Möbel Höffner in Eidelstedt

In Eidelstedt soll ein großer Möbelmarkt der Firma Höffner entstehen. Die unmittelbare Nähe zur Möbelmeile Halstenbek und zu IKEA Schnelsen, die nicht nachgewiesene Schaffung von dauerhaften, nach Mindestlohn bezahlten Arbeitsplätzen sowie die nicht nachgewiesene Erhöhung von Steuereinnahmen durch Möbel Höffner an anderen Standorten lassen keine Notwendigkeit für diese Ansiedlung erkennen.

Verkehrlich, städtebaulich und für den lokalen Einzelhandel erscheint die geplante Ansiedlung als Zumutung.

Dies vorausgeschickt frage ich den Senat:

1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Arbeitsplatzsituation des Höffner-Marktes in Barsbüttel?

a. Wie viele Arbeitsplätze gab es am Eröffnungstag des Marktes?

b. Wie hoch war der jeweilige Anteil unbefristeter, befristeter oder von der Agentur für Arbeit geförderter Arbeitsplätze?

c. Wie hoch war der jeweilige Anteil von Vollzeit- oder Teilzeitarbeitsplätzen?

d. Wurde für alle Arbeitsplätze nach Tarif gezahlt?

e. Wie hoch war die Anzahl der Arbeitsplätze jeweils ein Jahr später, (bitte differenziert aufführen wie in Frage 1.b und 1.c)

2. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Entwicklung von Steuereinnahmen, die durch die Ansiedlung des Höffner-Marktes in Barsbüttel ausgelöst wurden?

Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

a. Wie bewertet der Senat die Veränderung der Steuereinnahmen durch die die Ansiedlung des Höffner-Marktes in Barsbüttel?

Entfällt.

b. In welcher Größenordnung und zu welchem Zeitpunkt erwartet der Senat für Hamburg Mehreinnahmen durch Steuerzahlungen von Möbel Höffner, wenn es zu einer Ansiedlung in Eidelstedt kommen sollte?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

3. Im BEP Eimsbüttel 2008 (Stand Januar 2008) wird der Schutz des Einzelhandels im Eidelstedter Zentrum thematisiert. Welches Ziel ist für den Senat höherrangig: der Schutz des Einzelhandels im Eidelstedter Zentrum oder die Forderungen des Investors Höffner/Krieger nach großen Angebotsflächen für Randsortimente?

Keines.

4. Wie sieht der aktuelle Zeitplan für das Bebauungsplanverfahren Eidelstedt 68 aus?

a. Wann soll die Vorweggenehmigungsreife erreicht sein?

b. Wann soll der Bebauungsplan im Senat beschlossen werden?

Gemäß § 11 Absatz 2 Bauleitplanfeststellungsgesetz ist erneut eine Zustimmung der Kommission für Stadtentwicklung zum Bebauungsplanentwurf erforderlich, um die Planreife für den Bebauungsplanentwurf Eidelstedt 68 zu erlangen.

Die Befassung der Kommission mit dem Bebauungsplanentwurf ist noch nicht terminiert.

c. Wann erhalten die Einwender/-innen Antworten auf ihre Einwendungen?

Einwenderinnen und Einwender erhalten generell nach Feststellung eines Bebauungsplans einen schriftlichen Bescheid mit der Stellungnahme zu der eingebrachten Anregung.

5. Wie ist der Stand der Bebauungsplanung für übrige Freiflächen an der Holsteiner Chaussee und am Hörgensweg?

a. Welche Nutzungen sind vorgesehen?

b. Wann soll die jeweilige Vorweggenehmigungsreife erreicht sein?

Die Bebauungspläne Eidelstedt 62 (nördlich Hörgensweg) und 63 (westlich Holsteiner Chaussee/nördlich BAB-AS Eidelstedt) sind bereits festgestellt und weisen hauptsächlich Gewerbeflächen aus. Für das laufende Bebauungsplanverfahren Eidelstedt 67 (Südlich Hörgensweg/westlich Holsteiner Chaussee) fand 2005 eine öffentliche Plandiskussion statt. Für die Fläche liegt eine Baugenehmigung für einen Baumarkt vor.

Diese Baugenehmigung wurde auf der Grundlage des geltenden Planrechts (Bebauungsplan Eidelstedt 12 ­ Gewerbegebiet) erteilt.