Gesetz

Welche Einnahmen ließen sich durch Umnutzung der dann frei werdenden Sportflächen realisieren?

Alle für eine Verlagerung auf den Deckel in Frage kommenden alternativen Nutzungen werden intensiv geprüft. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen.

14) Wird Hamburg sich beim Bund für die Verlagerung der Automeisterei einsetzen, um diese zu verlagern und aus der Verwertung finanzielle Beiträge für den Deckel zu erwirtschaften?

Nein. Die Autobahnmeisterei befindet sich im Eigentum des Bundes. Damit kann kein Beitrag zu einer von Hamburg zu finanzierenden Deckelverlängerung geleistet werden.

15) Gibt es angesichts der Bedeutung dieses Projekts EU-Gelder, die dafür eingeworben werden könnten?

a) Ist dies geprüft worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) Wenn nein, wird es noch geprüft?

Die von Hamburg angestrebte Deckelverlängerung ist ein stadtentwicklungspolitisches Vorhaben insbesondere zur Verbesserung der Wohnqualität in den Quartieren entlang der Autobahn und zur Verbesserung der öffentlichen Grünversorgung in Altona. Hierzu können zweckgebundene Mittel zur Verbesserung der europäischen Verkehrsinfrastruktur nicht in Anspruch genommen werden.

Sicherung der Kleingärten 16) Wie lassen sich im Falle einer Nicht-Verlagerung die umliegenden Kleingärten dauerhaft sichern?

Sofern es sich nicht um im Bebauungsplan gesicherte Dauerkleingärten handelt, gehören sie zu den sogenannten „Fiktiven Dauerkleingärten" nach § 16 Absatz 2 Bundeskleingartengesetz, die den gleichen Schutzstatus genießen.

17) Ist es möglich, diese Kleingärten als Sanierungsgebiet auszuweisen?

Sanierungsgebiete werden für Quartiere mit städtebaulichen Missständen ausgewiesen. Dies trifft auf städtische Kleingartenflächen nicht zu.

18) Würden, und wenn ja wie, die verlagerten Kleingärten dauerhaft gesichert werden können?

Die neu geschaffenen Parzellen sollen durch Bebauungspläne als Dauerkleingärten gesichert werden.

19) Wie hoch wären die Pachten bei den verlagerten Kleingartenflächen auf dem neuen Deckel?

Der Pachtzins auf dem Deckel soll genauso hoch sein wie der in Hamburg allgemein übliche (zurzeit 0,24 Euro m²/Jahr für Dauerkleingärten). 20) Welche Zahlungen erhalten üblicherweise von Verlagerung betroffene Kleingärten?

a) Wo wurden in den letzten fünf Jahren Kleingärten verlagert und wie hoch waren die Zahlungen 21) Mit welchen Zahlungen insgesamt und pro Kleingarten beziehungsweise welchen Spannbreiten rechnet die BSU nach heutigem Kenntnisstand?

In den vergangenen fünf Jahren wurden insgesamt 247 Kleingärten geräumt und 390

Parzellen neu geschaffen.

Für Verlagerungskosten (Herrichtung, Verlagerung, Entschädigung) pro Kleingarten werden durchschnittlich 24.000 Euro veranschlagt.

22) Wie viele Kleingärten wären nach den jetzigen Planungen der BSU von einer Verlagerung betroffen?

Nach derzeitigem Stand der Planung wird von der Verlagerung von unter 500 Kleingärten ausgegangen.

a) Wo liegen sie, welche planerische Ausweisung gibt es jeweils?

· Unmittelbar angrenzend an die A 7 am Volkspark nördlich Kielkamp und Teilflächen nördlich Holstenkamp; B-Pläne Bahrenfeld 10 und 27 mit der Ausweisung: zum Teil Kleingärten, sonst Straßenfläche der Nordumgehung Bahrenfeld,

· Am Trübnerweg; B-Plan Bahrenfeld 26: Schul- und Wohnbauflächen,

· An der Baurstraße; B-Plan Othmarschen 16: Verkehrsfläche,

· Südlich Behringstraße und am Othmarscher Kirchenweg; Baustufenplan: Darstellung Gemeinbedarfsfläche und Kleingärten.

b) Welche Rechte für die Kleingärtner beziehungsweise ihre Vereine und Verbände leiten sich daraus ab?

c) Welche Fristen bei einer Verlagerung leiten sich daraus bei den einzelnen Flächen ab?

d) Welche Vertragsverhältnisse gibt es für die betroffenen Kleingärten mit welchen Inhalten?

Vertragspartner der Stadt zur Regelung von Kleingartenangelegenheiten ist der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. Zwischen diesem und den Kleingartenvereinen bestehen Unterpachtverträge. Zu Vertragsangelegenheiten Privater äußert sich der Senat grundsätzlich nicht.

23) Ist auszuschließen, dass nicht noch mehr Kleingärten betroffen werden?

Nach derzeitigem Stand der Planung wird von der Verlagerung von unter 500 Kleingärten ausgegangen.

Lösung der Konflikte 24) Was plant die BSU zu unternehmen, um die Bürgerinnen und Bürger vor Ort in die Planungen mit einzubeziehen und möglichst einvernehmliche Lösungen für die Konflikte zu finden?

Die zuständigen Behörden werden weiterhin die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Gesprächen, durch die Medien, in Veranstaltungen sowie in den öffentlichen Sitzungen der bezirklichen Planungsausschüsse über die Planungsfortschritte informieren.

25) Was ist der BSU über die Auffassung der einzelnen betroffenen Kleingartenvereine bekannt?

Die zuständigen Behörden sind mit den Kleingartenvereinen und dem Landesbund der Gartenfreunde Hamburg (LGH) in einem kontinuierlichen Meinungsaustausch.

26) Was wird unternommen, um die Auswirkungen auf die Kleingärten so gering wie möglich zuhalten?

Siehe Antwort zu 13.