Subvention

Bericht über Zuwendungen im Haushaltsplan-Entwurf 2009/2010

Zum Zuwendungsbegriff Gegenstand der folgenden Berichterstattung sind Zuwendungen nach § 23 Landeshaushaltsordnung (LHO); Zuwendungen in dieser Definition sind (Geld-)Leistungen an Stellen außerhalb der Verwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke, die nur veranschlagt (und nach § 44 LHO nur bewilligt) werden dürfen, „wenn die Freie und Hansestadt Hamburg an der Erfüllung durch solche Stellen ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann".

Aus der Formulierung des § 23 LHO lässt sich ableiten, dass es sich um Leistungen an Dritte handelt, auf die ein dem Grunde und / oder der Höhe nach bestimmter Rechtsanspruch nicht besteht.

Den Grundsätzen der Notwendigkeit (§ 6 LHO) sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 LHO) folgend, ist an der Förderung ein erhebliches Interesse der Freien und Hansestadt Hamburg zu begründen (sog. Subsidiaritätsprinzip). Ein erhebliches Interesse kann in der Regel aus dem Haushaltsplan, den Regierungsprogrammen oder anderen offiziellen staatlichen Verlautbarungen abgeleitet werden, in denen sich die von den jeweiligen parlamentarischen Mehrheiten angestrebten politischen Ziele widerspiegeln.

Anders als Subventionen nach § 12 StWG (Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft), die nur auf die Förderung der Wirtschaft abstellen und häufig gesetzlich festgelegt sind, werden Zuwendungen in nahezu allen Aufgabenbereichen als Instrument zur Erledigung staatlicher Aufgaben eingesetzt.

Keine Zuwendungen sind insbesondere

- gesetzliche oder vertraglich geschuldete Leistungen, auf die der Empfänger einen dem Grund oder der Höhe nach unmittelbaren Rechtsanspruch hat;

- Leistungen an Landesbetriebe nach § 26 LHO oder netto veranschlagte Einrichtungen nach § 15 LHO, weil diese Stellen rechtlich Bestandteil der Freien und Hansestadt Hamburg und damit keine Stellen „außerhalb der Verwaltung" sind;

- Entgelte aufgrund von Verträgen, die den Preisvorschriften für öffentliche Aufträge unterliegen.

Die folgenden Darstellungen geben einen Überblick über Volumen und Struktur der im Haushaltsplan-Entwurf 2009/2010 veranschlagten Zuwendungen für den Gesamthaushalt und nach Einzelplänen / Behörden; damit werden gleichzeitig wesentliche Veränderungen gegenüber dem jeweiligen Vorjahr erläutert. Im Anhang zu dieser Anlage sind alle Titel, die im Haushaltsplan-Entwurf als Zuwendungstitel gekennzeichnet sind, mit ihrem voraussichtlichen Zuwendungsanteil aufgelistet. Zur Einordnung der Zuwendungen in das gesamte Aufgabenspektrum einer Behörde ist auf die Erläuterungen und Produktinformationen in den jeweiligen Einzelplanbänden zu verweisen.