Euro und Beschluss einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 46943 Tsd

Haushaltsplan 2007/2008 Sonderinvestitionsprogramm „Hamburg 2010" (SIP) Konkretisierung für den Einzelplan 3.2 „Behörde für Wissenschaft und Forschung" Neubauten für das Center for FreeElectron Laser Science (CFEL) der Universität Hamburg Zustimmung zur Umsetzung von Haushaltsmitteln in Höhe von 2.000 Tsd. Euro und Beschluss einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 46.943 Tsd. Euro im Haushaltsjahr 2008

(Antrag des Senats) Vorsitz: Rüdiger Kruse i. V. Schriftführung: Dr. Peter Tschentscher

I. Vorbemerkung:

Der Präsident der Bürgerschaft hat am 23. September 2008 die Drs. 19/1095 im Vorwege gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft in den Haushaltsausschuss überwiesen. Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage in seiner Sitzung am 10. Oktober 2008 abschließend beraten.

II. Beratungsinhalt:

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten einleitend aus, wissenschaftspolitisch wichtig an diesem Vorhaben sei, dass es sich um eine Kooperation universitärer und nicht universitärer Partner handele und damit den Hamburger Beitrag zur Entsäulung der Wissenschaften darstelle.

Die Baukosten lägen über dem, was geplant gewesen sei. Ursächlich hierfür sei im Wesentlichen die wissenschaftliche Werkstatt, die als ein Anbau an die vorhandene zentrale Werkstatt realisiert werden solle. Dies sei die wirtschaftlichere Lösung, weil so die beschriebene Infrastruktur besser genutzt und optimiert werden könne.

Die Finanzierung sei aus dem Sonderinvestitionsprogramm Hamburg 2010 (SIP) vorgesehen. Zudem gebe es Aussichten auf eine Mitfinanzierung, deren Höhe wahrscheinlich etwas über 14 Millionen Euro liegen werde, durch den Bund.

Die SPD-Abgeordneten baten hinsichtlich der genannten 14 Millionen Euro darum, dem Ausschuss die konkrete Empfehlung des Bundes, die im Oktober 2008 vorliegen solle, zu gegebener Zeit mitzuteilen.

Sie resümierten anhand der Drucksache, dass die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) 75 Prozent der Betriebskosten trage und die übrigen 25 Prozent sich auf die Universität und die Freie und Hansestadt Hamburg verteilten. In diesem Zusammenhang wollten sie wissen, wie sich das prozentual und in Euro für die Universität und die Freie und Hansestadt Hamburg auswirke.

Zudem fragten sie, ob die fünf Stellen, die die Universität stelle, aus dem Bestand oder gar nicht substituiert würden. In diesem Zusammenhang interessiere sie, ob die Personalzuteilung wie in den damaligen diesbezüglichen Ausschussprotokollen und -berichten dargestellt weiterhin Bestand habe oder sich dabei Veränderungen ergeben hätten.

Sie erkundigten sich abschließend, ob ihre Annahme, dass die Gebäude der Physik bei DESY nicht in die generelle räumliche Entwicklungsplanung der Universität Hamburg mit einbezogen worden seien, richtig sei.

Zur Höhe der Finanzierung durch den Bund hielten die Senatsvertreterinnen und -vertreter fest, die gemeinsame wissenschaftliche Kommission, die die Empfehlung aussprechen könne, tage am 19./20. Oktober 2008. Hierzu gebe es eine entsprechende Beschlussvorlage, mit der die Zustimmung empfohlen werde. Alle bisherigen Verhandlungen seien positiv verlaufen, sodass sie der Tagung der Kommission sehr zuversichtlich entgegensähen. Unabhängig davon sei entscheidend, dass die Drucksache schnell im Parlament beschlossen werde, damit, sofern die Kommission zustimme, möglichst schnell mit dem Bau begonnen werden könne ­ zugegeben mit der Unsicherheit um das Wissen, wie groß die Rückerstattung durch den Bund sein werde. Aber dieses Projekt sei wissenschaftspolitisch so bedeutend, dass sie dieses Vorgehen für richtig hielten.

Zur Frage nach den Betriebskosten, legten die Senatsvertreterinnen und -vertreter dar, die Betriebskosten des CFEL würden auf die drei Nutzer ­ Universität Hamburg, MPG und DESY ­ proportional zur Inanspruchnahme der Flächen verteilt. Die Kosten der MPG-Forschergruppe an der Universität Hamburg würden zu 75 Prozent von der MPG und zu 25 Prozent von der Universität Hamburg finanziert. Dieses Finanzierungsverhältnis gelte für die Aufbauphase und werde, wenn sich aus der MGPForschergruppe ­ wie es gewünscht werde ­ ein MPG-Institut entwickelte, nach den allgemeinen Regularien der Finanzierung gestaltet.

Hinsichtlich der fünf Stellen, die die Universität einbringe, erklärten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, diese dienten der Universität Hamburg auch dazu, ihr erhöhtes Engagement, was den universitären Anteil am CFEL anbelange, zu finanzieren.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten auf die letzte Frage, die Aufträge für die räumliche Entwicklung der Universität bezögen sich nur auf den zentralen Campusbereich; die Physik in Bahrenfeld genauso wie die Biologie in Klein Flottbek seien von diesen Überlegungen nicht betroffen.

Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE thematisierten den Umstand, dass auch geprüft worden sei, hier ein PPP-Projekt zu realisieren. Bemerkenswert sei das Ergebnis, das besage, dass die dauerhafte Vergabe des Objekts an einen privaten Betreiber eine Präjudizierung künftiger Nutzer und Betreiber bedeute und insofern nicht infrage komme. Sie fragten nach, ob sie sich künftig auf diese Aussage berufen dürften.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, in derselben Vorlage sei ­ hier verkürzt dargestellt ­ zu lesen, wenn eine Einrichtung sich aus drei verschiedenen Partnern zusammensetze, die sich aus unterschiedlichen Finanztöpfen speisten, sei dieses zu komplex, um als PPP-Projekt realisiert werden zu können.

Die SPD-Abgeordneten resümierten, die Baukosten hätten sich im Vergleich zu den Angaben der diesbezüglichen Drucksache aus dem vergangenen Jahr von 40 Millionen Euro auf 49 Millionen Euro um knapp ein Viertel gesteigert. Sie wollten wissen, in welchen Kostengruppen die Kostentreiber wiederzufinden seien.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter teilten mit, die Quadratmeterzahl habe sich auch von 8.000 auf 8.900 m² erhöht, welches einen erheblichen Teil der Steigerung erkläre. Zusätzliche Kosten entständen beim Werkstattanbau und den Einrichtungskosten.

Die SPD-Abgeordneten wollten der Drucksache zustimmen und abschließend wissen, ob mit dem Bau nach Beschluss durch die Bürgerschaft noch in diesem Jahr begonnen werde, welches die Senatsvertreterinnen und -vertreter bejahten.

III. Ausschussempfehlung:

Der Haushaltsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, das Petitum aus der Drs. 19/1095 anzunehmen.

Dr. Peter Tschentscher, Berichterstattung.