstraße ist bereits Bestandteil des Schulweges für Grundschüler aus dem Wohngebiet „Boltwiesen", die im laufenden Schuljahr die Schule am Großlohering besuchen. Im Hinblick darauf wird hier keine Veränderung der Verkehrssituation eintreten. Sofern Eltern am angeordneten Fußgängerüberweg an der Querungshilfe in der Sieker Landstraße zusätzlich einen Lotsendienst mit Verkehrshelfern einrichten möchten, wird dies wie bereits am benachbarten Fußgängerüberweg in Höhe Pahlblöckensredder von der Polizei und der Landesverkehrswacht unterstützt.