Tarifvertrag Seehäfen

Anfang Juni 2008 wurde für die deutschen Seehäfen ein Tarifvertrag abgeschlossen, der die rechtsverbindlichen Unterschriften der zuständigen Tarifvertragsparteien, der Gewerkschaft ver.di und des Unternehmerverbandes ZDS, trägt. Bestandteil dieses gültigen Tarifvertrages ist unter anderem eine Vorteilsregelung für Mitglieder der Gewerkschaft ver.di, die in Form einer „Erholungsbeihilfe" gewährt wird.

Im Gegensatz zu den beiden anderen großen Hafenunternehmen Eurogate und dem Gesamthafenbetrieb, die diesen Tarifvertrag ohne Beanstandung umsetzen, hat der Vorstand der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) eine Klage eingereicht um die Vorteilsregelung rechtlich prüfen zu lassen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Trifft es zu, dass Senator Freytag veranlasst hat, diese tarifvertragliche Klausel rechtlich zu prüfen?

Nein.

2. Wenn ja, auf welcher Rechtgrundlage hat er dies veranlasst?

Entfällt.

3. Wenn nein, wer hat diese rechtliche Prüfung veranlasst beziehungsweise die Klage eingereicht?

Der Vorstand der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA).

4. Warum wurden nicht im Rahmen der Erklärungsfrist Bedenken geäußert und warum wird ein von beiden Seiten unterschriebener, gültiger Tarifvertrag angegriffen?

Der Vorstand führt die Geschäfte in eigener Verantwortung für das operative Geschäft des Unternehmens, zu denen auch Tarifverhandlungen zählen. Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, dies zu kommentieren.