Jagdpacht an den „Ziegeleiteichen" in Wilhelmsburg-Georgswerder

Die Fläche der Ziegeleiteiche am Fuße der Deponie Georgswerder ist im F-Plan als „naturbestimmte Fläche" dargestellt. In diesem Gebiet und seinem Umfeld sind sehr aufwändige Investitionen getätigt worden, und zwar sowohl vonseiten der Umweltbehörde wie auch des BUND und des NABU. Hierbei wurden alle Beteiligten von engagierten Anwohnern unterstützt. Aufgrund dieser aufwertenden Maßnahmen, die sich auch in diesem Kalenderjahr fortgesetzt haben, und der für die Öffentlichkeit schweren Zugänglichkeit dieses Geländes, hat sich eine artenreiche Tierwelt entwickelt. Besonders Vögel, die, weil vom Aussterben bedroht, auf der „Roten Liste" stehen, haben sich hier niedergelassen und nutzen diesen Raum auch als Brutgebiet. Der BUND betreut diese Fläche.

Das Gebiet soll weiterverpachtet werden beziehungsweise ist zur Zeit noch verpachtet.

In Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie der Bürgerinitiative Arbeitskreis Georgswerder heißt es, dass auf dem Gelände des Öfteren bei fast völliger Dunkelheit ­ vermutlich auf Enten ­ geschossen wird.

Jagdhunde könnten nicht flächendeckend verletzte Tiere nachsuchen, da der Zugang zum Nord-West-Bereich des Deponierandes und zur Deponie selbst durch Zäune versperrt ist.

Daher frage ich den Senat:

1. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Fläche verpachtet, an wen und von wem?

a. Um welche Flächengröße mit welchen Begrenzungen handelt es sich?

b. Über welchen Zeitraum wurde diese Fläche verpachtet?

c. Welcher Pachtzins ist hier im Jahr zu entrichten und an wen?

d. Welche Auflagen oder sonstigen Verpflichtungen sind mit dem Pachtvertrag verbunden?

Die Flächen der sogenannten Ziegeleiteiche am Fuße der Deponie Georgswerder sind Teil der Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Wilhelmsburg, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Die Eigentümer aller bejagbaren Grundflächen des Jagdbezirks sind kraft Gesetzes Mitglied der Jagdgenossenschaft Wilhelmsburg (§ 9 Absatz 1 Bundesjagdgesetz). Die Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die das ihr zustehende Recht der Jagd wie üblich durch Verpachtung nutzt. Jagdpachtverträge sollen über mindestens neun Jahre abgeschlossen werden. Die Jagdgenossenschaft hat die Jagdnutzung auf einer Fläche von rund 457 ha bis zum 31. März 2016 an zwei langjährig erfahrene Jäger verpachtet.

Im Übrigen gibt der Senat über geschützte Interna selbständiger juristischer Personen grundsätzlich keine Auskunft.

2. Sind Beschwerden im Zusammenhang mit der Bejagung von Tieren auf dem Gelände bekannt und wenn ja, wie viele, worüber, zu welchen Zeitpunkten wurden diese gemacht und wie wurde darauf reagiert?

Beschwerden im Zusammenhang mit der Jagd auf den Flächen der Ziegeleiteiche sind der zuständigen Behörde nicht bekannt.

3. Gibt es bereits Pläne, was nach Ablauf des Jagdpachtvertrages passieren soll und wenn ja,

a. wird angesichts dieses einzigartigen Areals in Erwägung gezogen, von einer Pachtverlängerung oder Neuverpachtung abzusehen? beziehungsweise wenn nein,

b. zu welchem Zeitpunkt wird darüber von wem gegebenenfalls entschieden?

Entsprechende Pläne sind der zuständigen Behörde nicht bekannt.

4. Werden im Hinblick auf die IBA 2013, die eine Herrichtung und Präsentation der Mülldeponie als „Energieberg" mit neuen Windkrafträdern, einer Aussichtsplattform und Fotovoltaik-Anlagen vorsieht, im Zuge einer ganzheitlichen Betrachtung der Deponie und ihres Umfeldes die Naturschutzbelange gewürdigt und dabei auch die Jagdpacht auf den Prüfstand gestellt und wenn ja, inwiefern beziehungsweise wenn nein, warum nicht?

Siehe Antwort zu 1.