Kreuzungsbereich Bergstedter Chaussee/Immenhorstweg ­ bleibt es bei der Sprunginsel?

Im Bereich des Neubaugebietes Immenhorstweg in Bergstedt beginnt gerade die Bezugsphase. Der Autoverkehr wird insofern merklich zunehmen und auf die ohnehin hoch belastete Bergstedter Chaussee treffen. Die Zu- und Abfahrt wird über den Kreuzungsbereich Bergstedter Chaussee/Immenhorstweg abgewickelt werden. Auf der Bergstedter Chaussee gibt es aktuell eine Sprunginsel, um Fußgängern ein Überqueren zu ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie schätzen die zuständigen Behörden aktuell die Belastungssituation der Bergstedter Chaussee insbesondere in den Hauptverkehrszeiten ein? Wie hat sich diese in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte anhand von Kenndaten aufzeigen)?

Die Verkehrsentwicklung in der Bergstedter Chaussee ist aus Messreihen abzuleiten, die durch jährliche Zählungen an den Verkehrspegeln Bergstedter Chaussee (südwestlich des Volksdorfer Grenzwegs) und Saseler Chaussee (nördlich der Stadtbahnstraße) ermittelt werden. Den nachfolgenden Tabellen sind die durchschnittlichen werktäglichen Verkehrsstärken (Kfz/24 Stunden) und Durchschnittswerte für die Hauptverkehrszeiten (Kfz/6 ­ 9 Uhr und Kfz/16 ­ 19 Uhr) für die Jahre 1997 bis 2006 zu entnehmen. Für 2007 liegen die Auswertungen noch nicht vor.

2. Welche verkehrlichen Maßnahmen sind im Hinblick auf die im Zuge der Neubebauung Immenhorstweg anwachsenden Zu- und Abfahrtsverkehr in diesem Bereich geplant? Wann und wie werden diese umgesetzt?

Der Immenhorstweg wurde im Rahmen der äußeren Erschließung im Einmündungsbereich Bergstedter Chaussee auf rund 6,5 Meter verbreitert und der Ein- und Abbiegeradius vergrößert. Die Baumaßnahmen erfolgten im August 2007. Hierdurch wurde die Verkehrssituation im Einmündungsbereich für den anwachsenden Zu- und Abfahrtsverkehr deutlich verbessert.

3. Wird insbesondere die Sprunginsel für den Fußgängerquerungsverkehr als ausreichend und hinreichend sicher eingeschätzt?

Ja. Seit 1998 wurde in diesem Bereich kein Unfall mit Fußgängerbeteiligung polizeilich registriert. Die vorhandene Mittelinsel hat sich als sichere Querungshilfe bewährt.

4. Inwieweit und mit welchen Ergebnissen wurde beziehungsweise wird die Einrichtung einer Ampel für den Kreuzungsbereich Bergstedter Chausses/Immenhorstweg geprüft, die zum Beispiel mit Kontaktstreifen (für Autofahrer) beziehungsweise mit Druckknopf (für Fußgänger) eine Einfahrt in die Bergstedter Chaussee beziehungsweise eine Querung der Bergstedter Chaussee auch in den Stoßzeiten ohne lange Wartezeiten ermöglichen könnte (Antwort bitte begründen)?

In Rahmen eines Bewertungsverfahrens für den Neubau einer Signalanlage wurde die Verkehrssituation im Einmündungsbereich eingehend überprüft. Im Ergebnis ist die Einrichtung einer Ampelanlage derzeit nicht geboten, da der Verkehr aus dem Immenhorstweg nach wie vor gering und eine besondere Gefahrenlage im Einmündungsbereich nicht gegeben ist. Im vorhandenen Ausbauszustand des Einmündungsbereichs würde eine Signalanlage zudem den Verkehrsfluss beeinträchtigen. Beim Bau einer Signalanlage wäre eine Aufweitung des Straßenraums mit erheblichen Eingriffen in den Baumbestand erforderlich. Die zuständigen Behörden werden die Verkehrsentwicklung weiterhin beobachten und nach dem Bezug des Neubaugebiets erneut ein Bewertungsverfahren durchführen.