Geplantes Gewerbegebiet „südlich Merkurpark" in Rahlstedt-Großlohe
Der Senat beabsichtigt, auf einer circa 15 Hektar großen Fläche im Suchraum zwischen Stapelfelder Straße, Landesgrenze, Bachstücken und Weg Großlohe ein neues Gewerbegebiet auszuweisen. Am 27. März 2007 hat er das Bezirksamt Wandsbek und die zuständigen Behörden beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Baureife für diese Fläche „südlich Merkurpark" spätestens Anfang 2013 vorliegt. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt wurde zudem beauftragt, eine Anbindung der Fläche an die Sieker Landstraße zwischen der Landesgrenze und dem Merkur-Park zu prüfen. Zuvor, im Februar 2007, war das Gebiet bereits im Entwurf eines Räumlichen Leitbildes als zu prüfender Standort für Logistik benannt worden.
Das Gebiet „südlich Merkurpark" ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im 1995 festgestellten Bebauungsplan Rahlstedt 105 sind hier dem nördlich angrenzenden Gewerbegebiet „Merkurpark" zugeordnete Ausgleichsflächen mit Landschaftsschutz festgesetzt. Im Erläuterungsbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans und in der Begründung zum Bebauungsplan Rahlstedt 105 (vergleiche Drs. 15/4055) heißt es zu der Fläche südlich der Stapelfelder Straße: „Ein von Schleswig Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg gemeinsam in Auftrag gegebenes Gutachten Stormarn/Hamburg hat 1993 bestätigt, dass eine Baufläche von etwa 24 Hektar (ha) brutto nördlich der Stapelfelder Straße mit den Zielen der Landes-, Regional-, Landschafts- und Verkehrsplanung vereinbar ist, wenn die Fläche südlich der Stapelfelder Straße in erster Linie für die Landwirtschaft und örtlich festzusetzende ökologische Maßnahmen erhalten bleibt." Bei dem hier erwähnten Gutachten handelt es sich offenbar um die am 1. April 1993 vorgelegte „Vorgezogene Untersuchung Teilgebiet Hamburg-Rahlstedt-Stapelfeld-Braak", die in das im Jahre 1994 veröffentlichte Entwicklungsgutachten Stormarn-Hamburg mit eingeflossen ist.
Die vom Senat verfolgte Planung lässt sich mit den Feststellungen des Gutachtens von 1993 ebenso wenig in Einklang bringen wie mit dem im Koalitionsvertrag von CDU und GAL formulierten Ziel einer Trendumkehr beim Flächenverbrauch.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1. Inwieweit beabsichtigt der Senat weiterhin, die Fläche „südlich Merkurpark" bis spätestens Anfang 2013 als Gewerbegebiet zu entwickeln?
2. Haben die vom Senat am 27. März 2007 in diesem Zusammenhang erteilten Aufträge an das Bezirksamt Wandsbek und die zuständigen Behörden weiterhin Bestand?
- Wenn ja: Warum?
- Wenn nein: Seit wann nicht mehr und warum nicht?
3. Welche Schritte wurden bislang vom Bezirksamt Wandsbek und den zuständigen Behörden zur Umsetzung der Aufträge des Senats vom 27. März 2007 unternommen?
4. Liegt bereits eine genaue Flächenabgrenzung vor?
- Wenn ja: Seit wann und wie ist die Fläche abgegrenzt? (Bitte Kartenausschnitt beifügen.)
- Wenn nein: Warum nicht?
5. Ist die Prüfung der Verkehrsanbindung des geplanten Gewerbegebiets bereits abgeschlossen?
- Wenn ja: Seit wann und mit welchem Ergebnis?
- Wenn nein: Warum nicht? Mit welcher zeitlichen Perspektive wird ein Ergebnis angestrebt?
6. Inwieweit wurden das Land Schleswig-Holstein, der Kreis Stormarn und/oder die angrenzenden Umlandgemeinden an den bisherigen Planungen beteiligt und wie beurteilen sie die Zielsetzung des Senats?
7. Beabsichtigt die zuständige Behörde, die in privatem Eigentum befindlichen Grundstücke im Bereich des geplanten Gewerbegebiets zu erwerben?
- Wenn ja: Mit welcher zeitlichen Perspektive?
- Wenn nein: Warum nicht?
8. Wie lässt sich die Ausweisung eines neuen Gewerbegebiets auf der Fläche „südlich Merkurpark" mit den Feststellungen des eingangs erwähnten Gutachtens von 1993 in Einklang bringen?
9. Wie lässt sich die Ausweisung eines neuen Gewerbegebiets auf der Fläche „südlich Merkurpark" mit dem im Koalitionsvertrag von CDU und GAL formulierten Ziel einer Trendumkehr beim Flächenverbrauch in Einklang bringen?
Die Entwicklung der Gewerbefläche entspricht einem Beschluss des Senats im Jahr 2007 zur Ansiedlung von Logistikbetrieben. Der Senat hat keine andere Auftragslage beschlossen.
Für die beauftragte Überprüfung einer Anbindung an die Sieker Landstraße und die Einleitung des Flächennutzungsplan- und Landschaftsprogramm-Änderungsverfahrens müssen zunächst die Ergebnisse aus Voruntersuchungen für eine Flächenabgrenzung vorliegen.
Eine offizielle Beteiligung der benachbarten Gemeinden, des Kreises und des Landes hat noch nicht stattgefunden.
Konkrete Grunderwerbsverhandlungen können erst aufgenommen werden, sobald der hierfür erforderliche Planungsstand erreicht ist.
Der Senat hat sich noch nicht damit befasst, inwieweit die zitierten Gutachten von 1993/1994 zum heutigen Zeitpunkt noch Grundlage für eine Nutzung von Flächen südlich der Stapelfelder Straße sein können. Die zuständige Behörde geht davon aus, dass im Rahmen der Bauleitplanverfahren alle Aspekte einschließlich ökologischer Fragen sowie des Flächenverbrauchs in die Abwägung einbezogen werden.
Eine endgültige Entscheidung über die Nutzung der Fläche kann erst erfolgen, wenn die hierfür erforderlichen abwägungsrelevanten Belange ermittelt und bewertet wurden.