Regionale Schulaufsicht

Im Zuge der aktuellen Schulreformen ist auch die Schulaufsicht mit Beginn des neuen Schuljahres von der bisherigen schulformbezogenen Organisation auf eine regionale, schulformübergreifende Organisation umgestellt worden.

Zukünftig sollen laut Auskunft der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) pro Hamburger Verwaltungsbezirk je „mindestens zwei" Schulaufsichtsbeamte für alle allgemeinbildenden Schulen (außer Sonderschulen) zuständig sein.

Gleichzeitig ist Hamburg zum Zwecke der Schulentwicklungsplanung vor dem Hintergrund der geplanten Veränderungen in der Schulstruktur von der BSB in 22 Schulentwicklungsregionen eingeteilt worden. In diesen Regionen sollen sich bis Mai kommenden Jahres jeweils „Regionale Schulentwicklungskonferenzen" (RSK) mit der zukünftigen Schulentwicklungsplanung befassen. Geleitet werden die RSK jeweils von einem Beamten der Schulaufsicht.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Welche Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten sind nun in welchem Bezirk für die Aufsicht jeweils welcher Schulen eingeteilt? Für welche Aufgaben in der Schulaufsicht waren diese Beamtinnen und Beamten in der vorherigen Organisationsstruktur jeweils zuständig?

Siehe Anlage. Derzeit erfolgt die Zuordnung der Zuständigkeiten für die einzelnen Schulen. Alle Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten waren bereits in den Bereichen Schulaufsicht oder Schulleitung tätig.

2. Aus welchem Grund haben der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde entschieden, die Schulaufsicht künftig auf Ebene der sieben Verwaltungsbezirke neu zu organisieren, anstatt auf Ebene der 22 neuen Schulentwicklungsregionen, obwohl die BSB in ihrer Mitteilung vom 26. August betont, dass die „regionale Schulaufsicht" künftig „regional orientiert" arbeiten solle? Warum wurde nicht jeder dieser Regionen jeweils ein verantwortlicher Schulaufsichtsbeamter beziehungsweise eine -beamtin zugeteilt?

Die Aufgaben der Regionalen Schulaufsicht liegen in der Dienst- und Fachaufsicht und unterscheiden sich von den Aufgaben in den Schulentwicklungsregionen, die sich mit der regionalen Schulentwicklung beschäftigen werden. Grundsätzlich orientiert sich die Organisation der Regionalen Schulaufsicht ebenso wie die Schulentwicklungsregionen an dem Zuschnitt der sieben Verwaltungsbezirke.

3. In ihrer Mitteilung vom 26. August betont die BSB ebenfalls, dass die Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten künftig „im Team" zusammenarbeiten sollen. Was bedeutet das? Wie sind die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten verbindlich festgelegt?

Die Regionale Schulaufsicht bearbeitet die Aufgaben der Schulaufsicht erstmalig schulformübergreifend und gemeinsam. Aus diesem Grund gehören dem jeweiligen Team je eine Schulaufsichtsbeamtin beziehungsweise ein Schulaufsichtsbeamter mit dem Lehramt für Grund-, Haupt- und Realschulen und dem Lehramt für Gymnasien an. Über die Zuständigkeiten, Verteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten entscheidet das jeweilige Team.

4. Wann und wie sollen die Bürgerschaft und die Öffentlichkeit über die konkreten Details der Neuorganisation der Schulaufsicht informiert werden?

Gemäß dem Gesetz über Verwaltungsbehörden wird die geplante Änderung der Organisationsstruktur der Deputation der zuständigen Behörde zur Entscheidung vorgelegt und dann in den üblichen Publikationen und im Internet veröffentlicht werden.

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