Stromausfälle in Hamburg

Mit den Drucksachen 19/43, 19/70 und 19/111 hatten wir Auskünfte über die Stromausfälle im letzten Jahr, die Nichtverfügbarkeit des Stroms sowie mögliche Schwachstellen des hamburgischen Stromverteilungsnetzes erbeten. Ein Großteil der Fragen wurde dabei nur unzureichend beantwortet, zum Teil lagen einige Daten noch nicht vor, bestimmte Angaben werden anscheinend gar nicht erst ermittelt.

Auch in der vergangenen Zeit gab es immer wieder Meldungen über Stromausfälle in Hamburg, so blieben am 1. September wegen einer Störung im Mittelspannungsnetz Tausende Haushalte in Farmsen ohne Strom, legte in Tonndorf am 4. August ein Stromausfall bis zu neun Stunden rund 2300 Haushalte und 290 Gewerbebetriebe lahm und fiel unter anderem am 11. Juni in Harburg für circa eine Stunde der Strom aus.

Für die Überwachung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems ist die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) zuständig.

Private Unternehmen sind Behörden nur aufgrund gesetzlicher Vorschriften auskunftspflichtig. Gemäß Energiewirtschaftsgesetz haben Netzbetreiber der Bundesnetzagentur unter anderem über Zeitpunkt, Dauer, Ausmaß und Ursache einer Versorgungsunterbrechung in einer von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Form zu berichten.

Daher fragen wir den Senat:

1. Wie viele Stromausfälle gab es bisher im Jahr 2008 in Hamburg?

2. Zu welchen Zeitpunkten gab es die einzelnen Stromausfälle 2008?

3. Welche Straßenzüge/Stadtteile waren von den jeweiligen Stromausfällen betroffen?

4. Wie hoch war jeweils die Nichtverfügbarkeit der Stromversorgung bei den einzelnen Stromausfällen (bitte auch mit Angabe über die Höchstdauer der jeweiligen Ausfälle)?

5. Wie viele Kunden waren von den einzelnen Stromausfällen betroffen?

6. Welche Ursachen gab es für die einzelnen Stromausfälle, wie konnten diese behoben werden und welche weiteren Maßnahmen wurden gegebenenfalls getroffen, um hier künftig Stromausfälle zu vermeiden?

7. Wie viele Stromausfälle gab es in Hamburg im vergleichbaren Zeitraum 2007?

Die Zuständigkeit für die Überwachung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Stromverteilungsnetzes Hamburg liegt bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur). Netzbetreiber haben der Bundesnetzagentur gemäß § 52 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung jährlich bis zum 30. Juni einen Bericht über Versorgungsunterbrechungen und vorsorgliche Maßnahmen des letzten Kalenderjahres vorzulegen. Diese Berichte liegen der zuständigen Behörde nicht vor. Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. Im Übrigen siehe Drs. 19/70.