Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90 Die Grünen Vizepräsident Ravens Haben Sie eine weitere Zusatzfrage Bitte

Rückgang von Schlaganfällen und Herzinfarkten nach Inkrafttreten der gesetzlichen Rauchverbote kam. Vizepräsident Ravens: Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Frau Nitz (Die Linke): Ich denke, der Nikotinabbau im Körper dauert etwas länger als unter einem Jahr! Abg. Frau Nitz (Die Linke): Eine weitere Zusatzfrage hätte ich noch! Sie haben auf die Frage eins geantwortet, dass es keine Erkenntnisse über Umsatzsteigerungen beziehungsweise Umsatzeinbußen im Gastronomiebereich gibt. Sollen zukünftig Erhebungen darüber vorgenommen werden?

Vizepräsident Ravens: Bitte, Herr Staatsrat!

Wirbeabsichtigennicht, vonseiten des Senats solche Erhebungen durchzuführen, aber ich gehe davon aus, dass der Gaststättenverband solche Erhebungen durchführt und sie uns zur Kenntnis geben wird.

Vizepräsident Ravens: Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Frau Nitz (Die Linke): Eine Bitte: Würden Sie diese Erkenntnisse dann auch wiederum weiterleiten?

Vizepräsident Ravens: Bitte, Herr Staatsrat!

Staatsrat Dr. Schulte-Sasse: Aber natürlich!

(Abg. Frau Nitz [Die Linke]: Danke sehr!) Vizepräsident Ravens: Eine weitere Zusatzfrage durch den Kollegen Dr. Möllenstädt! ­ Bitte sehr!

Abg. Dr. Möllenstädt (FDP): Nach den Ausführungen des Senats hat ja offensichtlich eine Befassung von verschiedenen Behörden stattgefunden. Mich würde interessieren: Welche Behörden sind denn Ansprechpartner für Gastronomiebetriebe, die sich über das Nichtraucherschutzgesetz informieren möchten, und welche Behörde ist mit der Überwachung des Nichtraucherschutzgesetzes beziehungsweise dessen Einhaltung im Gastronomiebereich betraut?

Vizepräsident Ravens: Bitte, Herr Staatsrat!

Staatsrat Dr. Schulte-Sasse:Betroffen vonseiten der Behörden im Zusammenhang dieses Gesetzes sind neben der Gesundheitsbehörde die Innenbehörde, für die Überwachung ist das Stadtamt, also die Innenbehörde, zuständig.

Vizepräsident Ravens: Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Dr. Möllenstädt (FDP): Ist denn entsprechend dieser neu zugeordneten Aufgaben beim Stadtamt eine Aufstockung des Personalbestands in den entsprechenden Abteilungen vorgesehen?

Vizepräsident Ravens: Bitte, Herr Staatsrat!

Staatsrat Dr. Schulte-Sasse: Diese Frage habe ich erwartet, weil das Stadtamt selbst sie aus Anlass des neuen Gesetzes sehr intensiv öffentlich diskutiert.

Natürlich versucht jede Behörde, jeden Anlass zu nutzen, um auf die schwierige Personalausstattung in ihrer Behörde hinzuweisen. Ich halte das für einen üblichen Vorgang. Es ist nicht meine Aufgabe, die Personalausstattung im Stadtamt zu beurteilen.

Ich gehe davon aus, dass, wie in anderen Behörden auch, Ausweitungen der Aufgaben, die regelmäßig erfolgen, zum Beispiel durch EU-Recht oder durch Bundesrecht, im Rahmen des bestehenden Personalkörpers auch erledigt werden können.

Vizepräsident Ravens: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff LkwÜberholverbot. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Günthner, Dr. Sieling und Fraktion der SPD. Bitte, Herr Kollege Günthner!

Abg. Günthner (SPD): Wir fragen den Senat: Erstens: Teilt der Senat die Auffassung, dass ein Lkw-Überholverbot auf der A 27 zwischen Bremerhaven und Bremen sinnvoll wäre?

Zweitens: Teilt der Senat ebenfalls die Auffassung, dass Überholverbote zu einem reibungsloseren Verkehrsfluss und damit zu einer Vermeidung schwerer Unfälle führen?

Drittens: Wie verfolgt der Senat die Umsetzung des einstimmigen Bürgerschaftsbeschlusses zur Einführung eines Überholverbotes weiter?

Vizepräsident Ravens: Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Loske.

Senator Dr. Loske: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Lkw-Überholverbote sind auf zweistreifigen Bundesautobahnen dort sinnvoll, wo die Verkehrslage in Bezug auf die verkehrliche Notwendigkeit und verkehrliche Sicherheit dies erfordert und rechtfertigt.

Die Strecke der BAB A 27 zwischen Bremen und Bremerhaven liegt überwiegend auf niedersächsischem Terrain.

Bezüglich der A 27 wurden im Jahr 2004 Gespräche mit dem Land Niedersachsen zum Lkw-Überholverbot geführt. Im Ergebnis ist seinerzeit festgestellt worden, dass auf dem niedersächsischen Streckenabschnitt zwischen Bremen, ab Anschlussstelle Uthlede, bis Bremerhaven keine verkehrlich notwendigen Überholverbote anzuordnen waren. Der Sicherheit für die konkrete Verkehrssituation wurde zu diesem Zeitpunkt ausreichend Rechnung getragen.

Auf dem sechsstreifig ausgebauten Abschnitt der A 27 dürfte die Anordnung eines Lkw-Überholverbots grundsätzlich schwierig sein. Die rechtlichen Fragen werden derzeit noch einmal geprüft.

Zu Frage 2: Der Senat teilt die Auffassung, dass Lkw-Überholverbote zu einem reibungsloseren Verkehrsfluss und auch zu einer Vermeidung von schweren Unfällen führen können.

Zu Frage 3: Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt.

Nach Paragraf 45 Absatz 9 kommt eine Anordnung eines Lkw-Überholverbotes in Betracht, wenn eine Gefahrenlage vorliegt, die erheblich über das allgemeine Risiko hinausgeht. Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa wird mit den niedersächsischen Behörden abstimmen, inwieweit sich die in der Antwort zu Frage 1 genannten Verkehrsverhältnisse verändert haben und ob sich hieraus die Notwendigkeit für die Anordnung eines Lkw-Überholverbotes ergibt. ­ Soweit die Antwort des Senats!

Vizepräsident Ravens: Haben Sie eine Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Günthner (SPD): Teilen Sie meine Einschätzung, Herr Senator, dass sich auch vor dem Hintergrund des weiter ansteigenden Umschlags in Bremerhaven im Containerbereich, im Automobilbereich die verkehrliche Situation auf der A 27 in diesem Geleitzug in den letzten vier Jahren durchaus erheblich verändert hat?

Vizepräsident Ravens: Bitte, Herr Senator!

Senator Dr. Loske: Die hat sich durchaus erheblich verändert!

(Beifall bei der CDU) Vizepräsident Ravens: Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Günthner (SPD): Teilen Sie dann auch meine Einschätzung, Herr Senator, dass sich vor diesem Hintergrund die Grundlagen, die 2004 dazu geführt haben, den einstimmigen Bürgerschaftsbeschluss nicht umzusetzen, geändert haben?

Vizepräsident Ravens: Bitte, Herr Senator!

Senator Dr. Loske: Ich habe jetzt auf Rückfrage meine Fachleute erneut angewiesen, noch einmal in Gespräche mit dem Land Niedersachsen einzutreten und gemeinsam zu überprüfen, ob sich die Faktenlage verändert hat und deshalb andere Schlüsse zu ziehen sind als im Jahr 2004.

Vizepräsident Ravens: Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Günthner (SPD): Wir haben vor einiger Zeit in diesem Haus beschlossen, dass auf dem Autobahnabschnitt, den Sie hier als sechsspurig bezeichnet haben, auf der A 27 auch wegen der besonderen Gefahrenlage Tempo 120 km/h eingeführt werden soll.

Teilen Sie meine Einschätzung, dass die Grundlage durchaus gegeben wäre, auf diesen Abschnitten ebenfalls ein Lkw-Überholverbot einzuführen?

Vizepräsident Ravens: Bitte, Herr Senator!

Senator Dr. Loske: Ich hatte ja gesagt, dass das gerade noch geprüft wird. Grundsätzlich besteht natürlich immer eine Kollision zwischen Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit. Die kann bestehen. Bei zweispurigen Autobahnen ist das ja klar, liegt das auf der Hand. Drei ist eine mehr, (Heiterkeit) und man reduziert das potenzielle Durchflussvolumen, das muss man sagen, wenn man Lkw generell auf der rechten Spur hält. Das ist in besonderer Weise begründungsbedürftig, auch anders als beim des Lärms und des Umweltschutzes eine Rolle. Hier geht es um die Frage, ob bei einer dreispurigen Autobahn per se Lkw immer rechts fahren müssen, und das bedarf einer besonderen Prüfung.

Da sind wir dabei ­ das habe ich jetzt unter anderem als Ergebnis Ihrer Anfrage noch einmal an meine Verwaltung gegeben ­, in Gespräche mit Niedersachsen einzutreten.

Vizepräsident Ravens: Eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Richter. ­ Bitte sehr!

Abg. Richter (FDP): Sie sprachen davon, dass 2004 die letzten Gespräche mit Niedersachsen geführt wurden. Sind Ihnen Zahlen bekannt, ob seitdem ­ die Verkehre haben zugenommen und werden weiter zunehmen ­ die Unfallzahlen mit Lkw-Beteiligung auf dem Streckenabschnitt zugenommen haben?

Vizepräsident Ravens: Bitte, Herr Senator!

Senator Dr. Loske: Dazu liegen mir im Moment keine aktuellen Zahlen vor.

Vizepräsident Ravens: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Mit der Beantwortung dieser Anfrage ist die Fragestunde beendet.

Ich frage, ob wir in eine Aussprache eintreten wollen. ­ Das ist der Fall.

Die Aussprache ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Ella.

Abg. Ella (FDP): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gestern fanden wir alle in unserem Fach im Foyer der Bürgerschaft diesen leeren Ordner Bremische Gesetze. (Zuruf von der SPD: Wir haben auch so einen! ­ Heiterkeit)

Im ersten Moment dachte ich, wir hätten unsere Anfrage zu spät eingereicht, alle unsere Forderungen nach Bürokratieabbau seien umgesetzt.

(Zuruf von der SPD: Das ist nur für die FDP gemacht worden! Das ist ein besonderer Service! ­ Abg. Dr. Kuhn [Bündnis 90/Die Grünen]: Wir haben das nicht bekommen!)

Doch ein ganz leerer Ordner Gesetze wäre auch für die FDP zu viel des Guten, die vom großen Liberalen Theodor Spitta geschriebene Landesverfassung gilt noch immer, und das ist auch gut so!

(Beifall bei der FDP) Eingangs aber erst einmal ein Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, die unsere Anfrage ausführlich, weitgehend prägnant und sachlichnüchternbeantwortethaben.Herzlichen Dank dafür!

(Beifall bei der FDP)

Doch einige Kritikpunkte bleiben natürlich. Ich möchte zunächst einmal auf die Broschüre eingehen, die der Senat vor einiger Zeit zusammen mit den Kammern veröffentlicht hat. Hätten Sie einmal mit der Veröffentlichung ein wenig gewartet, so manche Unregelmäßigkeit wäre ihnen erspart geblieben!

(Beifall bei der FDP)

Aus Gründen der Aktualität nenne ich einen Aspekt aus der genannten Broschüre vorab. Schauen wir dazu auf Seite acht, ich zitiere: Ein Schild kommt selten allein. Bremen entrümpelt seinen Schilderwald! Am Samstag haben wir dann im Weser-Kurier gelesen, ich zitiere wieder: Schilderwald vorerst nicht weiter ausgedünnt! Projekt zur Demontage überflüssiger Verkehrszeichen wegen knapper Kassen auf Eis gelegt! Schon etwas bedauerlich, geht es hier doch um ein Ärgernis, welches die Bürgerinnen und Bürger direkt betrifft! Dieses Beispiel, meine Damen und Herren, steht symptomatisch für den Umgang des Senats mit dem Thema Bürokratieabbau.

(Beifall bei der FDP)

Noch schwerer, wie wir es finden, wiegt die Aussage zum Standardkostenmodell auf Seite 16 der Broschüre. Das Standardkostenmodell ist anerkanntermaßen sehr gut geeignet, um Bürokratiekosten zu messen. Was genau das Standardkostenmodell aber in einer Broschüre zu suchen hat, die der Senat herausgegeben hat, um die eigenen Anstrengungen Bremens zu dokumentieren, frage ich mich dann aber doch, denn, ich zitiere aus der Antwort des Senats: