Die Unterhaltsvorschussleistung ist eine Leistung für das Kind der allein erziehende Elternteil ist der Antragsteller

Drucksache 16/2220

III. 4. Wie viele der allein erziehenden Mütter und Väter erhalten für ihre Kinder regelmäßig den in der Düsseldorfer bzw. Berliner Tabelle festgelegten Unterhalt?

Diese Daten werden statistisch nicht erhoben.

5. a) Wie viele der allein erziehenden Mütter und Väter erhalten Unterhaltsvorschuss gemäß Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)?

b) Wie viele der unterhaltsberechtigten Kinder von Alleinerziehenden erhalten Leistungen nach dem UVG und wie hoch ist ihr Anteil im Verhältnis zu der Gesamtkinderzahl Alleinerziehender?

Die Unterhaltsvorschussleistung ist eine Leistung für das Kind, der allein erziehende Elternteil ist der Antragsteller. Erfasst wird daher die Zahl der Kinder, die Leistungen nach dem UVG beziehen. Im Jahr 1998 waren dies in Hamburg 14 339 Kinder, das entspricht 7,4 Prozent aller in Hamburg lebenden unter 12-Jährigen bzw. 21,1 Prozent aller Kinder von Alleinerziehenden.

5. c) Wie hoch sind die durchschnittlichen Zahlungen nach dem UVG pro Kind bzw. pro Alleinerziehende/Alleinerziehender und wie lange werden diese durchschnittlich gewährt?

1998 wurden durchschnittlich 285 DM pro Kind und Monat gezahlt. Die durchschnittliche Zahlungsdauer wird statistisch nicht erfasst.

5. d) Wie hoch war der jährliche Gesamtbetrag, der seit 1990 je Bezirk an Unterhaltsvorschuss gewährt wurde, und mit welchem Erfolg konnten die Mittel auf dem Rechtsweg zurückgefordert werden?

Aus haushaltstechnischen Gründen liegen für diese Jahre keine bezirksspezifischen Zahlen vor.

Einnahmen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in v.H. erhalten die Einnahmen jeweils zur Hälfte.

6. Wie viele Alleinerziehende erhalten in welcher HöheWohngeld? (Bitte getrennt nach Anzahl der Kinder angeben.)

Diese Daten werden statistisch nicht erhoben.

IV. Wohnsituation

1. Wie vielWohnfläche und Zimmer stehen Ein-Eltern-Familien in Hamburg zurVerfügung?

(Bitte nach Einteilung des Statistischen Landesamtes.) Angaben zur Wohnungsgröße werden nicht laufend, sondern im Rahmen der Gebäude- und Wohnungsstichprobe erhoben. Die letzten zurVerfügung stehenden Angaben stammen aus dem Jahr 1993.

Danach betrug die Größe der Wohnungen von Ein-Eltern-Familien (mit Kindern unter 18 Jahren) in Hamburg durchschnittlich 66,5 m2. Pro Person errechnete sich für diese Bevölkerungsgruppe eine durchschnittliche Wohnfläche von 27,1 m2.

2. Wie verteilen sich die Haushalte von Alleinerziehenden auf das Hamburger Stadtgebiet?

(Bitte nach Stadtteilen aufführen.) Angaben über die Verteilung der Haushalte von Alleinerziehenden auf das Hamburger Stadtgebiet stehen nicht zur Verfügung.

IV. 3. Wie hoch ist der Anteil der allein erziehenden Mütter und Väter im öffentlich geförderten Wohnungsbau? (Bitte getrennt nach den verschiedenen Förderungsarten.)

Der Anteil der allein erziehenden Mütter und Väter an allen Haushalten in öffentlich geförderten Wohnungen des ersten Förderungswegs betrug nach den Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungsstichprobe vom September 1993 in Hamburg 46,7 Prozent. Neuere Daten liegen nicht vor.

4. Wie lange dauert in der Regel die Vermittlung einer Unterkunft für Alleinerziehende im Falle einer Trennung vom Ehegatten oder Partner?

Die Versorgung der als vordringlich Wohnungssuchende anerkannten Alleinerziehenden mit öffentlich geförderten Sozialwohnungen erfolgt in der Regel zügig; sie hängt aber auch vom örtlich verfügbaren Angebot an frei- bzw. bezugsfertig werdenden Wohnungen sowie von Wohnwünschen der Wohnungssuchenden ab.

5. a) Wie viele Wohnungen mit welcher Größe wurden in Hamburg bis 1998 öffentlich gefördert? (Bitte getrennt nach den verschiedenen Förderungsarten.)

Nach Angaben der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt (WK) wurden von 1948 bis 1998 insgesamt 434 791 Wohnungen gefördert. Die Aufgliederung nach Zahl der Zimmer und Förderungsart ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich:

Quelle: Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt, Jahresberichte.

1 Die Erfassung der 1 1/2- und 2 1/2-Zimmer-Wohnungen erfolgt erst seit 1953; davor wurden sie den 2- bzw. 3-Zimmer-Wohnungen zugerechnet.

2 Öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau.

3 Mietwohnungen.

4 Eigentumsobjekte.

5 Sonstiger geförderter Wohnungsbau im 2. Förderungsweg.

6 Sonstiger geförderter Wohnungsbau im 3. Förderungsweg.

7 Vertraglich geförderter Wohnungsbau im alten 3. Förderungsweg.

5. b) Wie sorgt der Senat dafür, dass Ein-Eltern-Familien angemessen mitWohnraum versorgt werden können, und nach welchen Kriterien im einzelnen werden Sozialwohnungen bevorzugt an Alleinerziehende vergeben?

Von den Sozialwohnungen, für die kein Benennungsrecht der Bezirksämter besteht, ist für die Dauer von grundsätzlich zehn Jahren ab Bezugsfertigkeit ein Anteil von 25 Prozent ausschließlich für dieWohnungsversorgung von allein stehenden Elternteilen mit Kind(ern) und von jungen Ehepaaren gebunden.

Alleinerziehende, die nur unzureichend mit Wohnraum versorgt sind, können nach den entsprechenden Richtlinien der zuständigen Fachbehörde als vordringlich Wohnungssuchende anerkannt werden und erhalten dann Angebote aus dem Anteil der Sozialwohnungen, die dem Benennungsrecht der Bezirksämter unterliegen.

5. c) Welche Initiativen und Programme hat der Senat mit welchem Erfolg durchgeführt und welche plant er, um die Wohnsituation Alleinerziehender zu verbessern?

Alleinerziehende haben im öffentlich geförderten Wohnungsbau gute Versorgungsmöglichkeiten (vgl. Antworten zu IV.3. und zu IV.5.b).

6. a) Wie ist der Stand des in der Drucksache 14/4177 angekündigten Modellprojektes, zu welchem Ergebnis führte es und welche Konsequenzen hat der Senat daraus gezogen?

Die zuständige Fachbehörde beteiligte sich 1993 mit demThema „Wohnsituation Alleinerziehender und alleinstehender Schwangerer in Notlage" an dem Forschungsvorhaben des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus (ExWoSt) der Bundesanstalt für Landeskunde und Raumordnung.Bei den Hamburger Modellvorhaben handelte es sich um die zwei Selbsthilfewohnprojekte „HausArbeit e.G." und „Frauen leben zusammen" (Ottenser Dreieck e.G.) mit insgesamt 19 öffentlich geförderten Wohnungen.

Die Selbsthilfewohnprojekte sind seit 1994 überwiegend von Alleinerziehenden bezogen worden. Die Realisierung weiterer Selbsthilfewohnprojekte ist im Rahmen der Förderungsprogramme nach wie vor möglich.

IV. 6. b) Welche finanziellen Mittel konnten vom Bund für dieses Modellprojekt in Anspruch genommen werden und welche stellte der Senat dafür zur Verfügung?

Die zuständige Fachbehörde stellte für die Realisierung der Wohnprojekte investive Mittel in Höhe von 85 Prozent der Gesamtkosten im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zur Verfügung.

Die Förderung erfolgte für beide Selbsthilfewohnprojekte im ersten Förderungsweg. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Begleitforschung 15 000 DM für die Durchführung themenbezogener Veranstaltungen bereitgestellt. Der Bund beteiligte sich an den forschungsbezogenen Kosten des Modellprojekts mit 270 000 DM.

6. c) Wie viele Alleinerziehende konnten mit diesem Modellprojekt gefördert werden?

Zum Zeitpunkt des Einzuges konnten im Rahmen der Projekte „HausArbeit" und „Frauen leben zusammen" neben anderen Mietern 14 Alleinerziehende mit 19 Kindern mit Wohnraum versorgt werden.

V. Entlastende Politik für Alleinerziehende

1. Welche Beratungsstellen und Hilfsangebote stehen speziell allein erziehenden Müttern und Vätern und ihren Kindern in Hamburg zur Verfügung, insbesondere wenn sie Unterstützung bei folgenden Themen benötigen? (Bitte jeweils den Träger, die Höhe des Zuschusses durch die Freie und Hansestadt Hamburg, den jeweiligen Standort und getrennt nach Hilfe für Alleinerziehende und ihre Kinder angeben.

Viele der Einrichtungen machen darüber hinaus ­ orientiert an der jeweiligen Nachfrage in der Region

­ spezielle Angebote wie z. B. Treff- und Beratungsmöglichkeiten mit Kinderbetreuung, Gesprächsgruppen und gemeinsame Freizeitaktivitäten für Alleinerziehende und deren Kinder. Die Inhalte umfassen ein weites Themenspektrum und richten sich nach den Interessen der Teilnehmenden.

Statistiken, die eine Unterteilung nach Alleinerziehenden und sonstigen Besuchern vornehmen, werden nicht geführt.

In Hamburg gibt es zwei Beratungsstellen, die sich als erste allgemeine Anlaufstelle für Alleinerziehende ausschließlich an diese Personengruppe wenden.

Träger Höhe des Zuschusses 1998 Standort Alleinerziehenden Treffpunkt und Beratung e.V. 202 500 DM Hohenfelde Verband allein erziehender Mütter und Väter e.V. 116 600 DM Hamm

Daneben bietet die Jugendhilfe allein erziehenden Müttern und Vätern, die ein Kind unter sechs Jahren zu betreuen haben und auf Grund ihrer Persönlichkeitsentwicklung einer intensiven Unterstützung bedürfen, auf Antrag die Möglichkeit der gemeinsamen Betreuung mit dem Kind in speziellen Wohnformen. In Hamburg stehen zwei dieser Einrichtungen nach §19 SGB VIII (Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und ihre Kinder) zur Verfügung, und zwar das Theodor-Wenzel-Haus mit zwölf Appartements für Mütter und ihre Kinder im Stadtteil Hummelsbüttel sowie die Mutter-Kind-Einrichtung des Abendroth-Hauses mit fünf Plätzen für junge Schwangere bzw. Mütter im Stadtteil Bramfeld.

Des Weiteren bieten einige Jugendhilfeträger im Rahmen ihrer stationären Betreuung von Jugendlichen die Möglichkeit der Unterbringung und Unterstützung nach §19 SGB VIII. Die Finanzierung erfolgt über Pflegesätze.

Das Jugendamt informiert, berät und unterstützt Alleinerziehende vor und nach der Geburt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „Abteilung Beistandschaft" des Jugendamtes sind unter anderem zuständig für

­ Fragen zur Feststellung der Vaterschaft und Information über die rechtlichen Wirkungen der Vaterschaftsfeststellung,

­ Unterhaltsfragen,

­ die Beistandschaft zur Feststellung der Vaterschaft und/oder zum Geltendmachen von Unterhaltsansprüchen des Kindes,

­ Beurkundungen, z. B. von Vaterschaftsanerkennungen, notwendigen Zustimmungen und Unterhaltsverpflichtungen,

­ Fragen zur Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge und Beurkundung entsprechender Sorgeerklärungen.

In den regionalen Allgemeinen Sozialen Diensten des Jugendamtes werden Alleinerziehende unter anderem beraten bei

­ der Suche nach Betreuungsmöglichkeiten für das Kind (Kindertagesheim, Tagespflege) und bei der Klärung der damit verbundenen finanziellen Fragen,

­ Fragen zur Erziehung und zu Erziehungshilfen,

­ Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, z.B.bei Familienproblemen, Konflikten und Krisensituationen sowie der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge nach einer Trennung,

­ der Ausübung des Umgangsrechts,

­ Fragen zur Adoption,

­ wirtschaftlichen und anderen Notlagen.

Im Jugendamt können Alleinerziehende außerdem Hinweise über weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote erhalten, z. B. Gesprächsgruppen, Treff- und Austauschmöglichkeiten für Alleinerziehende, Selbsthilfegruppen.

V. 2. In welchem Umfang werden die genannten Beratungsstellen von Alleinerziehenden und ihren Kindern in Anspruch genommen?

Die Nutzung der familienfördernden und -entlastenden Beratungs- und Hilfsangebote durch Alleinerziehende kann nicht beziffert werden, da das Merkmal „allein erziehend" bei diesen Angebotsformen statistisch nicht erfasst wird.

1998 wurden insgesamt 52 Mütter mit ihren Kindern in einer gemeinsamen Wohnform nach §19 SGB VIII betreut.

Die Zahl der Beratungen von Alleinerziehenden in bezirklichen Jugendämtern zu Fragen der Kindertagesbetreuung wird nicht statistisch erhoben.

3. Wie viele Alleinerziehende haben für wie viele ihrer Kinder einen Platz in einer Kinderbetreuungseinrichtung? (Bitte getrennt nach Betreuungsumfang und Alter der Kinder angeben.)

Es wird keine Statistik über die Zahl der Tagesbetreuungsplätze geführt, die von Kindern Alleinerziehender in Anspruch genommen werden.

4. Wie unterstützt die Freie und Hansestadt Hamburg Alleinerziehende bei der Betreuung der Kinder in folgenden Fällen:

a) während der Schulferien?

Während der Schulferien stehen die Kindertagesheimplätze weiterhin zur Verfügung. Kinder allein erziehender Elternteile, die nur während der Ferien eine Betreuung benötigen, können während dieser Zeit Plätze in Tagespflege oder Tageseinrichtungen nutzen. Darüber hinaus machen die Vorschulklassen während eines Teils der Ferien Betreuungsangebote.

4. b) bei Arbeitszeiten über 18 Uhr hinaus?

c) bei unregelmäßigen Arbeitszeiten, wie z. B. Schichtarbeit?

d) bei einer sechstägigen Arbeitswoche?

e) bei einer Rückkehr in den Beruf?

f) bei einem stundenweisen Betreuungsbedarf, wie z. B. einem Arztbesuch?

In diesen Fällen bietet sich die Inanspruchnahme von Tagespflege an, ggf. in Ergänzung zur Inanspruchnahme einer Halbtagseinrichtung.

Mit der Verlässlichen Halbtagsgrundschule, deren flächendeckende Einführung mit Beginn des Schuljahres 1999/2000 abgeschlossen sein wird, findet für alle Kinder ein verlässlicher Unterricht in der Zeit von 8 bis 13 Uhr statt. Darüber hinaus besuchten im September 1998 5907 Schülerinnen und Schüler eine der 29 staatlichen Ganztagsschulen, deren Angebote den Zeitraum bis 16 Uhr umfassen. Im Übrigen vgl. die Antwort zu I.2.

5. Unter welchenVoraussetzungen können berufstätige Alleinerziehende neben einem teilbzw. ganztägigen Platz in einer Kindertagesstätte die Kinderbetreuung mit einer Tagesmutter ergänzen?

Eine teil- oder ganztägige Betreuung von Kindern allein stehender Elternteile kann gefördert werden, wenn dies für das Wohl des Kindes erforderlich ist, weil

­ der betreuende Elternteil berufstätig ist oder sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder eine derartige Ausbildung aufnehmen wird oder

­ die Kinder Entwicklungsdefizite aufweisen oder ihre Förderung wegen sozialer Benachteiligung beeinträchtigt wird.

In Ausnahmefällen kann auch eine Kombination der Nutzung einer Kindertageseinrichtung und einer Tagespflegestelle in Betracht kommen, wenn die Familie dies wünscht und ihrem spezifischen Betreuungsbedarf nicht anders entsprochen werden kann.