Gesetz

Schrottplätze am Brennerhof

Die Zustände auf den und um die Schrottplätze am Brennerhof lösen immer wieder Kritik und Befürchtungen besonders bei der Bevölkerung in Moorfleet aus. Diese Schrottplätze liegen nicht in einem Gewerbe-, sondern im Außengebiet. Sie sind auch kein für Außengebiete „ortstypisches Gewerbe". Hier werden Arbeiten an Kfzs durchgeführt, ohne dass geeignete Betriebseinrichtungen, wie z. B. Auffangmöglichkeiten für gefährliche Stoffe, in ausreichendem Maße vorhanden sind.

Ich frage deshalb den Senat:

1. Wann enden die laufenden Pachtverträge für die Nutzer der Schrottplätze?

Die Flächen waren an zwei Kfz-Verwertungsbetriebe verpachtet. Beide Verträge endeten durch Kündigung. Eine Fläche ist bereits geräumt, gegen den früheren Pächter der anderen läuft ein Räumungsverfahren.

2. Wie beurteilt der Senat die gegenwärtige Situation hinsichtlich der Gefahr von Bodenverunreinigungen durch Öle o.a.? Finden regelmäßige Kontrollen statt?

3. Ist die geräumte Fläche auf Bodenverunreinigungen untersucht worden? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis? Wenn nein: Warum nicht?

Kontrollen der geräumten Fläche haben keine Bodenverunreinigungen durch Öle o.a. ergeben. Die andere Fläche wird nach ihrer Räumung einer Untersuchung unterzogen.

4. Wie beurteilt der Senat die Möglichkeiten der Verbesserung der Situation auf dem Schaustellerplatz bzw. der Situation der Schausteller (siehe dazu Artikel in der „Welt" vom 13. Februar 1999) durch die Beendigung der Schrottplatznutzung, z. B. hinsichtlich Vergrößerung der Fläche des Schaustellerplatzes oder Herrichtung einer angenehmen Umgebung wenigstens zu einer Seite?

Durch Umsetzung der im Grünordnungsplan Moorfleet 9 / Billwerder 22 festgesetzten Aufwaldung nordwestlich des Schaustellerplatzes wird sich die Situation für die Schausteller und die neuen Mieter nach Räumung des zweiten Schrottplatzes verbessern. Die im Bebauungsplan Moorfleet 9 / Billwerder 22 als Sondergebiet „Schaustellerplatz" festgesetzte Fläche wird bereits jetzt vollständig für Zwecke des Schaustellerplatzes in Anspruch genommen.

5. Hält der Senat bzw. die Stadtentwicklungsbehörde weiter an ihrer Absicht fest, einen Grüngürtel am Unteren Landweg anzulegen?

Ja. Gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm soll eine Grünverbindung entlang des Unteren Landweges angelegt werden.