Altenpflege

Aufstiegsqualifizierung im Pflegebereich

Ich frage den Senat:

1. Welche Maßnahmen der berufsbegleitenden Aufstiegsqualifizierung gibt es für den Bereich der Pflegeberufe in Hamburg seit wann, an welchen Orten und unter welcher Trägerschaft?

Die Aufstiegsqualifizierung in der Altenpflege wird in Hamburg durch die „Fortbildungsund Prüfungsordnung über die Fortbildung zur leitenden Pflegefachkraft beziehungsweise Einrichtungsleitung in Pflegediensten und Pflegeheimen" („Amtlicher Anzeiger" vom 29. Oktober 2003) geregelt. Danach sind drei Qualifikationsstufen vorgesehen: „Verantwortliche Pflegefachkraft", „Leitende Pflegefachkraft in Pflegediensten und Pflegeheimen", „Einrichtungsleitung in Pflegediensten und Pflegeheimen".

Die Fortbildungen werden von den in Anlage 1 aufgeführten Fortbildungseinrichtungen angeboten. Standorte und Trägerschaft der Einrichtungen sind dort ebenfalls aufgeführt.

Für die Krankenpflegeberufe gilt seit 1994 die „Ordnung zur Fortbildung zur Leitung einer Krankenstation oder zur Leitung einer Funktionseinheit im Krankenpflegedienst" („Amtlicher Anzeiger" vom 18. Januar 1994) zusammen mit der dazugehörenden Prüfungsordnung.

Die sogenannten „Stationsleitungskurse" für die Krankenpflegeberufe werden seit 1994 von den Fortbildungsinstituten der Krankenhäuser in Trägerschaft des damaligen Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK, heute Asklepios Kliniken GmbH), des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE, nur bis 2005) sowie vom Schulungszentrum Schlump des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) angeboten.

Wie hoch ist die Platzzahl der einzelnen Maßnahmen?

Zurzeit laufen im Bereich der Altenpflege Kurse mit der in Anlage 1 aufgeführten Platzzahl.

Für den Bereich der Krankenpflege liegen keine Angaben über die jeweiligen Kurse vor. Der zuständigen Behörde werden jeweils nur die zur Prüfung angemeldeten Teilnehmer benannt, nicht aber die Belegung der laufenden Kurse.

Welche Eingangsvoraussetzungen haben die einzelnen Maßnahmen?

Eingangsvoraussetzung für die Fortbildungen im Bereich der Altenpflege ist eine abgeschlossene Alten- oder Krankenpflegeausbildung und eine zweijährige Berufserfahrung in einem Pflegedienst oder einem Pflegeheim.

Eingangsvoraussetzung im Bereich der Krankenpflege ist eine abgeschlossene Kranken- beziehungsweise Kinderkrankenpflegeausbildung sowie eine mindestens zweijährige Berufserfahrung.

Welche Dauer haben die einzelnen Maßnahmen?

Die Fortbildung zur Verantwortlichen Pflegefachkraft hat einen Umfang von 460 Unterrichtsstunden.

Die Fortbildung zur Leitenden Pflegefachkraft in Pflegediensten und Pflegeheimen hat einen Umfang von 720 Unterrichtsstunden. Diese sind im Blockmodell in 36 Monaten zu absolvieren.

Die Fortbildung zur Einrichtungsleitung in Pflegediensten und Pflegeheimen hat einen Umfang von 1.200 Unterrichtsstunden. Diese sind im Blockmodell in 48 Monaten zu absolvieren.

Die Fortbildung zur Stationsleitung hat einen Umfang von mindestens 440 Unterrichtsstunden.

Wie hoch sind die Kosten für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die die einzelnen Maßnahmen?

Zu den Kosten im Bereich der Altenpflege siehe Anlage 1.

Die Lehrgangsgebühren für die Stationsleitungskurse betrugen im Jahr 2007 durchschnittlich 2.900 Euro. In der Regel übernehmen die Kliniken die Lehrgangskosten für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehungsweise zahlen Zuschüsse. Circa 20 Prozent der Fortbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer tragen diese Kosten selbst.

2. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben jeweils seit dem Jahr 2000 die unter 1 genannten Maßnahmen

a) besucht und

b) erfolgreich abgeschlossen?

(Bitte nach Geschlecht und Alter aufschlüsseln.)

Für die Altenpflege ist eine Beantwortung für die Zeit nach Inkrafttreten der Fortbildungs- und Prüfungsordnung im Jahr 2003 möglich. Die Teilnehmerzahlen sind in Anlage 2 aufgeführt. Im Bereich der Krankenpflege sind der zuständigen Behörde nur die Absolventenzahlen bekannt.