Reinigungsaufträge werden nach der Beschaffungsordnung BO zentral von der zuständigen Behörde vergeben

Reinigungsleistungen an Schulen

Ich frage den Senat:

1. Wie erfolgt die Vergabe des Auftrags der Reinigung an Schulen?

a. Wer vergibt die Aufträge?

Reinigungsaufträge werden nach der Beschaffungsordnung (BO) zentral von der zuständigen Behörde vergeben. Die Bedarfsstellen sind jedoch befugt, Reinigungsaufträge bis zu einem Jahresauftragswert in Höhe von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) in eigener Zuständigkeit und Verantwortung entsprechend den geltenden Vorschriften zu vergeben.

b. Muss eine Ausschreibung erfolgen? In welcher Form?

Ja. Die Vergabe der Reinigungsaufträge erfolgt gemäß den vergaberechtlichen Vorschriften und in Abhängigkeit von den jeweiligen Gesamtauftragswerten im EU-weiten Bereich als Offenes Verfahren (EU) sowie im nationalen Bereich als öffentliche Ausschreibung bzw. als beschränkte Ausschreibung oder freihändige Vergabe.

c. In welchen Abständen muss es oder sollte es zu einer Neuausschreibung kommen?

Zu den Abständen für Neuausschreibungen gibt es keine zwingenden rechtlichen Vorgaben.

2. Für welche Schulen hat es in den letzten fünf Jahren neue Ausschreibungen gegeben?

Siehe Anlage.

a. Bei wie vielen davon kam es zu einem Wechsel des Anbieters?

In 72 Fällen wechselte der Auftragnehmer nach der Neuausschreibung.

b. Bei wie vielen davon kam es zu einer Fortschreibung des Vertrages mit dem bestehenden Anbieter?

In 16 Fällen wurde dem bisherigen Auftragnehmer erneut der Zuschlag erteilt.

c. Wie veränderten sich nach der Neuausschreibung beziehungsweise nach dem Wechsel des Anbieters die Ausgaben pro Schule (und Schuljahr)?

Im Rahmen von Neuausschreibungen erfolgen regelhaft Änderungen der Ausschreibungskonditionen. Parallel zum Wechsel des Anbieters ergeben sich zum Beispiel Nutzungsänderungen, Änderungen der Flächen durch Abriss oder Neubau sowie Änderungen der Reinigungsstandards, die einen unmittelbaren Vergleich nicht zulassen.

d. Was sind die Gründe, wenn es zu zeitlichen Abweichungen ­ vergleiche Frage 1. c. ­ bei Neuausschreibungen kommt?

Die Anzahl der Neuausschreibungen richtet sich nach der für den Gesamtprozess zur Verfügung stehenden Kapazität. Für eine Neuausschreibung sind umfangreiche Vorarbeiten erforderlich, zum Beispiel Aufmaßerstellung, -aktualisierung, Flächenzusammenstellung, Aktualisierung der Reinigungsstandards, Erstellen der Leistungsbeschreibungen, Durchführung des förmlichen Ausschreibungsverfahrens.

e. Wie viele Neuausschreibungen sind seit 2005 jährlich nicht turnusmäßig ­ vergleiche Frage 1. c. ­ vorgenommen worden?