Unabhängig von der Höhe ihrer Ausbildungsvergütung fallen für diese Jugendlichen Gebühren von bis zu 100 Euro im Schuljahr an

Büchergeld für Azubis

Am 3. Mai 2005 erließ der Hamburger Senat die Lernmittelverordnung (LernMVO) und hob damit die bis dahin geltende Lernmittelfreiheit auf. Schülerinnen und Schüler können seitdem ihre Schulbücher selber kaufen oder leihweise erwerben. Diese Regelung gilt auch für die circa 37.000 Hamburger Auszubildenden als Schülerinnen und Schüler der beruflichen Schulen.

Unabhängig von der Höhe ihrer Ausbildungsvergütung fallen für diese Jugendlichen Gebühren von bis zu 100 Euro im Schuljahr an. Angesichts der Tatsache, dass circa 50 Prozent der Hamburger Auszubildenden aus dem Umland oder anderen Bundesländern stammen und dadurch erhöhte Kosten für eigenen Wohnraum oder Fahrten aufzubringen haben, erscheint hier eine Überprüfung dieser Regelung sinnvoll.

Deshalb frage ich den Senat:

1. Wie viele Auszubildende sind in den Schuljahren 2006/2007 und 2007/2008 an den Hamburger Beruflichen Schulen beschult worden?

Wie viel Prozent haben hiervon ihren letzten Schulabschluss nicht in Hamburg erworben?

Bei der alljährlichen Datenlieferung zur Herbststatistik (Schuljahr 2007/2008) gab es Übertragungsprobleme bezüglich der Berufsschülerinnen und -schüler aus anderen Bundesländern, sodass für diesen Zeitraum keine belastbaren Daten über die Anzahl der Berufsschülerinnen und -schüler vorliegen, die den Schulabschluss außerhalb Hamburgs erworben haben.

2. Wie hoch ist das Büchergeld im Jahr für Auszubildende an den einzelnen beruflichen Schulen in den Schuljahren 2006/2007 und 2007/2008?

Bitte die Zahlen nach Schulen und gegebenenfalls bei Unterschieden nach Ausbildungsberufen aufschlüsseln.

Siehe Anlage.

3. Wie viele Auszubildende haben in den Schuljahren 2006/2007 und 2007/2008 jeweils Büchergeld bezahlt? Wie viele haben ihre Bücher selber beschafft? Wie viele sind vom Büchergeld befreit worden?

4. Wie hoch waren in den Schuljahren 2006/2007 und 2007/2008 jeweils die Gesamteinnahmen aus dem Büchergeld für Auszubildende?

Die Erhebungen über das Büchergeld differenzieren nicht nach Auszubildenden, Vollzeit- und Berufsvorbereitungsschülerinnen und -schülern. Eine gesonderte Erhebung des von Auszubildenden entrichteten Büchergelds ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

5. Welche Kosten würden aus einer Befreiung aller Auszubildenden vom Büchergeld nach Prognose der zuständigen Behörde entstehen?

Der Senat beantwortet hypothetische Fragen grundsätzlich nicht.

6. Welche Möglichkeiten gibt es für Auszubildende, sich von der Zahlung des Büchergeldes befreien zu lassen?

Siehe § 8 Absatz 2 der Lernmittelverordnung vom 3. Mai 2005.

7. Gibt es Betriebe, Innungen oder Arbeitgeberverbände, die für ihre Auszubildenden das Büchergeld übernehmen? Wenn ja, welche und seit wann?

Hierüber liegen der zuständigen Behörde keine belastbaren Informationen vor.

Übersicht über Lernmittelgebühren für Berufsschülerinnen und Berufsschüler Nachfolgend sind ­ differenziert nach beruflichen Schulen und gegebenenfalls nach Ausbildungsberufen ­ die Entgeltsätze für Lernmittel aufgelistet. Sie variieren von Ausbildungsberuf zu Ausbildungsberuf erheblich, da in manchen Berufen, zum Beispiel den Medienberufen der G 5, keine marktgängigen Fachbücher vorhanden sind, sondern nur Internet-Versionen, sodass Lernmittelgebühren gar nicht oder nur in geringem Umfang (zum Beispiel für Kopierkosten) anfallen.