Abfallentsorgung bei SAGA-GWG

Deutschlands größter privater Entsorger Remondis hat 69 Prozent an dem Kieler Unternehmen Innotec abfall-management GmbH übernommen. In Hamburg führt die Firma Innotec abfall-management GmbH Maßnahmen des Abfallmanagements für die SAGA-GWG durch (vergleiche Drs. 19/679). Die Leistungen der Innotec werden über die Einsparungen bei der Müllentsorgung finanziert.

Daher frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der SAGA-GWG und der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt:

1. Wie wird sich die Übernahme der Innotec durch Remondis auf das Vertragsverhältnis zwischen Innotec und SAGA-GWG auswirken?

Die Beteiligung der Firma Remondis an dem Unternehmen Innotec abfall-management GmbH (Innotec) hat keine Auswirkungen auf die mit der SAGA GWG geschlossenen Verträge.

2. Aus der zitierten Drucksache geht hervor, dass es Bestrebungen bei der SAGA-GWG gäbe, das Projekt Abfallmanagement auszuweiten?

a. Wird dabei eine weitere Zusammenarbeit mit Innotec/Remondis angestrebt?

b. Wenn ja, wann, in welchem Umfang und zu welchen Konditionen?

c. Wie viele Wohneinheiten der SAGA-GWG sind beziehungsweise sollen in das Projekt einbezogen werden?

Ja. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen, siehe Drs. 19/679.

3. Welche Leistungen umfasst das Abfallmanagement der Firma Innotec/Remondis für die SAGA-GWG?

Die Leistungen der Firma Innotec beziehen sich nur auf Abfälle, die über die vorhandenen Regelabfuhrsysteme entsorgt werden können. Die Mieter trennen zunächst selbst entsprechend den aufgestellten Behältnissen für Wertstoffe und Restmüll, die Firma Innotec sortiert grobe Fehlwürfe so weit wie möglich nach.

Der Restmüll wird den abfallrechtlichen Bestimmungen gemäß der SRH überlassen.

a. Wie viel Hausmüll beziehungsweise hausmüllähnlicher Abfall fällt in den Wohnsiedlungen von SAGA-GWG insgesamt an?

Diese Daten werden von der SAGA-GWG nicht erfasst.

b. Welche Abfallfraktionen werden von der Innotec/Remondis aussortiert und verwertet? Wie erfolgt die Trennung? Wer trennt?

Siehe Antwort zu 3.

c. Um welche Mengen handelt es sich dabei jeweils?

d. Wie viel Restmüll verbleibt in der „grauen" Tonne?

Diese Daten werden von der SAGA-GWG nicht erfasst.

e. Wie, wo und von welchem Unternehmen wird der Restmüll entsorgt?

Siehe Antwort zu 3.

4. Wie und nach welchen Kriterien werden die Müllgebühren für SAGAGWG-Mieter/-innen im Rahmen des Abfallmanagements kalkuliert beziehungsweise in Rechnung gestellt?

a. Werden die Gebühren für alle Mietparteien gleich oder nach Müllmenge, Haushaltsgröße beziehungsweise Wohnungsgröße abgerechnet?

b. Wie wird gegebenenfalls die von einzelnen Mietern jeweils angediente Müllmenge bemessen?

Die Gebühren der SRH für den Restmüll werden grundsätzlich bei Wohnungen nach Wohnflächen, im Übrigen nach Nutzflächen der Objekte verteilt.

Beim Einsatz von Müllschleusen werden die Gebühren nach dem individuellen Verbrauch unter Berücksichtigung der in Hamburg derzeit geltenden Mindestabfallmenge von 30 Litern je Haushalt und Woche abgerechnet.

5. Welche Erkenntnisse gibt es darüber, ob und in welchem Umfang Hausmüll im Umfeld der ins Abfallmanagement einbezogenen Siedlungen „illegal" entsorgt wird?

Erkenntnisse über illegale Entsorgungen im Umfeld von in das Abfallmanagement einbezogenen Wohnsiedlungen liegen der SAGA-GWG und der SRH nicht vor.

6. Welche Rolle spielt die Hamburger Stadtreinigung bei der Müllentsorgung der SAGA-GWG-Siedlungen, die in das Abfallmanagement der Firma Innotec/Remondis einbezogen sind?

Siehe Antwort zu 3., 3.b) und 3.e). Im Übrigen überprüft die SRH die Minderung des gestellten Gefäßvolumens von grauen Hausmülltonnen und beobachtet die Entwicklung des Füllgrades sowie eventuelle Beistellungen von Abfall an den Standplätzen.

7. Wie beurteilt der Senat die Beteiligung von Innotec/Remondis an der Hausmüllentsorgung der SAGA-GWG vor dem Hintergrund der Andienungspflicht für Hausmüll und hausmüllähnliche Abfälle?

Maßnahmen zur Reduzierung der Restabfallmengen sind zu begrüßen, sofern sie im Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere den Überlassungspflichten, stehen und gemeinwohl- und umweltverträglich durchgeführt werden (vergleiche Abfallwirtschaftsplan Siedlungsabfälle vom 16. Oktober 2007). Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.