Mietwohnungen

Wohnungsbestand der SAGA-GWG

In der Koalitionsvereinbarung von CDU und GAL für den hamburgischen Senat heißt es kategorisch: „SAGA/GWG werden nicht verkauft. Mietergemeinschaften, die einzelne Bestände übernehmen wollen, soll das ermöglicht werden. (...) Es soll keine Einzelverkäufe in Geschosswohnanlagen geben.

Um die Verdrängung angestammter Bevölkerungsschichten zu vermeiden, soll auch die Gestaltung der Mieten von SAGA/GWG eingesetzt werden."

Auf der Website der SAGA heißt es zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen dagegen ­ leicht abweichend ­ wie folgt: „Die ausgewählten Wohnungen werden zu attraktiven Preisen an die dort wohnenden Mieter verkauft; auch interessierte Nicht-Mieter können eine leerstehende Immobilie erwerben. Die Voraussetzung für all unsere Käufer: Sie, Ihre Kinder bzw. Ihre Verwandten ersten Grades nutzen die gekaufte Wohnung für mindestens fünf Jahre selbst. An Kapitalanleger werden keine Wohnungen verkauft.

Noch ein wichtiger Aspekt für unsere Mieter: Wenn Sie Ihre Wohnung nicht kaufen möchten, wohnen Sie weiterhin unverändert zur Miete. "

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der SAGA-GWG wie folgt:

1. Für wie viele Mietwohnungen der SAGA-GWG wurden seit 2002 Abgeschlossenheitserklärungen erwirkt? In welchen Bezirken beziehungsweise Stadtteilen befinden sich die betreffenden Wohnungen?

2. Wie viele Miet- wurden seit 2002 tatsächlich in Eigentumswohnungen umgewandelt? In welchen Bezirken beziehungsweise Stadtteilen befinden sich die betreffenden Wohnungen?

Seit dem Jahr 2002 wurden für 1.827 Mietwohnungen von SAGA-GWG (ohne Duplexbeziehungsweise Reihenhäuser) Abgeschlossenheitsbescheinigungen erwirkt.

Seit 2002 wurden 1.566 Mietwohnungen von SAGA-GWG (ohne Duplex- beziehungsweise Reihenhäuser) aufgrund der Beurkundung einer Teilungserklärung in Eigentumswohnungen umgewandelt.

Die oben genannten Wohnungen verteilen sich auf folgende Stadtteile:

Es wurden von den umgewandelten Mietwohnungen 114 Wohnungen an Mieter, 13 Wohnungen an Verwandte von Mietern in gerader Linie und 196 leerstehende Wohnungen an Dritte verkauft.

4. Wurden seit 2002 einzelne Wohnungen an Personen verkauft, die darin bisher noch nicht Mieterinnen und Mieter waren, obwohl die betreffende Wohnung noch vermietet war? Wenn ja, um wie viele Wohnungen handelt es sich?

Vermietete Wohnungen werden von SAGA-GWG grundsätzlich nicht an Dritte veräußert. Seit dem Jahr 2002 wurden lediglich mit schriftlicher Zustimmung der Mieter 13 vermietete Wohnungen gemäß Antwort zu 3. an Verwandte der Mieter in gerader Linie verkauft. In diesen Fällen wurde vereinbart, dass für die Dauer des bestehenden Mietverhältnisses eine Kündigungsmöglichkeit wegen Eigenbedarfes oder wegen nicht angemessener wirtschaftlicher Verwertung ausgeschlossen ist. Darüber hinaus haben sich die Käufer verpflichtet, auf Luxusmodernisierungen in der Wohnung für die Dauer des Mietverhältnisses zu verzichten.

5. Wie viele Einzelverkäufe von Wohnungen hat es seit 2002 tatsächlich in Geschosswohnanlagen gegeben?

Seit dem Jahr 2002 wurden 323 Mietwohnungen (ohne Duplex- beziehungsweise Reihenhäuser) verkauft.

6. Wie garantiert die SAGA-GWG, dass Mieterinnen und Mieter, die ihre Wohnung nicht kaufen wollen, trotzdem in der betreffenden Wohnung wohnen bleiben können? Gibt es für die Wohnmöglichkeit dieser Mieterinnen und Mieter gegebenenfalls irgendeine (zeitliche) Beschränkung?

Für Mieter, die ihre Wohnung nicht kaufen wollen, bleibt der jeweilige Mietvertrag mit SAGA oder GWG unverändert bestehen. Auch nach der Umwandlung in eine Eigentumswohnung ist der Mieter durch die Bestimmungen des Mietrechts geschützt. Eine zeitliche Beschränkung der Wohnmöglichkeit besteht nicht.

7. Was passiert, wenn die Käuferinnen und Käufer von Wohnungen ihr erworbenes Eigentum in weniger als fünf Jahren weiter verkaufen?

Für diesen Fall ist zugunsten von SAGA oder GWG ein Wiederkaufsrecht vereinbart.

8. Wie wird mit der Mietpreisgestaltung seitens der SAGA-GWG in Häusern umgegangen, wenn einzelne Mieterinnen und Mieter ihre Wohnung nicht kaufen, aber in der betreffenden Wohnung bleiben wollen?

Es gibt keine besonderen Regelungen für die Mietpreisgestaltung gegenüber Wohnanlagen, die nicht zum Verkauf vorgesehen sind.