Wohnungsbau

Neubau in der Virchowstraße/Chemnitzstraße/Thedestraße in 22767

Hamburg

Im Rahmen der Planung Familienfreundliches Quartier in Altona-Altstadt (Drs. 18/3901) ist der Neubau in der Virchowstraße/Chemnitzstraße/Thedestraße geplant. Die Öffentlichkeit hat durch eine Anhörung am 9.7.08 erste Informationen erhalten. Um die Auswirkungen auf den Stadtteil und die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner einschätzen zu können, bedarf es einiger Nachfragen.

Daher frage ich den Hamburger Senat:

1. Welche Ausweisungen sieht der Bebauungsplan für die genannten Straßenzüge in dem betroffenen Gebiet vor? (Bitte konkret benennen.)

Für das Schulgelände Virchowstraße/Chemnitzstraße (Flurstück 1535) gilt der Teilbebauungsplan TB 428 mit der Ausweisung: Fläche für besondere Zwecke (Schule). Die Bebauung in dem unmittelbar angrenzenden Gebiet regelt der Bebauungsplan AltonaAltstadt 17 mit den Ausweisungen allgemeines Wohngebiet, vier Vollgeschosse, zwingend in der Form einer Straßenrandbebauung innerhalb von festgesetzten Baulinien und Baugrenzen entlang der Chemnitzstraße und der Virchowstraße.

2. Wo und unter welchen Umständen sind die Bebauungspläne einzusehen?

Die Bebauungspläne sind im Bezirksamt Altona - Technisches Rathaus Altona -, Jessenstraße 1 ­ 3 während der Öffnungszeiten des Zentrums für Wirtschaft, Bauen und Umwelt einzusehen.

3. Wem gehört das Grundstück? Sind Nutzungsrechte übertragen worden?

Eigentümerin des Grundstücks ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Die Fläche wurde im Rahmen der Wohnungsbauoffensive einer Interessentengemeinschaft anhand gegeben. Nutzungsrechte an dem Grundstück sind nicht übertragen worden; bestehende Mietverhältnisse sind vom Käufer zu übernehmen.

4. Gibt es bereits eine Baugenehmigung und wenn ja, von welcher Behörde wurde sie wann erteilt? Wer hat die Genehmigung wann beantragt?

Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist das Bezirksamt Altona. Ein Bauantrag liegt bisher nicht vor.

5. Mit welchen Vorgaben wurde die Genehmigung erteilt? (Bitte konkret und einzeln benennen.)

6. Wie verlaufen die Grenzen des geplanten Neubaus?

Entfällt.

7. Wer ist Bauherr?

8. Sind Bauherr und Investor identisch?

Bauherr und Investor werden erst im Laufe des weiteren Verfahrens konkretisiert.

9. Wurde bei Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen auch die mögliche Verletzung von Rechten der Anwohnerinnen und Anwohner (Nachbarschaftsrechte) geprüft? Wenn ja, welche? (Bitte konkret benennen.) Entfällt.

10. Wird sozialer Wohnungsbau angeboten? Wenn nein, warum nicht?

11. Wie viele Eigentumswohnungen werden voraussichtlich entstehen?

Es ist eine Mischung aus Miet- und Eigentumswohnungen geplant. Danach werden von den insgesamt circa 165 Wohnungen voraussichtlich 50 Wohnungen im Eigentum entstehen und circa 115 zur Miete. Der geförderte Anteil (für zwei Baugemeinschaften) wird voraussichtlich bei circa 50 Wohnungen liegen.

12. Wie hoch ist voraussichtlich der Quadratmeterpreis einer Mietwohnung?

(Vorläufige Schätzungen sind ausreichend, falls eine verbindliche Bezifferung noch nicht möglich ist.)

Hierzu sind derzeit keine Angaben möglich.

13. Trifft es zu, dass täglich mit circa 500 zusätzlichen Autokontakten durch den Neubau zu rechnen ist? Wenn nein, wie viele werden erwartet?

Wenn ja, wie ist dies mit dem Postulat des „familienfreundlichen Wohnens" (Zitat der Anhörung) vereinbar?

Es ist geplant, ein Verkehrskonzept für die Gesamtmaßnahme zu erarbeiten. Erst in diesem Zusammenhang können Aussagen dazu getroffen werden, ob und welche Auswirkungen das verstärkte Aufeinandertreffen der verschiedenen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer hat. Das Ziel des Verkehrskonzeptes ist die Beibehaltung eines verkehrsberuhigten Quartiers im Bereich Chemnitzstraße, Virchowstraße, Esmarchstraße, Thedestraße, Billrothstraße und Govertsweg. Die zu erwartenden circa 500 zusätzlichen Fahrten pro Tag für die Schwimmbadnutzung sollen über die Holstenstraße erfolgen, um den Verkehr aus dem Quartier herauszuhalten.

Die Auswirkungen durch das Verkehrsaufkommen für die Wohnnutzung werden als gering eingeschätzt. Die Wohnbebauung orientiert sich mit den Aufenthaltsräumen zum autofreien Blockinnenbereich, so dass eine hohe Wohnqualität sichergestellt werden kann. Zusätzlich werden neue fußläufige Wegenetze geschaffen.

14. Wurde für das Neubauprojekt „Autofreies Wohnen" als Alternative angedacht und angeprüft? Wenn ja, woran scheiterte das Vorhaben? Wenn nein, warum nicht?

Für das Neubauprojekt wurde „Autofreies Wohnen" nicht erwogen, da zum Zeitpunkt der Konzeptausschreibung keine Interessenten mit diesem Anliegen an die zuständigen Behörden herangetreten waren.

15. Die Chemnitzstraße ist eine Hauptfahrradspange im innerstädtischen Bereich, trotzdem wurde die Ein-/Ausfahrt einer Tiefgarage des Neubaus mit Zufahrt auf die Chemnitzstraße geplant. Welche zusätzlichen Risiken erwachsen durch das verstärkte Aufeinandertreffen der verschiedenen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer (Autoverkehr, Radverkehr, Fußgängerinnen und Fußgänger)? Welche Maßnahmen sind geplant, um diesen Risiken zu begegnen?

Siehe Antwort zu 13.

16. Gibt es beim Abriss der alten Gebäude gesundheitliche Gefahren (Asbest oder Ähnliches) für Anwohnerinnen und Anwohner?

Grundsätzlich ist bei der Beseitigung von Gebäuden dafür Sorge zu tragen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden und keine unzumutbaren Belästigungen entstehen können. Dazu gehört auch, dass die Gebäude vor Beginn der Abbrucharbeiten auf das Vorhandensein von asbesthaltigen Produkten zu prüfen sind.

Im Übrigen liegt dem zuständigen Bezirksamt bisher kein Abbruchantrag vor.

17. Besteht während des Abrisses Gefahr für die gegenüberliegenden Häuser (Rissbildungen in tragenden Wänden oder Ähnliches)? Wenn nein, auf welcher Grundlage wurde diese Risikoeinschätzung getroffen? Wenn ja, wie wird dem Risiko begegnet? Wie werden entstehende Schäden ausgeglichen?

Beim Abriss ist die Standsicherheit der angrenzenden Gebäude zu gewährleisten. Die Abbruchfirma hat dafür Sorge zu tragen, dass keine unzumutbaren Beeinträchtigungen entstehen. Eventuelle Rissbildungen sind zivilrechtlich zwischen den Eigentümern der betroffenen Grundstücke zu regeln.

18. Wird es einen Ausgleich für wegfallende öffentliche Flächen geben?

Wenn ja, welche Ausgleichsmaßnahmen sind geplant? Wenn nein, warum nicht?

Im Rahmen der Realisierung des Wohnungsbauvorhabens in der Virchowstraße/Chemnitzstraße/Thedestraße fallen keine öffentlichen Flächen weg. Geplant ist die Reduzierung des an Schwimmbad- und Schulgelände grenzenden Grünzuges um circa 3.335 m² zugunsten des Schwimmbadneubaus sowie die Aufwertung des verbleibenden Grünzugs und die Gestaltung der neuen Grünfläche im Bereich Govertsweg mit einer Größe von circa 2.850 m², davon circa 1.095 m² neu aus dem ehemaligen Schulgelände.