Beamte

Personalsituation an den Polizeikommissariaten

Es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die aktuelle Reduzierung des Personals bei der Vollzugspolizei auf die Arbeit der Polizeikommissariate hat.

Bereits im vergangenen Jahr hatte der Senat auf Anfrage einräumen müssen, dass ein Polizeiposten infolge der hohen Einsatzbelastung der Polizei einen Tag lang nicht besetzt werden konnte (Drs. 18/7217). Dennoch hieß es seinerzeit auf meine Frage, inwieweit Engpässe im Personal ­ etwa infolge von Einsätzen Vollzugsbeamter im Objektschutz oder bei besonderen Ereignissen ­ im Einzelfall zu Problemen bei der personellen Besetzung von Polizeikommissariaten führen, „eine ausreichende personelle Besetzung der PK" werde „jederzeit sichergestellt".

Ich frage den Senat:

1. Wie stellt sich die „ausreichende personelle Besetzung" der Polizeikommissariate dar? Anhand welcher Kriterien wird bemessen, wie viel Personal zu welcher Tageszeit im Dienst sein muss, damit die vorhandene Besetzung ausreicht?

a) Gibt es eine definierte Minimalausstattung, das heißt einen personellen Mindestaufwand für ein Polizeikommissariat? Welche Zahl an Vollzugsbeamtinnen und -beamten ist für welche Aufgaben eines Polizeikommissariats prinzipiell gleichzeitig nötig? Wie viele Vollzugsbedienstete müssen für Aufgaben innerhalb des PK vor Ort sein, wie viele sind für die Besetzung der Funkstreifenwagen eines PK prinzipiell nötig?

b) Wie sieht diese Mindestausstattung (oder Grundlast oder Schichtstärke) jeweils für die einzelnen Polizeikommissariate aus?

Die personelle Ausstattung jedes einzelnen Polizeikommissariats (PK) richtet sich generell nach dem jeweiligen Aufgabenzuschnitt und dem Belastungsprofil und wird dementsprechend gegebenenfalls bedarfsorientiert angepasst. Eine für alle PK gleich gültige, festgelegte Minimalausstattung gibt es nicht. Hinsichtlich der Ausstattung der PK mit Funkstreifenwagen siehe auch Antwort zu 5. bis 5. b).

Die im Übrigen zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht gesondert erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

c) Hat es seit Beginn der 17. Wahlperiode Änderungen hinsichtlich der Vorgaben für die personelle Mindestausstattung von Polizeikommis sariaten gegeben? Wann wurden gegebenenfalls welche Maßgaben verändert, inwiefern und wer entscheidet darüber?

Im Hinblick auf eine Mindestausstattung der PK siehe Antwort zu 1. bis 1. b).

Allerdings wurden folgende Vorgaben seit Beginn der 17. Legislaturperiode umgesetzt:

- an allen Polizeikommissariaten wurden die Dienstgruppen Präsenz (DGP) sukzessive bis August 2004 mit einer Mindeststärke von sechs Mitarbeitern eingerichtet und die Anzahl der Zivilfahnder ebenfalls sukzessive bis Oktober 2005 auf mindestens sechs pro PK erhöht.

- Zum 1. Dezember 2007 wurden die bisherigen sogenannten Präsenz-Schichten der PK 15 und 21 zugunsten der DGP und der Zivilfahndung aufgelöst.

- Zum 1. Januar 2008 wurde die Anzahl der Cop4U vor dem Hintergrund des Senatskonzeptes „Handeln gegen Jugendgewalt" an unterschiedlichen PK insgesamt um zehn erhöht.

Darüber hinaus siehe Antwort zu 5. bis 5. b).

2. Die Zahl der den Polizeikommissariaten zugewiesenen Stellen sinkt, ebenso die Zahl der besetzten Stellen an den PK. Wird die „ausreichende personelle Besetzung der Polizeikommissariate" nach wie vor „jederzeit sichergestellt"?

a) Ist es seit Beginn des Jahres 2007 vorgekommen, dass die eigentlich nötige personelle Mindestausstattung an einzelnen Polizeikommissariaten nicht erreicht wurde? An welchen Dienststellen wurde die minimale personelle Besetzung beziehungsweise Grundlast unterschritten, wann genau, wie lange dauerte die Unterbesetzung jeweils an, wie viele Bedienstete fehlten im Vergleich zur nötigen Mindeststärke und welche Gründe haben jeweils dazu geführt?

b) Gab es Fälle, in denen drohende Unterbesetzungen von Polizeikommissariaten nur dadurch abgewendet werden konnten, dass Bedienstete anderer Dienststellen oder anderer Dienst-/Schichtgruppen die Beamten vor Ort unterstützen? Wie häufig und wann ist es in welchen Dienststellen zu derartigen Situationen gekommen, in denen Dritte ausgeholfen haben?

c) Gab es Fälle, in denen drohende Unterbesetzungen von Polizeikommissariaten nur durch Verschiebungen eigentlich vorgesehener Urlaubstage oder anderweitig begründeter Abwesenheiten einzelner Bediensteter vermieden werden konnten? Wie häufig, wann und in welchen Dienststellen?

d) Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass die Polizeikommissariate ausreichend besetzt sind?

Nicht planbare Personalausfälle, zum Beispiel aufgrund von Erkrankungen und akuter Einsatzsituationen, führten zur Notwendigkeit, Ausgleiche durch Ersatzpersonal herbeizuführen.

Dieses ist nicht vermeidbar und wird auch zukünftig vorkommen.

Grundsätzlich prüft das betroffene PK in solchen Fällen zunächst im Rahmen der bestehenden Dienstzeitregelungen die Möglichkeiten interner Nachbesetzung. Des Weiteren kann die entsprechende Dienststelle durch andere PK verstärkt werden, sofern diese über Personalüberhänge verfügen. Im Einzelfall kann auch eine Mehrdienstanordnung erfolgen.

Nähere Angaben dazu sind nicht möglich, da die erfragten Daten von der Polizei nicht gesondert statistisch erfasst werden. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

3. Waren die Polizeikommissariate ­ einschließlich ihrer Außenstellen und der Polizeiposten ­ zu den vorgesehenen Öffnungs- und Sprechzeiten immer geöffnet?

a) Ist es seit Oktober 2007, also seit der Senatsauskunft Drs. 18/7217, erneut zu Schließungen oder anderen Beeinträchtigungen der Ansprechbarkeit polizeilicher Einrichtungen gekommen? Welche Stelle war gegebenenfalls wann, wie lange und aus welchen Gründen nur eingeschränkt oder gar nicht erreichbar beziehungsweise geöffnet?

Die PK waren zu jeder Zeit geöffnet. Lediglich Polizeiposten waren in den nachfolgend aufgeführten Zeiten ­ neben den Urlaubs- und etwaigen Krankheitstagen ­ nicht besetzt:

b) Gab es bei anderen Dienststellen, Abteilungen oder sonstigen Organisationseinheiten der Polizei vorübergehende oder längerfristige Einschränkungen von Öffnungszeiten oder andere Beeinträchtigungen der Ansprechbarkeit? Inwiefern?

Nein.

4. Hat es seit Jahresbeginn 2007 Einschränkungen des Einsatzes der Dienstgruppen Präsenz/Präsenzgruppen an Polizeikommissariaten gegeben?