Wann stoppt der Senat endlich den Verfall der „Heuburg"?

Die um 1850 erbaute „Heuburg" (Elbtreppe 5 ­ 15 d, Flurstück 883) bildet mit ihren eng verschachtelten zusammenstehenden zwei- bis dreigeschossigen Wohnhäusern ein städtebaulich einzigartiges Ensemble am Fuß der Elbtreppe, das zusammen mit dem unter Denkmalschutz gestellten Lawaetzhaus den Eingang zu Neumühlen bildet. Die Häuser der „Heuburg", die sich im Eigentum der SAGA befinden, sind die letzten erhaltenen Gebäude einer dörflichen, kleinräumigen Bebauung um den Heuberg (jetzt Elbtreppe). Der gültige Bebauungsplan Ottensen 2 weist dieses Flurstück als Erhaltungsbereich aus. Die letzte Teilsanierung des Ensembles erfolgte circa 1980. Seitdem wurden nur kosmetische Reparaturen durchgeführt, mit der Folge, dass aufgrund nasser Wände, durchfeuchtetem Mauerwerk in Keller und Erdgeschoss, sowie starker Schimmelbildung die Wohnungen teilweise nicht bewohnbar sind und das Heuburg-Ensemble in seiner Substanz gefährdet ist. Darüber hinaus hat die SAGA im Jahre 2006 statt einer Grundsanierung Pläne für einen Abriss der Häuser 15 a ­ c und 5 vorgestellt. Die Bezirksversammlung Altona hatte sich daraufhin unter anderem für eine Modernisierung, Instandsetzung und Hangsicherung in Abstimmung mit den Mietern ausgesprochen (Drs. XVII-414). Auch der aktuelle Koalitionsvertrag von CDU und GAL fordert speziell für die Elbtreppe eine „mieterfreundliche Lösung" (Seite 41, Koalitionsvertrag).

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie beurteilt der Senat den baulichen Zustand der „Heuburg" und mit welcher Dringlichkeit wird in diesem Zusammenhang ein eventueller Handlungsbedarf bewertet?

2. Wann wird nach Einschätzung des Senates das „Heuburg"-Ensemble bei fortgesetztem Unterlassen von Sanierungsmaßnahmen teilweise oder in seiner Gänze abgängig sein?

3. Hält die SAGA an ihren Plänen zum Abriss der Häuser Elbtreppe 15 a ­ c und 5 fest oder wurden mittlerweile auch Pläne für einen Erhalt durch Grundsanierung des „Heuburg"-Ensembles entwickelt?

4. Welche Lösung wird dabei von der SAGA für die „Heuburg" favorisiert?

5. Welche Lösung wird dabei vom Senat für die „Heuburg" favorisiert?

6. Werden seitens der zuständigen Fachbehörde Gespräche mit der SAGA und dem Bezirksamt Altona geführt, die eine Grundsanierung der „Heuburg" zum Ziel haben, und wenn ja, wie ist der Beratungsstand und wann ist mit einer abschließenden Entscheidung zu rechnen?

7. Inwieweit werden die Mieterinnen und Mieter der „Heuburg" in den Entscheidungsprozess mit einbezogen?

8. Gibt es seitens der Mieterinnen und Mieter der „Heuburg" Vorschläge an die zuständige Fachbehörde oder die SAGA zur Behebung des baulichen Missstandes der „Heuburg" und wenn ja, wie werden diese vom Senat bewertet?

9. Gibt oder gab es seitens der zuständigen Fachbehörde Überlegungen, durch zusätzlichen Wohnungsbau auf dem Flurstück 3703 (BS Ottensen) und/oder den Flurstücken 881 und/oder 882 des B-Planes Ottensen2/Othmarschen31/Altona-Altstadt48 eine Grundsanierung der „Heuburg" ohne Teilabriss zu finanzieren beziehungsweise zu ermöglichen?

(Bitte Beratungsstand, Beratungsergebnis und Bewertung für die Flurstücke einzeln angeben.)

a) Wenn ja, werden diese Überlegungen durch einen eventuellen Bedarf an „Ausgleichsgrundstücken" im Zusammenhang mit der nur zweigeschossigen Planung für einen neuen Kreuzfahrtterminal in Altona tangiert?

b) Wenn ja, wie beurteilt die Fachbehörde in diesem Zusammenhang eine notwendige Änderung des gültigen B-Planes für die Flurstücke 881 und/oder 882 (Grünfläche)?

c) Wenn nein, warum nicht?

Die Gebäude sind stark sanierungsbedürftig. Aus diesem Grund hat SAGA GWG vorgeschlagen, einen Teil zu sanieren und einen anderen Teil abzureißen und neu zu bebauen und hat dafür einen Abrissantrag gestellt. Gegen diese Absicht wendete sich eine Initiative aus Bewohnern und weiteren interessierten Bürgern und machte einen Alternativvorschlag, der den vollständigen Erhalt des Ensembles bei gleichzeitiger Bebauung der Nachbarflächen vorsah. Vor diesem Hintergrund ruht derzeit im Einvernehmen zwischen SAGA GWG und dem Bezirksamt Altona der Abrissantrag, und es wurden im Gespräch zwischen SAGA GWG, zuständiger Behörde, dem Bezirksamt Altona und der Bürgerinitiative Lösungen gesucht. Dabei werden verschiedene Varianten diskutiert und geprüft. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Ein Zeitpunkt, zu dem er endet, kann noch nicht genannt werden. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

10. Wie beurteilt der Senat die Denkmalschutzwürdigkeit des „Heuburg"Ensembles und gibt oder gab es seitens des Senates Bemühungen, das „Heuburg"-Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Die Elbtreppe 5 ­ 15 d wurde im Jahr 2007 von der zuständigen Behörde auf Denkmalwürdigkeit mit dem Ergebnis geprüft, dass nach den Kriterien des Denkmalschutzgesetzes eine Schutzwürdigkeit nicht besteht. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.