Was unterscheidet die verschiedenen Primarschulformen?

Im Koalitionsvertrag werden für die geplante Primarschule unterschiedliche Organisationsformen angekündigt. Dort heißt es (Seite 8): „Dabei kann es

­ je nach den regionalen Gegebenheiten ­ unterschiedliche Organisationsformen geben:

- Die siebenjährige Primarschule mit den Jahrgangsstufen 0 bis 6 an einem Standort;

- Die vierjährige Grundstufe mit den Jahrgangsstufen 0 bis 3 am Standort der Primarschule und die dreijährige Unterstufe mit den Jahrgangsstufen 4 bis 6 am Standort einer kooperierenden Stadtteilschule oder eines kooperierenden Gymnasiums;

- „Langformschulen", die die siebenjährige Primarschule gemeinsam mit einer Stadtteilschule oder einem Gymnasium mit den Jahrgangsstufen 0 bis 12 bzw. 13 umfasst. „Langformschulen" nehmen in Klassenstufe 7 auch Schülerinnen und Schüler aus anderen Primarschulen auf. Sie kooperieren auch mit anderen Primarschulen der Region."

Insbesondere die Möglichkeit einer Kooperation zwischen Primarschule und weiterführender Schule wirft zahlreiche Fragen auf.

Vor diesem Hintergrund frage ich denn Senat:

1. Worin bestehen die Unterschiede zwischen einer eigenständigen siebenjährigen Primarschule an einem Standort und einer Primarschule im Rahmen einer Langformschule?

2. Handelt es sich bei der Primarschule in einer Langformschule um eine vollwertige selbstständige Schule?

3. Haben beide in einer Langform zusammengeschlossenen Schulen jeweils eine eigene Schulleitung, ein eigenes Kollegium und eigene schulische Vertretungsorgane wie Schulkonferenz, Lehrerkonferenz, Schulelternrat und Schülervertretung?

4. Ist eine Langformschule eine selbstständige Schule mit einer einzigen Schulleitung, einem eigenen Kollegium und eigenen schulischen Vertretungsorganen wie Schulkonferenz, Lehrerkonferenz, Schulelternrat und Schülervertretung, die jeweils für alle 12 beziehungsweise 13 Jahrgänge zuständig sind?

5. Welche besonderen rechtlichen oder organisatorischen Verbindungen zwischen der zu einer Langform zusammengeschlossenen Primarschule und der entsprechenden Sekundarschule sind zulässig?

6. Ist es grundsätzlich möglich, dass einige der bereits jetzt bestehenden Langformschulen, in denen Grundschulen und weiterführende Schulen

­ meistens Haupt- und Realschulen, zum Teil auch Gesamtschulen ­ als eine einzige Schule organisiert sind, in der Organisationsform als Langformschule mit einer einzigen Schulleitung, einem Kollegium und jeweils einem schulischen Vertretungsorgan wie Schulkonferenz, Schulelternrat und Schülervertretung bestehen bleiben können? Bitte die Antwort begründen.

7. Worin bestehen die Unterschiede zwischen einer eigenständigen siebenjährigen Primarschule an einem Standort und einer Primarschule mit vierjähriger Grundstufe mit den Jahrgangsstufen 0 bis 3 am Standort der Primarschule und dreijähriger Unterstufe mit den Jahrgangsstufen 4 bis 6 am Standort einer kooperierenden Stadtteilschule oder eines kooperierenden Gymnasiums?

8. Bedeutet Kooperation, dass beide Schulen auch gemeinsame schulische Gremien wie Schulleitung, Kollegium, Lehrerkonferenz, Schulelternrat oder Schülervertretung bilden können und somit ihre jeweilige schulische Eigenständigkeit ganz oder teilweise aufgeben können?

9. Wenn nein, in welchen Bereiche ist eine Kooperation zulässig?

10. Haben Schülerinnen und Schüler mit einer entsprechenden Empfehlung nach Abschluss von Klasse 6 in ganz Hamburg die freie Wahl zwischen allen weiterführenden Schulen im Stadtgebiet?

11. Werden Schülerinnen und Schüler von Primarschulen, die mit weiterführenden Schulen in gemeinsamer Langform oder gemeinsamer Unterstufe kooperieren, beim Anmeldeverfahren nach Klasse 6 von der kooperierenden weiterführenden Schule gegenüber Anmeldungen aus anderen Primarschulen bevorzugt?

Die Konkretisierung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Eckpunkte für die künftige Schulstruktur, bestehend aus der Primarschule, der Stadtteilschule und dem Gymnasium, wird zurzeit von der zuständigen Behörde in Vorbereitung der Regionalen Schulentwicklungskonferenzen erarbeitet.

Im Übrigen hat sich der Senat hiermit noch nicht befasst.