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Wenn ja, welche Stellen außerhalb der Polizei waren daran beteiligt?

Wenn nein, warum nicht?

Die Aufbereitung und Analyse von Taten gehört nicht zum Auftrag der Begleitgruppe Beziehungsgewalt. Ihre Aufgabe ist die konzeptionelle Fortentwicklung des Handlungskonzeptes Beziehungsgewalt. Hierzu erhält sie zu von der Lenkungsgruppe erkannten Problemfeldern gezielte Aufträge, die sich auch aus der Betrachtung von entsprechenden Einzelfällen ergeben können.

Wie viele speziell geschulte Kriminalsachbearbeiterinnen und Kriminalsachbearbeiter „Beziehungsgewalt" sind derzeit in Hamburg tätig? War angesichts der Personalsituation an den Polizeikommissariaten (vergleiche 19/1073) in den Jahren 2006 ­ 2008 gewährleistet, dass an allen Kommissariaten speziell geschulte Kriminalsachbearbeiterinnen und Kriminalsachbearbeiter „Beziehungsgewalt" durchgehend tätig waren? (Wenn nicht, bitte Ort/Zeiten auflisten.)

Im erfragten Zeitraum war durchgehend gewährleistet, dass an allen Kommissariaten speziell ausgesuchte Kriminalsachbearbeiterinnen und Kriminalsachbearbeiter für die Bearbeitung von Beziehungsgewalt zuständig waren.

Mit Stand 30. September 2008 sind in der Polizei Hamburg insgesamt 120 Beziehungsgewalt-Sachbearbeiter eingesetzt.

Wie schätzt der Senat oder die zuständige Behörde die Entwicklung speziell in Hinblick auf Stalking ein?

Siehe Antwort zu 2.4.

Welche Behörden sind federführend zuständig für StalkingFälle, welche für Gewalt gegen Frauen, welche wirken jeweils mit? Gibt es feste, regelmäßig tagende Gesprächsrunden?

Die Staatsanwaltschaft Hamburg ist federführend zuständig für die Verfolgung von Straftaten. Seit dem 2. April 2007 werden dort sämtliche eingehenden Verfahren wegen Verstößen gegen § 238 StGB und gegen das GewSchG in bestimmten Sonderdezernaten „Stalking" (Abteilungsleiter-Dezernate) geführt. Sonderdezernate „Gewalt gegen Frauen" bestehen bei der Staatsanwaltschaft nicht, jedoch werden Verfahren wegen Sexualdelikten gesondert in einer Spezialabteilung bearbeitet.

Die Polizei verfolgt alle ihr bekannt gewordenen Fälle von Stalking und Gewalt gegen Frauen im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren und ist zuständig für Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Sie übergibt ihre Ermittlungsergebnisse an die Staatsanwaltschaft und vermittelt Opfer gegebenenfalls in das Hilfenetzwerk.

Zu den festen regelmäßig tagenden Gesprächsrunden gehört der Arbeitskreis Stalking unter Geschäftsführung der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, der vier Mal im Jahr tagt. Die Teilnehmer setzen sich aus Vertretern der Freien Träger (Opferhilfe, pro-aktiv, Hotline, Patchwork) des LKA, ASD, Familiengericht, Staatsanwaltschaft, des sozialpsychiatrischen Dienstes, KISS Harburg, TäterOpfer-Ausgleich (Justizbehörde) und dem Weissen Ring zusammen.

Ebenfalls vier Mal im Jahr findet der Runde Tisch gegen häusliche Männergewalt unter Koordination der Beratungsstelle Opferhilfe e.V. statt. Vertreten sind die Justizbehörde, die Behörde für Inneres, die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, Vertreter der Jugendämter, Beratungs- und Schutzeinrichtungen sowie Migrantenorganisationen.

Welche untergesetzlichen Regelungen wurden in Hamburg bezüglich Stalking/Nachstellung getroffen?

Siehe Antworten zu 2.7.1 und zu 2.9.1. und 2.9.2.

Wie viele Anzeigen und wie viele Verurteilungen mit welchem Strafmaß gab es in Hamburg, seitdem das Anti-StalkingGesetz (§ 238 „Nachstellung", StGB) im März 2007 in Kraft trat?

Die Anzahl der Ermittlungsverfahren, bei denen auch der Tatbestand des § 238 StGB notiert ist, stellt sich bei einer Auswertung von MESTA zum Stichtag 20. Oktober 2008 wie folgt dar: Aktenzeichen-Jahrgang Anzahl Ermittlungsverfahren 2007 579

2008 843

Bei der Anzahl der Ermittlungsverfahren ist zu berücksichtigen, dass auch ­ statistisch nicht zu berücksichtigende ­ Verfahrensabgaben innerhalb der Staatsanwaltschaft enthalten sein können.

Die Angaben beziehen sich auf die in den jeweiligen Jahren bei der Staatsanwaltschaft erfassten Ermittlungsverfahren. Das Jahr der Anklageerhebung ist hiermit nicht notwendig identisch.

Im Jahr 2007 wurden nach der Strafverfolgungsstatistik fünf Personen nach § 238 StGB („Nachstellung") zu einer Geldstrafe verurteilt. Es sind insoweit allerdings nur Verfahren ausgewiesen, in denen diese Vorschrift der Straftatbestand mit der höchsten Strafandrohung war.

Die Anzahl und Höhe der entsprechend jeweils verhängten Tagessätze ­ nach statistisch festgelegten Größenklassen ­ stellt sich wie folgt dar: 16 ­ 30 Tagessätzen zu mehr als 10 ­ 25 Euro einschließlich: 1

­ 90 Tagessätzen zu mehr als 5 ­ 10 Euro einschließlich: 1

­ 180 Tagessätzen zu mehr als 25 ­ 20 Euro einschließlich: 2

181 ­ 360 Tagessätzen zu mehr als 5 ­ 10 Euro einschließlich: 1

Wie viele Aus- und Fortbildungsveranstaltungen der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden fanden 2006 ­ 2008 mit einem Schwerpunktthema Stalking statt? An wen richteten sie sich und wie viele Teilnehmende hatten diese jeweils? Welche Planungen gibt es hier für die kommenden Jahre?

Wie viele Veranstaltungen der Polizei oder anderer behördlicher Veranstalter gab es in 2006 ­ 2008 zum Thema Stalking für die Fachöffentlichkeit und/oder die Allgemeinheit?

Das Thema Stalking ist Bestandteil des berufskundlichen Unterrichts in der Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst. Von 2006 bis 2008 haben 185 Auszubildende an diesen Unterrichtseinheiten teilgenommen.

Zudem wird das Thema Stalking in folgenden Fortbildungslehrgängen thematisch behandelt:

· Lehrgang Beziehungsgewalt für kriminalpolizeiliche Sachbearbeiter.

Von 2006 bis 2008 fanden acht Seminare mit 205 Teilnehmern statt.

· Multiplikatorenlehrgang Beziehungsgewalt für Dienstgruppenleiterinnen und leiter der Polizeikommissariate.

Von 2006 bis 2008 fanden sechs Seminare mit 91 Teilnehmern statt.

Geplant ist, die Fortbildung durch einen „Lehrgang Polizeilicher Opferschutz für Polizeivollzugsbeamte" zu ergänzen.

Durch die allen Hamburger Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Richterinnen und Richtern offen stehende Deutschen Richterakademie werden regelmäßig Tagungen angeboten, die sich mit dem Thema Stalking befassen: im Jahr 2006: : - Recht, Gewalt, Aggression

- Gewalt in der Familie im Jahr 2007: - Fragen des Opferschutzes

- Recht, Gewalt, Aggression

- Gewalt in der Familie ­ familien- und strafrechtliche Aspekte, Stalking und Kindesmissbrauch im Jahr 2008: - Recht, Gewalt, Aggression

- Gewalt in der Familie ­ familien- und strafrechtliche Aspekte, Stalking und Kindesmissbrauch.

An jeder dieser Fortbildungsveranstaltungen nahmen beziehungsweise nehmen mindestens ein bis zwei Hamburger Richter und Richterinnen beziehungsweise Staatsanwälte und Staatsanwältinnen teil.

Im Jahr 2009 sind im Kontext dieses Themenbereiches bei der Deutschen Richterakademie unter anderem die Tagungen „Recht, Gewalt, Aggression", „Gewalt in der Familie ­ familien- und strafrechtliche Aspekte, Stalking und Kindesmissbrauch" sowie „Fragen des Opferschutzes" vorgesehen.

Daneben fand im Jahr 2008 in Hamburg ein „Workshop Stalking" statt, an dem drei Vertreter der Staatsanwaltschaft Hamburg teilnahmen. Eine weitere Fortbildungsveranstaltung für alle Hamburger Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter zum Thema Stalking ist für 2009 geplant.

Der jährlich stattfindende „Opferschutztag" beinhaltet auch Informationsangebote zum Thema Stalking. Diese Veranstaltung steht der Fachöffentlichkeit und interessierten Bürgerinnen und Bürgern offen.

In welchen Sprachen liegt das Faltblatt „Stalking" der Polizei vor? Wo ist es erhältlich? In welcher Auflage wurde es 2006 ­ 2008 gedruckt?

Das Faltblatt „Stalking ­ Grenzenlose Belästigung" der Polizei Hamburg und des „Arbeitskreises Stalking" liegt in deutscher Sprache vor. Es wurde nach Erstauflage im Jahr 2004 an alle Polizeikommissariate verteilt und wird auf Anfrage jeweils nachgedruckt. Es ist zudem über das Internet sowohl für alle Polizeidienststellen und auch für Bürgerinnen und Bürger direkt abrufbar. Aufgrund der multimedialen Verfügbarkeit und der damit einhergehenden Möglichkeit des dezentralen Zugriffs kann die tatsächlich gedruckte Anzahl nicht beziffert werden.

Geplant war eine landeseigene Fortbildung zu den Themenfeldern Häusliche Gewalt in Familien mit Migrationshintergrund beziehungsweise Zwangsheirat für Richter und Richterinnen und Staatsanwälte und Staatsanwältinnen. Hat diese bereits stattgefunden?

Die Fortbildungsveranstaltung „Häusliche Gewalt in Familien mit Migrationshintergrund/Zwangsverheiratung" findet am 27. November 2008 statt.

Wenn ja, mit wie vielen Teilnehmenden?

Entfällt.

Wenn nein: Zu welchem Termin wird sie stattfinden?

Siehe Antwort zu 2.8.

Welche Planungen gibt es hier für die kommenden Jahre?

Das Fortbildungsprogramm für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für 2009 wird von der Justizbehörde derzeit vorbereitet. Es sind weitere Veranstaltungen zum Bereich „Häusliche Gewalt" sowie zur interkulturellen Kompetenz geplant. Daneben gibt es die Veranstaltungen der Deutschen Richterakademie.

Die oben genannten Themenkomplexe werden ­ neben den bereits in der Antwort zu und 2.7.5 aufgeführten Fortbildungsveranstaltungen ­ insbesondere in den