Schaffung eines Kompetenz- und Beratungszentrums Gartenbau und Landwirtschaft am Brennerhof als Modellvorhaben einer öffentlich-privaten Partnerschaft

Bürgerschaft über die Bereitschaft der LWK unterrichtet, das BIG 1:1 mit Personal und Aufgaben in die LWK zu übernehmen. Die finanziellen Konditionen der Überleitung, soweit nicht der Finanzierungsanspruch nach § 19 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Hamburg greift, waren Gegenstand von Verhandlungen zwischen LWK und Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA). Mit dieser Drucksache berichtet der Senat über den Verhandlungs- und Entscheidungsstand der Beteiligten, finanzielle und haushaltsmäßige Auswirkungen und den Entscheidungsbedarf.

2. Übernahme des BIG durch die LWK

Die Stiftung bürgerlichen Rechts HGVA hat nach ihrer Satzung im Rahmen der agrarpolitischen Zielsetzung des Senats die wirtschaftliche Entwicklung des Erwerbsgartenbaus und der gartenbaulichen Unternehmen in Hamburg zu fördern. Sie realisiert dies derzeit durch den Betrieb des BIG in Fünfhausen als überbetriebliche Berufs- und Weiterbildungsstätte nach dem Berufsbildungsrecht.

Hauptabnehmer der Dienstleistungen des BIG sind die LWK bzw. die ihr angehörenden Betriebe. Die Entscheidungsorgane der Stiftung werden vom Präses der BWA berufen bzw. benannt. Dem Vorstand gehören drei Beschäftigte der BWA sowie je ein Vertreter der LWK und des Gartenbauverbandes Nord e.V. an. Das Kuratorium bilden vier Vertreter des gärtnerischen Berufsstandes, zwei Deputierte der BWA sowie je ein Mitarbeiter der Finanzbehörde und der BWA. Die Stiftung ist Arbeitgeber von vier Vollzeitbeschäftigten einschließlich Geschäftsführung, vier Mitarbeiterinnen mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit sowie einer stundenweise tätigen Reinigungskraft. Sechs ehemalige Beschäftigte erhalten Zusatzversorgung.

Die Gründe für die Errichtung der Stiftung HGVA durch den Hamburgischen Staat im Jahr 1938 sind nicht mehr exakt zu ermitteln. Die Stiftung wurde nicht mit Vermögen ausgestattet, sie sollte sich ursprünglich selbst finanzieren. Ihr Fortbestand ist seit Jahrzehnten von wiederkehrenden Zuschüssen aus dem öffentlichen Haushalt in Höhe von über 200 Tsd. Euro jährlich abhängig.

Die Integration der Stiftung HGVA in die LWK ist seit Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens zur Gründung der LWK Verhandlungsgegenstand. Für die Nachfolgeeinrichtung der HGVA wurde seinerzeit ein Personal- und Sachkostenzuschuss von 600 Tsd. DM jährlich eingeplant (vgl. Drucksache 13/3103 „Gesetz über die Landwirtschaftskammer Hamburg" vom 2. Juni 1989). Ein verbindliches Finanzierungskonzept kam jedoch nicht zustande.

Über die folgende Umstrukturierung zum BIG und die Ressourcenausstattung der Stiftung HGVA ist der Bürgerschaft wiederholt berichtet worden (vgl. Drucksache 15/1840 „Agrarpolitisches Konzept des Senats" vom 13. September 1994, 15/1780 vom 22. Juli 1997 und 16/2481 „Übernahme einer Garantie zugunsten der Stiftung...").

Die LWK ist die berufsständische Vertretung der Landwirtschaft in Hamburg. Sie verwaltet ihre Angelegenheiten und gesetzlichen Aufgaben in eigener Verantwortung (§§ 1, 2 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache19/1285 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Überleitung des Bildungs- und Informationszentrums des Gartenbaus (BIG) auf die Landwirtschaftskammer Hamburg (LWK) und Auflösung der Stiftung Hamburgische Gartenbau-Versuchsanstalt Fünfhausen (HGVA) Änderung des Haushaltsplanes 2007/2008

Hamburg vom 4. Dezember 1990, zuletzt geändert am 11. Juli 2007 ­ LWK-G). Sie ist zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für Berufe in der Landwirtschaft.

Ihre Finanzierungsinstrumente sind Betriebsumlage, Gebühren, Zuschüsse Dritter und Zuweisungen aus dem Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg.

Der Senat, die LWK und die Stiftung HGVA sind sich einig über die Integration des BIG in die LWK zum 1. Januar 2009 auf der Basis nachstehender Eckpunkte für den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Landwirtschaftskammer Hamburg:

1. Die LWK übernimmt mit Wirkung zum 1. Januar 2009 das BIG in Fünfhausen mit seinen Dienstleistungen insbesondere in der Aus- und Weiterbildung nach dem Berufsbildungsrecht im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben nach § 2 Absatz 1 Landwirtschaftskammergesetz.

2. Die LWK verpflichtet sich zum Abschluss eines Vertrages mit der Stiftung HGVA, der die Überleitung des Personals der HGVA sowie den Eintritt der LWK in die arbeitsvertraglichen Pflichten der HGVA mit Wirkung zum 1. Januar 2009 rechtsverbindlich festschreibt. Alle neun Beschäftigten der HGVA werden mit ihren Aufgaben unter Wahrung des Besitzstandes und der arbeitsvertraglichen Ansprüche (Arbeitsplatzsicherheit) von der LWK übernommen. Dies gilt auch für die am Stichtag vorhandenen Empfänger/innen von Zusatzversorgung der HGVA.

3. Der Stellenplan 2009 der LWK wird um die bisher bei der HGVA ausgewiesenen 6 Vollzeitstellen sowie 9 Std./wöchentlich für eine Nichtvollbeschäftigte erweitert. Der LWK steht für die übergeleiteten Arbeitnehmer/innen sowie Empfänger/innen von Zusatzversorgung der Stiftung HGVA ein gesetzlicher Anspruch auf Erstattung von 45 v. H. der Vergütungen bzw. Zusatzversorgung sowie sonstigen arbeitsrechtlichen Zahlungsansprüche nach Maßgabe der für den öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg geltenden Tarifverträge im Rahmen des genehmigten Stellenplans zu (§ 19 Absatz 1 LWK-G).

4. 1,5 Stellen gärtnerisches Personal und 1,5 Stellen Stiftungsleitung bzw. -verwaltung sind historisch gewachsen bzw. durch das Rechtskonstrukt der Stiftung bedingt und zählen zum Synergiepotential, das sozialverträglich abgeschöpft werden soll. Die LWK verpflichtet sich zur Fortschreibung des Stellenplans durch sozialverträglichen Abbau von Stellen nach Ausscheiden von Stelleninhabern/Stelleninhaberinnen. Die Details sind Vertragsgegenstand.

5. Die Freie und Hansestadt Hamburg verpflichtet sich, der LWK ­ befristet für eine Übergangszeit bis längstens 31. Dezember 2015 ­ einen Betrag in Höhe von 55 v. H. der Personalaufwendungen für die o. a. drei Stellen zu erstatten.

6. Die Freie und Hansestadt Hamburg erstattet der LWK 55 v. H. der Aufwendungen für die am Stichtag von der HGVA übernommenen sechs Zusatzversorgungsempfänger sowie künftiger Versorgungsaufwendungen für übernommene HGVA-Beschäftigte, die bis spätestens 31. Dezember 2015 in den Ruhestand treten werden (vgl. Nummer 5). Eine Finanzierung der Ansprüche der sechs Zusatzversorgungsempfänger zu Lasten der LWK ist rechtlich nicht möglich.

7. Die während der Beschäftigungszeit bei der HGVA erworbenen Versorgungsansprüche werden ab Eintritt des Versorgungsfalles von der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert. Dies betrifft auch Ansprüche gegenüber der HGVA, die in Betriebsrenten umgewandelt werden.

8. Die LWK verpflichtet sich, Minderausgaben aus Personalkosteneinsparungen und Wegfall bisheriger Zahlungen an die HGVA/das BIG dauerhaft zur Deckung der Sach- und Fachaufwendungen und der Medienkosten des Betriebs in Fünfhausen bzw. Brennerhof einzusetzen.

9. Die LWK wird für die Dauer des Betriebs in Fünfhausen ­ jedoch spätestens bis zur Bezugsfertigkeit des Kompetenz- und Beratungszentrums am Brennerhof

­ der HGVA gleichgestellt hinsichtlich der unentgeltlichen Nutzung von stadteigenen Grundstücken und Gebäuden einschl. Abschöpfung des Überschusses aus den Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung an Dritte.

10. Die LWK tritt in bestehende Verpflichtungen gegenüber öffentlichen Zuwendungsgebern zur zweckgebundenen Nutzung der überbetrieblichen Berufsbildungsstätte Fünfhausen ein.

11. Die Unterhaltung, Bewirtschaftung und der Betrieb des BIG Fünfhausen und die erforderliche Finanzierung ist Angelegenheit der LWK. Verträge der HGVA auf Lieferung von Energie, Wartung o. ä. hat die LWK zu übernehmen bzw. in sie einzutreten.

12. Die Wirtschaftsplanprognose für 2009, ermittelt anhand des Wirtschaftsplans 2008 der HGVA mit Anpassung der Personalkosten an den bis 31. Dezember 2009 für die HGVA geltenden Tarifvertrag, ergibt eine Deckungslücke von rund 12.000 Euro, die durch einen Betriebskostenzuschuss der Freien und Hansestadt Hamburg gedeckt wird.

13. Die Nutzung der Flächen und Gebäude in Fünfhausen endet mit Rückgabe der Nutzung nach Bezugsfertigkeit des Kompetenz- und Beratungszentrums Gartenbau und Landwirtschaft am Brennerhof, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der genaue Rückgabetermin wird einvernehmlich zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der LWK vereinbart.

14. Das am Standort Fünfhausen vorhandene und dem Betrieb des BIG dienende bewegliche Inventar soll in das Eigentum der Landwirtschaftskammer Hamburg übergehen. Die Landwirtschaftskammer Hamburg tritt in die ggfs. bestehende Verpflichtungen gegenüber Zuwendungsgebern auf Gewährleistung der zweckgebundenen Verwendung ein.

15. Die Verträge der Stiftung über die Vermietung von Gebäude/-teile an Dritte sowie der Pachtvertrag gehen mit Auflösung der Stiftung auf die Freie und Hansestadt Hamburg über. Die LWK ist zur Vertragsverwaltung im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg bereit; Einzelheiten hierzu einschl. Abwicklung des Vertrages zwischen LWK und Stiftung werden gesondert vereinbart.

16. Die Zahlungsansprüche der Freien und Hansestadt Hamburg aus Miet-/Pachtverträgen stehen der Landwirtschaftskammer Hamburg als Kostendeckungsbeitrag für unabweisbar notwendige Aufwendungen zur baulichen Unterhaltung der Gebäude in Fünfhausen sowie Aufwendungen für Bewirtschaftung und den

Betrieb des BIG bis zur Bezugsfertigkeit des neuen Kompetenzzentrums am Brennerhof zu.

17. Die Freie und Hansestadt Hamburg zahlt der LWK ab Bezug des Kompetenz- und Beratungszentrums Gartenbau und Landwirtschaft am Brennerhof bis 31. Dezember 2015 einen jährlichen Betriebskostenzuschuss von 41.000 Euro.

Die Vertreterversammlung der LWK hat am 23. September 2008 dem Überleitungs- und Finanzierungskonzept zugestimmt. Der Beschluss der Stiftung zur Integration ihres Personals in die LWK mit der Maßgabe der Rechtswirksamkeit des Rahmenvertrages und der individuellen Arbeitsverträge datiert vom 22. September 2008. Die Stiftung hat zudem ihre Auflösung mit Wirkung zum 1. Januar 2009 insbesondere mit der Maßgabe der Zustimmung von Senat und Bürgerschaft zur Überleitung und Überleitungsfinanzierung beschlossen.

3. Auflösung der Stiftung HGVA

Die Integration des BIG in die LWK und Übernahme des Stiftungspersonals durch die LWK machen den Fortbestand einer Stiftung bürgerlichen Rechts HGVA entbehrlich. Der Senat setzt in der Umsetzung seiner agrarpolitischen Zielsetzungen auf die Kooperation mit der LWK als Vertretung des Berufsstandes und der landwirtschaftlichen Selbstverwaltung. Die Stiftung HGVA wird zeitgleich zum 1. Januar 2009 aufgelöst werden.

4. Finanzielle Auswirkungen

Aus der Übernahme des BIG einschl. Personal der Stiftung als gesetzliche Aufgabe

Die Verpflichtungen der Stiftung HGVA gegenüber ihren Beschäftigten und Ruhegeldempfängerinnen beläuft sich auf rund 300 Tsd. Euro für das Jahr 2009. Die Überleitung in die LWK löst eine Kostenerstattung der Freien und Hansestadt Hamburg von rund 135 Tsd. Euro (45 v. H.) für 2009 aus. Die erforderlichen Mittel sind bei dem Titel 7400.671.01 „Kostenerstattung an die Landwirtschaftskammer" im Haushaltsplanentwurf 2009/2010 veranschlagt.

Aus dem öffentlich-rechtlichen Überleitungsvertrag:

Die Zahlungsverpflichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg werden bis 31. Dezember 2015 ­ eine moderate lineare Steigerung der Tarifgehälter unterstellt ­ Gesamtkosten von rund 600 Tsd. Euro umfassen. Die Zweckbestimmung des Titels 7400.685.02 muss angepasst werden verbunden mit der Ausbringung einer entsprechenden Verpflichtungsermächtigung. Der Mittelbedarf für den Haushalt 2009/2010 ist durch Wegfall der Zuweisung an die Stiftung gedeckt.

Der Zeitpunkt des Auslaufens der Versorgungsaufwendungen und damit die gemäß Vertrag fälligen Zahlungen ab 2016 sind nicht quantifizierbar. Die benötigten Mittel werden zu den jährlichen Haushaltsplänen eingeworben.

Aus der Auflösung der Stiftung HGVA:

Die Zuweisungen an die Stiftung, im Haushaltsplan 2007/2008 mit jeweils 207 Tsd. Euro jährlich bei dem Titel 7400.685.02 veranschlagt, entfallen.

Der Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg wird beginnend in 2011 mittelfristig ansteigend durch sozialverträgliche Abschöpfung des Synergiepotentials im Personalbereichs und Wegfall des Betriebskostenzuschusses in 2016 entlastet werden. Wegen der Entwicklung wird auf die Darstellung in der Anlage 1 hingewiesen.

Für die LWK ist die Überleitung des BIG für die Dauer des Verbleibs in Fünfhausen kostenneutral. Ausgaben wegen Inanspruchnahme von Stiftungsleistungen entfallen. Der LWK fließen ­ wie zuvor der Stiftung ­ in den Jahren 2009 und 2010 Einnahmen aus Mieten/Pachten in Fünfhausen in Höhe von ca. 80 Tsd. Euro jährlich als Kostendeckungsbeitrag auch für die Unterhaltung der Mietobjekte zu. Ab Bezug des Kompetenz- und Beratungszentrums für Gartenbau und Landwirtschaft am Brennerhof in 2011 ist mit einem Synergieeffekt bzw. zusätzlichen Einnahmen der LWK von ca. 20 Tsd. Euro zu rechnen. Zuzüglich Minderausgaben in Höhe von 65 Tsd. Euro jährlich gegenüber 2008 beläuft sich der Deckungsbeitrag der LWK auf rund 85 Tsd. Euro jährlich bis einschließlich 2015.

5. Petitum:

Der Senat beantragt, die Bürgerschaft möge

1. von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen,

2. im Beschluss über die Feststellung des Haushaltsplanes der Freien und Hansestadt Hamburg für die Haushaltsjahre 2007/2008 vom 13. Dezember 2006 den Artikel 23 „Unentgeltliche Überlassung" um folgenden Absatz zu ergänzen: „10. stadteigene Grundstücke und Gebäude sowie bewegliches Inventar des Bildungs- und Informationszentrums des Gartenbaus in Fünfhausen an die Landwirtschaftskammer Hamburg nach dem Gesetz über die Landwirtschaftskammer Hamburg analog der bisherigen unentgeltlichen Überlassung an die Stiftung Hamburgische GartenbauVersuchsanstalt Fünfhausen bis zur Bezugsfertigkeit des neuen Kompetenz- und Beratungszentrums Gartenbau und Landwirtschaft am Brennerhof".

3. die in der Anlage 2 aufgeführten Änderungen des Haushaltsplans 2007/2008 zu beschließen.