Fördermittel

1,3 Millionen Euro ­ Teure Fehlleistungen der Behörde für Wirtschaft und Arbeit beim ESF 2000 ­ 2007

Im Zusammenhang mit einer mangelhaften Nachweisprüfung bei Europäischen Sozialfonds (ESF)-Projekten durch die Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) in der Amtszeit von Senator Uldall (CDU) sind Kosten für eine nachträgliche externe Prüfung von Verwendungsnachweisen von rund 1,3 Millionen Euro angefallen.

Bisher wurden bei 66 Trägern Rückforderungen in einer Höhe von rund 60.000 Euro geltend gemacht.

Die Antwort des Senats auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 19/1067 gibt Anlass für Nachfragen.

Wir fragen den Senat:

Die in der Drs. 19/1067 genannte Zahl 66 bezieht sich auf die Anzahl der Träger, bei denen seinerzeit die Verwendungsnachweise geprüft und die Verwaltungsverfahren mit einem Bescheid abgeschlossen worden waren.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Bisher sind Rückforderungen in Höhe von rund 600.000 Euro nach Darstellung des Senats überwiegend verursacht durch Honorar- und Personalkosten, für die kein Projektbezug hergestellt werden konnte, angefallen. Ist mit weiteren Rückforderungen gegen Träger zu rechnen?

Ja.

a. Wie viele Träger sollen insgesamt überprüft werden?

180.

b. Wie viele Träger sind bereits abschließend geprüft worden?

Träger sind geprüft worden.

c. Bei wie vielen Trägern wurde dabei nichts beanstandet?

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst und können in der für die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden.

d. Bei wie vielen Trägern wurden Rückforderungen gestellt?

Mit Stand vom 8. Oktober 2008 wurden gegenüber 37 Trägern Rückforderungsbescheide erstellt.

e. Betreffen die Prüfungen der Träger durch die Behörde, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die EU-Kommission die gleichen Prüfungsgegenstände, oder wurden jeweils unterschiedliche Vorgänge bei den Trägern geprüft?

Sie betreffen die gleichen Prüfgegenstände.

2. Haben die bisher 66 betroffenen Träger die Rückforderungen der zuständigen Behörde akzeptiert?

a. Sind Widersprüche gegen die Rückforderung geltend gemacht worden und wenn ja, wie viele und wie werden sie begründet?

Mit dem Stand vom 8. Oktober 2008 wurden von den 180 geprüften Trägern gegenüber 37 Trägern Rückforderungsbescheide erstellt. Von keinem dieser 37 Träger wurden mit Stand vom 8. Oktober 2008 wegen der Rückforderung Widersprüche geltend gemacht oder der Klageweg beschritten.

b. Wurden mit einzelnen Trägern Verhandlungen über Rückforderungen aufgenommen? Wenn nein, warum nicht? Nein. Im Rahmen von Verwaltungsverfahren werden Gespräche geführt.

c. Wurde von einzelnen Trägern bereits der Klageweg beschritten?

d. Welche Reaktionen liegen seitens der Träger im Einzelnen vor?

Siehe Antwort zu 2. und 2. a.

e. Wann wird der Senat abschließend über die Höhe der Rückforderungen berichten können?

Die Prüfungen der zuständigen Behörden dauern an. Der Zeitpunkt ist gegenwärtig nicht absehbar.

f. Welchem Haushaltstitel fließen die Rückforderungen zu?

Rückforderungen bezogen auf die Fördermittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) fließen dem Haushaltstitel 7400.119.03 zu. Rückforderungen bezogen auf Kofinanzierungsmittel fließen dem jeweiligen Haushaltstitel der kofinanzierenden Behörden und Ämter zu.

g. Wofür wird dieses Geld ausgegeben?

Dem Zweck des jeweiligen Haushaltstitels entsprechend.

h. Sind bereits Gelder an die Stadt zurückgeflossen? Wenn ja, in welcher Höhe und wenn nein, warum nicht?

Ja. Mit Stand vom 8. Oktober 482.550,41 Euro.

i. Stammen die zurückgeforderten Gelder aus dem Hamburger Haushalt (Kofinanzierung) oder aus den EU-Fördermitteln?

Die zurückgeforderten Mittel stammen sowohl aus dem Hamburger Haushalt als auch aus den Fördermitteln des ESF.

3. Wie sind Honorar- und Personalkosten seitens der Träger zu dokumentieren und wie konnte es aus Sicht der Behörde dazu kommen, dass bei 66 Trägern der Projektbezug von Honorar- und Personalkosten nach Darstellung des Senats nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte?

Honorar- und Personalkosten sind so zu dokumentieren, dass bei einer Prüfung vor Ort zweifelsfrei deren Förderfähigkeit festzustellen ist. Dazu sind der Projektbezug und der Umfang der im Projekt geleisteten Tätigkeiten nachzuweisen und entsprechende zahlungsbegründende Unterlagen vorzulegen. Welche Instrumente hierfür geeignet sind, hängt vom Projekt- und Trägertyp sowie dem jeweiligen Buchhaltungssystem ab. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

4. In wessen Zuständigkeit fiel die Information der Träger über die Art der Dokumentation von Honorar- und Personalkosten in der abgelaufenen Förderperiode?

Der jeweils zuständigen Behörde.

5. Der Senat erklärt, dass es neben der Rückforderung von den Trägern eine „Kappung" des ESF-Betrages aufgrund nicht ausreichender Kofinanzierung gegeben habe. Was ist darunter im Einzelnen zu verstehen?

Die Projektförderung aus Fördermitteln des ESF sieht vor, dass Kofinanzierungsmittel aus Bundes-, Landes- und privaten Mitteln hinzugezogen werden. Bezogen auf unterschiedliche Politikfelder waren laut des „Einheitlichen Programmplanungsdokuments zur Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Humanressourcen" für die Interventionen des Ziels 3 in Deutschland variierende Interventionssätze als prozentuale Anteile auf Bundesebene vorgegeben. Setzt sich eine Finanzierung aus mehr als einer Förderquelle zusammen, so führt die Minderung einer Fördersumme zu einer Verschiebung der Anteile.

a. In welcher Höhe wurde der ESF-Betrag bisher „gekappt"?

b. Wie viele Träger sind davon bisher betroffen?

Die zur Beantwortung benötigten Daten liegen der zuständigen Behörde nicht vor.

c. Belastet diese „Kappung" den Hamburger Haushalt?

Nein.

i. Wenn ja, an welcher Stelle und wie?

Entfällt.

ii. Wenn nein, warum nicht und wer fängt diese „Kappung" dann auf?

Soweit möglich, wird der jeweilige Interventionssatz ausgeschöpft. Im Übrigen hängt dies vom Einzelfall ab.

6. Wann ist der Prüfprozess im Rahmen des sogenannten „kontradiktorischen Verfahrens" abgeschlossen? Wann hat er begonnen?

Der Prüfprozess hat im April 2007 begonnen. Ein Abschlusszeitpunkt ist noch nicht bestimmbar.

7. Der Senat erklärt in seiner Antwort auf Frage 7 der Drs. 19/1067, dass die EU-Kommission im März und Juni 2008 erneut sowohl das Verwaltungs- und Prüfsystem als auch einzelne Träger bezogen auf die Förderperiode 2000 ­ 2007 geprüft hat. Sind über diese Prüfungen hinaus noch weitere Prüfungen vorgesehen?

Ja.

a. Wenn ja, wann sollen diese erfolgen?

Im Oktober 2008.

b. Wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

Der Zeitpunkt ist gegenwärtig nicht absehbar.

8. Der Senat erklärt in seiner Antwort auf Frage 7 der Drs. 19/1067, dass auch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die Prüfstelle der BWA seit Mitte 2008 erneut Träger überprüft. Ist diese Prüfung mit den genannten Kosten für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von 1.294.438 Euro aus dem Haushaltstitel 7400.684.02. abgegolten oder fallen für diese Prüfung weitere Kosten an?

Es fallen für diese Prüfung weitere Kosten an.

a. Wenn weitere Kosten anfallen, in welcher Höhe?

In Höhe von 327.250 Euro.

b. Wenn nein, warum nicht?

Entfällt.

9. Welche Lehren zieht der Senat aus diesem Debakel?

10. Wie gewährleistet der Senat künftig die fehlerfreie Bewilligung und Überprüfung?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. Im Übrigen siehe Drs. 19/1067.