Sperrung des Elbtunnels durch Auslösung der Höhenkontrolle

Trotz deutlicher Hinweisschilder, die auf die Höhenkontrolle im Elbtunnel hinweisen, fahren Lkws, die mit ihren Fahrzeugen die zulässige Höhe überschreiten, in den Elbtunnel hinein.

Dies löst kilometerlange Staus auf der BAB 7 aus; der Verkehr kommt zum Erliegen.

Ich frage den Senat:

1. Wie oft wurde die Höhenkontrolle im Elbtunnel in den letzten zwei Jahren ausgelöst?

Die Höhenkontrolle wurde im Jahr 1996 insgesamt 835mal und im Jahr 1997 bis einschließlich Oktober insgesamt 618mal ausgelöst.

2. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Höhenkontrolle und deren Auslösung bei vergleichbaren anderen Bauwerken?

Da der Elbtunnel aufgrund seiner Verkehrsbedeutung mit anderen Bauwerken nicht vergleichbar ist, sind Erkenntnisse über die Höhenkontrolle und deren Auslösung bei anderen Bauwerken nicht übertragbar.

Im Vergleich zur Verkehrsbelastung des Elbtunnels sind die Störungen durch Auslösung der Höhenkontrolle z. B. im „Emstunnel" relativ höher.

3. Welche Strafen bzw. Bußgelder werden gegen wen in welcher Höhe verhängt, wenn ein Fahrzeug die Höhenkontrolle im Elbtunnel auslöst?

Mit Wirkung vom 1. Januar 1997 sind die Bußgelder bei fahrlässigen Verstößen von 150 DM auf 300 DM (bei Verstößen wegen Überhöhe des Fahrzeugs oder Überhöhe der Ladung) bzw. von 100 DM auf 200 DM (bei Auslösung wegen beweglicher Ladungs- oder Fahrzeugteile wie z. B. „wippender Ladung" oder „flatternder Planen") erhöht worden. Wenn Vorsatz nachgewiesen werden kann, verdoppeln sich die Beträge.

Die Erhöhung der Bußgelder hat nicht zu einem nennenswerten Rückgang der Höhenkontrollauslösungen geführt.

4. a) Wie beurteilt der Senat die Möglichkeit, die Höhenkontrolle in südlicher wie nördlicher Richtung vor dem Elbtunnel zu ergänzen, und zwar in Form

­ einer freiwilligen Vorkontrolle für Lkws auf einem der Parkplätze oder auf Raststätten vor dem Elbtunnel oder

­ einer optischen Anzeige, die den Lkw-Fahrern rechtzeitig vor der eigentlichen Höhenkontrolle anzeigt, wenn die zulässige Höhe überschritten wird?

b) Mit welchem personellen und finanziellen Aufwand wären diese Vorkontrollen verbunden?

Möglichkeiten zur Vorkontrolle für Lkw ließen sich nur in großem Abstand vor den Tunneleinfahrten ­ in Fahrtrichtung Norden für die A7 Raststätte Harburg und für die A1 Parkplatz bei Heidenau, in Fahrtrichtung Süden für die A7 Rastplatz Holmmoor bzw. Parkplatz Bönningstedt und für die A23 Parkplatz Forst Rantzau ­ einrichten. Wegen der vielen dann noch verbleibenden unkontrollierbaren Zufahrten (z.B. AS Waltershof usw.) wäre nur ein eingeschränkter Erfolg zu erzielen.

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jürgen Klimke (CDU) vom 10.12. und Antwort des Senats

Betreff: Sperrung des Elbtunnels durch Auslösung der Höhenkontrolle

5. Wie beurteilt der Senat die Möglichkeit, durch eine drastische Verschärfung der Sanktionen bei Auslösung der Höhenkontrolle eine bessere Einhaltung der zulässigen Fahrzeughöhen zu erzielen?

Siehe Antwort zu 3.