Anwohnerparken in Hamburg. In Punkt 252 des Koalitionsvertrages wird die effektive Nutzung des vorhandenen Parkraums vereinbart
Anwohnerparken in Hamburg
In Punkt 2.5.2 des Koalitionsvertrages wird die effektive Nutzung des vorhandenen Parkraums vereinbart. In Hamburg wird die Suche nach einem geeigneten Parkplatz immer schwieriger.
Ein Instrument, um zumindest Anwohnern die Parkplatzsuche zu verkürzen, ist das anwohnerbevorrechtigte Parken. Hieran wird jedoch vielfach sowohl von Anwohnern selbst als auch von Geschäftsleuten des dort ansässigen Einzelhandels Kritik geäußert.
Insbesondere im Stadtteil St.Pauli, wo vor über einem Jahr vier Anwohnerparkzonen ausgewiesen wurden, stieß die Regelung von Anfang an auf starke Proteste vieler Anwohner und Besucher des Stadtteils. Gewerbetreibende vor Ort beklagten schon nach wenigen Wochen Umsatzrückgänge. Die Presse begleitete die Neuregelung mit Überschriften wie „Der Irrsinn von St.Pauli" („Bild" vom 10.Dezember 1997) und „Aufstand der Anwohner" („Morgenpost" vom 16. Februar 1998). An der Lage vor Ort hat sich in der Zwischenzeit offenbar nichts geändert, jedenfalls äußern viele Kiez-Besucher, Anwohner und Gewerbetreibende weiterhin ihren Unmut über die Situation. Auch die Medien beurteilen die Lage weiterhin als inakzeptabel.
Wir fragen deshalb den Senat:
1. In den Gebieten Schaarmarkt, Großneumarkt, Cremoninsel, am Flughafen sowie in St.Pauli sind Regelungen zum Anwohnerparken geschaffen worden.
a) Warum wurden die Anwohnerparkzonen gerade in diesen Gebieten eingerichtet?
Die Gebiete Schaarmarkt, Großneumarkt, Cremon, St.Pauli und am Flughafen gehören zu den Quartieren, die einem starken Parkdruck insbesondere durch gebietsfremde Dauerparker ausgesetzt waren, so dass es vor der Einführung der Sonderparkberechtigung für Anwohner sehr schwer war, in Wohnungsnähe einen Parkplatz zu finden.
1. b) Wie viele Genehmigungen wurden bisher in den jeweiligen Anwohnerparkzonen ausgegeben? (Bitte aufgeschlüsselt nach Parkzonen.) ausgegebene Anwohnerausweise Anwohnerparkgebiet Kurzbezeichnung (bis zum 10. c) Wie viele Anwohnerparkplätze gibt es in den jeweiligen Anwohnerparkzonen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Parkzonen. Vielmehr können alle Nutzergruppen mit Parkscheibe drei Stunden parken. Anwohner mit Parkausweis sind lediglich von der Parkscheibenpflicht ausgenommen.
Flughafen: Gleiche Regelung wie im Gebiet Schaarmarkt.
Cremon: Über die Anwohnerparkregelung hinaus stehen 158 Parkstände zur Verfügung, die mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet sind. Anwohner mit Parkausweis dürfen dort gebührenfrei parken.
1. d) Wie bewertet der Senat, insbesondere in St.Pauli, die Beschwerden derjenigen, die trotz eines Parkausweises keinen Stellplatz für ihr Fahrzeug finden können?
An den Polizeirevieren 14 (Großneumarkt), 15 (Davidstraße) und 16 (Lerchenstraße) gingen in den Jahren 1997 und 1998 insgesamt 18 schriftliche Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern ein, die trotz Parkausweis keinen Stellplatz gefunden hatten. Die Beschwerden verteilten sich wie folgt: Mündliche Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner wurden in der Regel gegenüber den Überwachungskräften vorgetragen. Die genaue Anzahl dieser Gespräche ist nicht bekannt. Insgesamt hat sich die Parksituation gegenüber früher deutlich entspannt.
2. Vor der Errichtung einer Parkzone in St.Pauli wurde ein Ingenieurbüro beauftragt, ein Gutachten über das Gebiet zu erstellen.
a) Welche Kriterien wurden dabei geprüft?
Erhoben wurden zunächst das öffentliche und soweit möglich das private Parkraumangebot sowie die Randnutzungen am öffentlichen Straßenraum (unter anderem Wohnen, Gewerbe, Büros, Hotels, Gastronomie, Vergnügungsstätten usw.). Die über einen Zeitraum von 24 Stunden erfaßte Belegung des Parkraumangebots im öffentlichen Straßenraum gab Aufschluß über die Auslastung.Über die Dauer der Parkplatznutzung wurden folgende Nutzergruppen definiert:
Kurzzeitparker,
Langzeitparker,
Beschäftigte und
Anwohner.
Entscheidendes Kriterium für Anwohnerparken ist die Konkurrenzsituation zwischen gebietsfremden Dauerparkern und Anwohnern.Vor diesem Hintergrund wurde eine Bewertung der Bestandsaufnahme und der Zählungen vorgenommen.
2. b) Inwieweit wurden die Ergebnisse des Gutachtens bei der Errichtung der Anwohnerparkzonen auf St.Pauli berücksichtigt?
Die Ergebnisse der Untersuchung waren Grundlage der Parkraumkonzeption zum Anwohnerparken für das Gebiet St.Pauli.
3. Werden Anwohner und Geschäftsleute, die in Anwohnerparkzonen arbeiten, vor der Errichtung einer Anwohnerparkzone gehört?
a) Wenn ja: Inwieweit fließen deren Interessen in die Entscheidung über die Errichtung einer Anwohnerparkzone mit ein?
b) Wenn nein: Warum nicht?
Die konzeptionellen Vorstellungen zum Anwohnerparken werden den betroffenen Bezirken zur Diskussion und zur Zustimmung vorgelegt. In diesem Zusammenhang führen die Bezirke öffentliche Sitzungen und Anhörungen durch, in denen Gelegenheit besteht, sich zu informieren, Fragen zu stellen sowie Kritik zu äußern und Anregungen zu geben. Kritik, Wünsche und Anregungen, die sich in der Regel in der Beschlußlage der bezirklichen Gremien widerspiegeln, werden geprüft und soweit möglich
in die Konzeption einbezogen.
4. Hat der Parkdruck in den angrenzenden Wohngebieten von Anwohnerparkzonen seit deren Errichtung generell zugenommen?
a) Wenn ja:Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um den erhöhten Parkdruck zu vermindern?
b) Hat der Senat Maßnahmen geplant, um den erhöhten Parkdruck zu vermindern? Wenn ja: Welche? Wenn nein: Warum nicht?
c) Wie viele Parkhäuser oder Parkplätze wurden seit 1991 in der Nähe von Anwohnerparkzonen für Langzeitparker gebaut? (Bitte aufgeschlüsselt nach Parkzonen.) Verlagerung der Parkplatzsuche in angrenzende Bereiche ist beim Anwohnerparken generell nicht auszuschließen. Im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen in den Versuchsgebieten Großneumarkt/Schaarmarkt, Cremon und Flughafen wurde in den angrenzenden Straßen eine erhöhte Parkraumbelegung registriert, die jedoch nicht mit verstärktem illegalen Parken verbunden war. Für den Bereich St.Pauli hat der Parkdruck bisher nicht so stark zugenommen, dass hier flankierende Maßnahmen erforderlich waren. Auch ein signifikanter Anstieg von Verstößen im ruhenden Verkehr ist hier nicht festzustellen.
In der Nähe bzw. am Rand von Anwohnerparkzonen wurden seit 1991 folgende Parkmöglichkeiten geschaffen: Öffentlich zugängliche Parkhäuser oder Parkplätze am Rande der Anwohnerparkgebiete, die seit 1991
Anwohnerparkgebiet errichtet wurden Großneumarkt Parkhaus Deutsch-Japanisches Zentrum (198 Parkplätze), Parkhaus Fleethof (63 Parkplätze) Flughafen rund 2600 Parkplätze St.Pauli Parkhaus Millerntor (300 Parkplätze)
5. Die Gewerbetreibenden in den Stadtteilen mit ausgewiesenen Anwohnerparkzonen sind in besonderem Maße betroffen. Sie halten die eingeführten Maßnahmen für geschäftsschädigend, weil in der Regel weder Kunden noch Zulieferer über Anwohnerparkausweise verfügen. Zulieferer werden mit Bußgeldern für „falsch" geparkte Fahrzeuge verärgert, die Kunden sind abgeschreckt.
a) Wie beurteilt der Senat die gegenwärtige Situation, vor allem die beklagten Umsatzeinbußen der Gewerbetreibenden und den Unmut der Anwohner sowie der Kiez-Besucher auf St.Pauli?
Mit der Einführung von Anwohnerparken sollte die Parksituation durch Verdrängung gebietsfremder Dauerparker verbessert werden. Dieses Ziel ist weitgehend erreicht worden, wenn auch nicht alle individuellen Wünsche der Beteiligten erfüllt werden konnten. Nach einer gewissen Eingewöhnungsphase, in der auch eine Reihe von Beschwerden von Anwohnern, Besuchern und Gewerbetreibenden vorgetragen wurden, hat sich auch nach zwischenzeitlich vorgenommenen Anpassungen der Regelung das System eingespielt und insgesamt bewährt. Konkrete Klagen über Umsatzeinbußen von Gewerbetreibenden sind nicht bekannt.
Gerade den Besuchern des Vergnügungsviertels steht durch eine zum Teil über 24 Stunden gehende Bewirtschaftung von Stellplätzen sowie die Ausweitung der zulässigen Parkdauer auf vier Stunden ein qualifiziertes Angebot an Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung. Hinzu kommen die neu geschaffenen Kurzzeitparkmöglichkeiten im Parkhaus Millerntor mit allein 300 Parkplätzen, die in das neue Parkleitsystem Innenstadt ebenso wie 300 Parkplätze des Parkhauses Reeperbahn eingebunden sind.
5. b) Was gedenkt der Senat zu unternehmen, um einen durch die Anwohnerparkzonen unbeeinträchtigten Lieferverkehr zu gewährleisten?
Bei Einrichtung der Anwohnerparkzonen wurde darauf geachtet, dass für Ladegeschäfte genügend Flächen zur Verfügung stehen. Die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Ladezonen wird durch die Polizei im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten überwacht.
5. c) Haben Gewerbetreibende ausreichend gebührenfreie Kundenparkplätze zur Verfügung, so dass für diese keine Umsatzeinbußen durch die Anwohnerparkzonen entstehen? Wenn nein: Warum nicht?
Gebührenfreie Parkplätze ausgewiesen nur für Kunden standen den Gewerbetreibenden auch vor der Anwohnerparkregelung im öffentlichen Straßenraum nicht zurVerfügung.Vielmehr mußten Kunden mit Anwohnern und gebietsfremden Dauerparkern um den knappen Parkraum konkurrieren. Im Gegensatz dazu fallen heute die Dauerparker als Konkurrenten um die knappen Parkplätze weg. So stehen heute den Kunden und Besuchern eine ausreichend große Anzahl von Kurzzeitparkplätzen an Parkuhren und Parkscheinautomaten zur Verfügung, die nicht von Dauerparkern blockiert werden. Damit wird die Chance erhöht, in der Nähe des Geschäfts einen Parkplatz zu erhalten.