Die Aufgabenträger hatten sich insbesondere eine wirtschaftlichere Erbringung der Verkehrsleistungen zum Ziel gesetzt

1. Anlass

Das Land Schleswig-Holstein verfolgt in einem Wettbewerbskonzept für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) das Ziel, stufenweise die gesamten Verkehrsleistungen in Schleswig-Holstein im Wettbewerb zu vergeben.

Soweit hiervon Linien anderer Länder betroffen sind, erfolgt die Bestellung der Verkehrsleistungen nur mit deren Einvernehmen. In diesem Zusammenhang haben die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg vereinbart, die Verkehrsleistungen im Teilnetz Schleswig-Holstein Ost ab dem Fahrplanjahr 2010 für zehn Jahre zu vergeben. Das Teilnetz umfasst die Strecken Hamburg ­ Bad Oldesloe ­ Lübeck ­ Travemünde-Strand, Lübeck ­ Kiel, Lübeck ­ Neustadt ­ Burg/Fehmarn, Lübeck ­ Büchen ­ Lüneburg und Büchen ­ Aumühle (nur Regionalbahn-Leistungen). Hamburg ist tangiert, da sowohl der Regionalexpress Hamburg ­ Lübeck als auch die Regionalbahn Hamburg ­ Ahrensburg/Bad Oldesloe ca. 17 km auf Hamburger Staatsgebiet fahren.

Die Aufgabenträger hatten sich insbesondere eine wirtschaftlichere Erbringung der Verkehrsleistungen zum Ziel gesetzt. Der Leistungsumfang (Hamburg ­ Lübeck im Stundentakt bzw. Hamburg ­ Ahrensburg im Halbstundentakt mit jeweils Taktverdichtung zu den Hauptverkehrszeiten) sollte bei Gewährleistung definierter Qualitätsstandards (z. B. Einsatz neuer oder redesignter Fahrzeuge, ausreichendes Sitzplatzangebot, Zugbegleiterquote von 100 %) beibehalten werden. Ferner wurde vorausgesetzt, dass die Verkehrsdienste weiterhin in den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) integriert bleiben. Damit soll zwischen Hamburg und Lübeck ein attraktives und leistungsfähiges SPNV-Angebot langfristig gesichert werden.

Die Bestellung der Verkehrsleistungen erfolgte im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens in Verantwortung des Landes Schleswig-Holstein. Die Durchführung des Verfahrens oblag der LVS Schleswig-Holstein Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbH (LVS) in Abstimmung mit den Aufgabenträgern in Hamburg und Niedersachsen.

Nebenangebote (insbesondere zur Realisierung eines Halbstundentaktes zwischen Hamburg und Lübeck) waren ausdrücklich zugelassen. Die endgültige Entscheidung über die Bestellung der Verkehrsleistungen steht dabei unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hamburgischen Bürgerschaft.

2. Vergabe an die DB Regio AG

Nach Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung im EU-Amtsblatt haben zwei Unternehmen jeweils ein Hauptangebot sowie zusätzliche Nebenangebote abgegeben. Nach Abschluss der von Schleswig-Holstein geführten Verhandlungsverfahren hat die LVS die Angebote ausgewertet. Ausschlaggebende Kriterien für die Vergabeempfehlung der LVS waren die Höhe des Ausgleichsbetrages, die Plausibilität des Betriebskonzeptes und die Fahrzeugqualität.

Die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg haben auf Grundlage der Vergabeempfehlung der LVS entschieden, einem Nebenangebot der Deutsche Bahn Regio AG (DB Regio AG) als dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen. Den Ausschlag haben hierbei insbesondere der niedrigere Ausgleichsbetrag und das überzeugendere Fahrzeugkonzept gegeben. Die Zustimmung Hamburgs steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hamburgischen Bürgerschaft.

Schleswig-Holstein, Niedersachen und Hamburg beabsichtigen nunmehr, mit der DB Regio AG einen Verkehrsvertrag über die Erbringung von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr im Teilnetz Schleswig-Holstein Ost abzuschließen, der insbesondere Folgendes beinhaltet:

­ Der Zuschussbedarf für das gesamte Teilnetz wird sich auf Grund des von Schleswig-Holstein betriebenen Verhandlungsverfahrens von rund 58,6 Mio. Euro auf rund 40 Mio. Euro jährlich reduzieren (Berechnungsjahr jeweils 2010). Das Erlösrisiko liegt beim Auftragnehmer.

Der Ausgleichsbetrag ist grundsätzlich über die gesamte Vertragslaufzeit kalkuliert. Eine Anpassung des Ausgleichsbetrages ohne Infrastrukturkosten kann durch Preisänderungen bei Energie- und Personalkosten eintreten, für die der Verkehrsvertrag eine Preisgleitklausel auf Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamtes enthält. Auch Infrastrukturkosten (Bahnhofs- und Streckennutzung), die von den Aufgabenträgern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg übernommen werden, können sich verändern, so dass das Risiko einer Erhöhung der Trassen- und Stationspreise bei den Aufgabenträgern verbleibt. Zudem sieht der Verkehrsvertrag ein Qualitätsmanagement vor, das zu einem Bonus bzw. Malus für den Auftragnehmer führen kann.

­ Der Regionalexpress verkehrt in Richtung Hamburg von 4 bis 24 Uhr und in Richtung Lübeck von 6 bis 2 Uhr zumindest stündlich. Von Montag bis Freitag wird mit Ausnahme der Tagesrandlagen ein Halbstundentakt eingerichtet, der zudem noch in den Hauptverkehrszeiten durch je einen Verstärkerzug in Lastrichtung ergänzt wird (in Richtung Hamburg zwischen 6 und 7 Uhr, in Richtung Lübeck zwischen 17 und 18 Uhr). Durch die Ausweitung des Halbstundentaktes auch über die Hauptverkehrszeiten hinaus wird die Attraktivität des SPNV zwischen Hamburg und Lübeck deutlich gesteigert.

­ Die Regionalbahn zwischen Hamburg und Ahrensburg/Bad Oldesloe bedient die Bahnhöfe auf Hamburger Gebiet im Halbstundentakt zwischen 5 und 1 Uhr. Von Montag bis Freitag werden zu den Hauptverkehrszeiten Verstärkerzüge eingesetzt, zudem beginnt der Zugverkehr in Richtung Hauptbahnhof bereits um 4 Uhr. Damit wird das bisherige Zugangebot beibehalten.

­ Auf der Strecke Hamburg-Lübeck wird mit dem Einsatz von modernen Doppelstockzügen ein hochwertiges und leistungsfähiges Verkehrsangebot gewährleistet. Die Zugbegleiterquote liegt bei 100 %.

3. Finanzielle Auswirkungen für Hamburg

In einer länderübergreifenden Vereinbarung ist zwischen Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen ein Finanzierungsschlüssel vereinbart worden. Danach beträgt der Anteil Hamburgs 12,93 % der Gesamtkosten. Bezogen auf das Angebot der DB Regio AG wären im Jahr 2010 von Hamburg rund 5,2 Mio. Euro zu zahlen. Nach den derzeitigen Konditionen wären im Jahr 2010 rund 7,6 Mio. Euro aufzuwenden, so dass rund 2,4 Mio. Euro weniger benötigt werden.

Der Vertrag räumt die Möglichkeit ein, den Zuschussbedarf durch Leistungskürzungen zu verringern. Dieser Betrag kann für andere Zwecke des Öffentlichen Personennahverkehrs eingesetzt werden.

Die Mittel werden aus dem Titel 6300.682.02 „Zuweisungen des Bundes gem. § 8 Regionalisierungsgesetz" auf den sachlich zuständigen Titel 6300.682.13 „Zahlungen für Leistungen im Schienenpersonennahverkehr" übertragen. Aus diesem Titel wird der hamburgische Kostenanteil finanziert.

4. Petitum:

Die Bürgerschaft wird gebeten, der Beteiligung Hamburgs an der Vergabe der Verkehrsleistungen Hamburg-Lübeck an die Deutsche Bahn Regio AG und den daraus resultierenden Haushaltsauswirkungen zuzustimmen.