Beamte

Welche Informationen müssen die einzelnen Polizeikommissariate insbesondere an übergeordnete organisatorische Ebenen melden, etwa im Hinblick auf Krankenstände, Urlaubstage und Mehrarbeit der in der Dienststelle Beschäftigten sowie hinsichtlich der tatsächlichen Nutzung einzelner Stellen?

Die PK melden neben Urlaub, Krankheit und Mehrarbeit monatlich weitere personalwirtschaftliche Daten (zum Beispiel Verwendung innerhalb des PK, Dienst zu ungünstigen Zeiten, Dauerabordnung) an die Zentraldirektion oder die LPV.

Hinsichtlich der Nutzung einzelner Stellen gibt es keine Meldung.

c) Wie wird sichergestellt, dass die personelle Ausstattung gegebenenfalls bedarfsorientiert angepasst wird? Anhand welcher Kriterien erfolgt eine etwaige Überprüfung, wer ist dafür zuständig und wie häufig findet sie statt?

4. Wie sieht die „ausreichende personelle Besetzung" der einzelnen Polizeikommissariate aus?

a) Wie ist die definierte Minimalausstattung der Polizeikommissariate?

Wie viele Vollzugsbedienstete und wie viele Verwaltungsbeschäftigte müssen für Aufgaben innerhalb des PK vor Ort sein, wie viele sind für die Bestreifung des PK-Gebiets prinzipiell nötig?

b) Wie hoch ist jeweils der personelle Mindestaufwand für die einzelnen derzeit 26 und künftig 24 Polizeikommissariate und die vier Wasserschutzpolizeikommissariate pro Schicht? Welche Unterschiede gibt es gegebenenfalls für die verschiedenen Tageszeiten?

Siehe Vorbemerkung.

c) In seiner Antwort zu Drs. 19/1073 hat der Senat aufgelistet, welche minimale und welche maximale Zahl von Funkstreifenwagen an den einzelnen Polizeikommissariaten vorgesehen sind. Gibt es vergleichbare Vorgaben auch für die personelle Ausstattung der PK und wie sehen diese im Einzelnen aus? Wenn nein, warum wird festgelegt, wie viele Autos nötig sind, um die „Einsatzwahrnehmung eines PK zu gewährleisten", aber nicht bestimmt, wie viele Menschen es dafür braucht?

In der Drs. 19/1073 wurde die Grundlast mit einer Mindestanzahl von Funkstreifenwagen benannt. Wie dort mitgeteilt wurde, sind in der entsprechenden Tabelle Funkstreifenwagen, die lediglich mit einem Beamten besetzt sind, mit 0,5 gezählt worden. Daraus ergibt sich, dass ein Funkstreifenwagen, der mit 1 gezählt wird, mit zwei Beamten besetzt ist. Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Funktionen, die innerhalb der Polizeikommissariate wahrgenommen werden. Dabei handelt es sich um die Dienstgruppenleiter, die Wachhabenden, die nach dem Belastungsprofil erforderlichen Wachraumdienste und ­ sofern vorhanden ­ die Wachhabenden und die Mitarbeiter der Außenstellen.

d) Hat es seit Beginn der 17. Wahlperiode Änderungen hinsichtlich der Vorgaben für die personelle Mindestausstattung von Polizeikommissariaten gegeben, die noch nicht in der Senatsantwort Drs. 19/1073 beschrieben wurden? Wann wurden gegebenenfalls welche Maßgaben verändert, inwiefern und wer entscheidet darüber?

Siehe Vorbemerkung.

5. Wie stellt sich die tatsächliche personelle Besetzung der einzelnen Polizeikommissariate dar?

a) Ist es seit Beginn des Jahres 2007 vorgekommen, dass die Ist-Besetzung das Soll unterschritten hat, also die eigentlich nötige personelle Mindestausstattung an einzelnen Polizeikommissariaten vorübergehend nicht erreicht wurde? Soweit ja, inwiefern? (Bitte so detailliert wie möglich angeben, welche Dienststellen wann betroffen waren, wie lange die Unterbesetzung jeweils andauerte, wie viele Bedienstete im Vergleich zur nötigen Mindeststärke fehlten und welche Gründe jeweils dazu geführt haben)?

b) Gab es Fälle, in denen drohende Unterbesetzungen von Polizeikommissariaten nur dadurch abgewendet werden konnten, dass Bedienstete anderer Dienststellen oder anderer Dienst-/Schichtgruppen die Beamten vor Ort unterstützen? Soweit ja, inwiefern?

(Bitte so detailliert wie möglich angeben, wie häufig und wann es in welchen Dienststellen zu derartigen Situationen gekommen ist, in denen Dritte ausgeholfen haben)

c) Gab es Fälle, in denen drohende Unterbesetzungen von Polizeikommissariaten nur durch Verschiebungen eigentlich vorgesehener Urlaubstage oder anderweitig begründeter Abwesenheiten einzelner Bediensteter vermieden werden konnten? (Bitte so detailliert wie möglich angeben, wie häufig, wann und in welchen Dienststellen dies vorgekommen ist.)

6. Wie häufig ist es im Zusammenhang mit Personalbedarfen an anderer Stelle, etwa zur Bewältigung besonderer Einsatzlagen, zum Schutz von Veranstaltungen oder gefährdeter Objekte, zu Einschränkungen der Aufgabenwahrnehmung der Präsenzgruppen und der Zivilfahndung gekommen? An wie vielen Tagen ist es jeweils in den einzelnen Monaten seit Beginn des Jahres 2007 vorgekommen, dass (einzelne, mehrere oder alle)

a) Mitarbeiter der Dienstgruppe Präsenz zu anderen Aufgaben herangezogen wurden? Bitte aufschlüsseln für die einzelnen Polizeikommissariate.

b) prinzipiell mit der Zivilfahndung betraute Bedienstete andere Aufgaben wahrnehmen mussten? Bitte für die einzelnen Polizeikommissariate aufschlüsseln.

Die darüber hinaus zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht oder nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

7. Wie hat sich die Zahl der „Personalstunden Präsenz" in der Summe der ersten neun Monate 2008 in den einzelnen Polizeikommissariaten und insgesamt im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt? (Bitte absolut und prozentual angeben für die Jahre 2006, 2007 und 2008, ohne WSPK.

Die FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft im Jahr 2006 hat aufgrund der sie begleitenden polizeilichen Einsatzkonzeption eine vergleichsweise hohe Zahl von Präsenzstunden verursacht. Im Unterschied dazu war die Einsatzlage der Polizei im Jahr 2007 durch den G8-Gipfel und das ASEM-Treffen geprägt und hat konzeptionsbedingt zu weniger Präsenzstunden geführt.