Mehr Rücksichtnahme in Bus und Bahn: Was tun gegen Handyklingeln, laute Musik und Abspielen von Klingeltönen?

Zunehmend ist zu beobachten und vor allem zu hören, dass das Klingeln von Mobiltelefonen, das Schreiben von Kurzmitteilungen ohne „Stummschaltung" der Signaltöne, das laute Ab- und Vorspielen von Musiktiteln und Klingeltönen in Bussen und Bahnen immer mehr zunimmt. Unbeteiligte Fahrgäste fühlen sich von der Geräuschkulisse häufig gestört. Hinweise, die Telefone leise zu stellen oder die Musik abzustellen, werden oftmals ignoriert. Immer wieder müssen Fahrgäste auf ihre Bitten und Hinweise auch unfreundliche Erwiderungen hinnehmen.

Der öffentliche Nahverkehr im österreichischen Graz hat zu diesem Thema im April am „Welttag des Lärms" (16.04.) eine beispielgebende Aktion gestartet. Alle dort verkehrenden Busse und Bahnen wurden mit einem „Lautlos"Aufkleber" versehen; in die Beförderungsrichtlinie wurde ein allgemeines Ruhegebot aufgenommen. Die Fahrgäste sollen in den öffentlichen Verkehrsmitteln ihre „Handys" lautlos stellen. Befragungen haben ergeben, dass die Mehrheit der Grazer Bevölkerung diese Maßnahmen begrüßt und unterstützt.

Daher fragen wir den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) wie folgt:

1. Welche Regelungen bezüglich der Rücksichtnahme auf andere Fahrgäste ­ insbesondere hinsichtlich der Lärmbelästigung von Fahrgästen ­ gelten in den einzelnen im Großraum Hamburg fahrenden öffentlichen Verkehrsmitteln?

Für alle Verbundverkehrsunternehmen gelten die Beförderungsbedingungen des HVV. Danach haben sich Fahrgäste bei Benutzung der Betriebsanlagen und der Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Danach ist es Fahrgästen untersagt, Tonwiedergabegeräte, Tonrundfunkempfänger oder Tonwiedergabegeräte mit Kopfhörern zu benutzen, wenn andere dadurch belästigt werden.

2. Welche Beobachtungen wurden in diesen Verkehrsmitteln in den letzten drei Jahren hinsichtlich der Lärmbelästigung von Fahrgästen durch Mobiltelefone, mp3-Player, et cetera gemacht?

3. Welche und wie viele Reaktionen/Beschwerden von Fahrgästen in den in Hamburg fahrenden öffentlichen Verkehrsmitteln hat es bezüglich der Lärmbelästigung durch Mobiltelefone, mp3-Player, et cetera in den letzten drei Jahren gegeben?

Den Bereich „Kundendialog" des HVV erreichten in den vergangenen drei Jahren nur wenige Beschwerden über zu laute Musik oder das Klingeln von Mobiltelefonen in Bussen und Bahnen. Der prozentuale Anteil an den Gesamtbeschwerden liegt unter einem halben Prozent. Aus Sicht des Kundendialogs ist keine signifikante Steigerung zu erkennen.

Da nicht jede Belästigung zu einer Beschwerde führt, sind Aussagen über den tatsächlichen Umfang der Belästigung nur bedingt möglich.

4. Welche Maßnahmen zu einem rücksichtsvolleren Umgang in öffentlichen Verkehrsmitteln insbesondere im Hinblick auf die Belästigung durch Mobiltelefone, mp3-Player, et cetera werden von den im Großraum Hamburg tätigen Verkehrsbetrieben unternommen und wie werden Aktionen wie beispielsweise in Graz von den Verkehrsbetrieben beurteilt?

Vor circa einem Jahr hat der HVV gemeinsam mit den Verbundverkehrsunternehmen eine Plakat- und Aufkleberaktion entwickelt und umgesetzt, die ein besseres Miteinander unter den Fahrgästen fördern soll. Aus den Erfahrungen der Verkehrsunternehmen heraus wurden vier kritische Themen aufgegriffen:

· Laute Musik,

· Füße auf den Sitzen,

· Essen, insbesondere warmer Speisen, in den Fahrzeugen,

· Taschen auf den Sitzflächen.

Die Aufkleber sind derzeit in den Fahrzeugen angebracht. Reaktionen der Fahrgäste, die allerdings nicht systematisch erfasst werden, zeigen eine positive Resonanz.

Insoweit unternimmt der HVV Bemühungen, die in eine ähnliche Richtung weisen wie in der Stadt Graz.

Das Abschalten der Handyklingeltöne vorzuschreiben, wird vom HVV für nicht praktikabel und erforderlich gehalten.

5. Wie beurteilt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde weitergehende Maßnahmen zu einem rücksichtsvolleren Umgang in öffentlichen Verkehrsmitteln im Hinblick auf die Belästigung durch Mobiltelefone, mp3-Player, et cetera ­ wie zum Beispiel die Aktion in Graz ­ und welche Initiativen sollen gegebenenfalls unternommen werden?

Maßnahmen, die über die Beförderungsbedingungen und die genannte Kampagne hinausgehen, hält die zuständige Behörde derzeit nicht für geboten. Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.