Hochschulbauförderungsgesetz

Danach hatte der Senat vorgesehen, Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von 138 484 000 DM für 1999 zur Einstufung nach Kategorie I zu beantragen. Im Zuge des Anmelde- und Beratungsverfahren hat sich dieser Betrag auf 137 491 000 DM vermindert.

Mit seinen Empfehlungen zum 28. Rahmenplan hatte der Wissenschaftsrat für 1999 Vorhaben einschließlich wissenschaftlicher Großgeräte mit einem Gesamtbedarf von 4,7 Mrd. DM zur Einstufung nach Kategorie I vorgesehen.

Den hamburgischen Anträgen zu Bauvorhaben wurde voll entsprochen. Das angemeldete Volumen für Großgeräte wurde mit Blick auf die beschränkten Rahmenplanmittel erheblich gekürzt.

Der Bund hat nach den Bundestagswahlen im September 1998 und Neubildung der Bundesregierung erfreulicherweise seinen Mittelansatz für 1999 von bisher 1,8 Mrd. DM um 200 Mio. DM auf 2 Mrd. DM erhöht, so dass die Gesamtausstattung der Gemeinschaftsaufgabe einschließlich der Länderanteile für 1999 4 Mrd. DM beträgt. Damit nähert sich das im Rahmenplan vorgesehene Volumen dem vom Wissenschaftsrat nach kritischer Überprüfung festgestellten wissenschaftspolitischen Bedarf nach einer mehrjährigen deutlichen Unterfinanzierung durch den Bund erstmals wieder weitgehend an.

Mit den damit für neue Vorhaben zur Verfügung stehenden Rahmenplanmitteln in Höhe von 22 006 000 DM können alle im Haushaltsplan 1999 abgesicherten Vorhaben ­ in der Anlage 1 mit Fettdruck gekennzeichnet ­ begonnen werden: Universität Hamburg

­ 1021 209 Grundinstandsetzung der Pharmazeutischen Chemie,

­ 1021 298 Herrichtung von Flächen im Verfügungsgebäude II für die Physikalische Chemie,

­ 1021 299 Gebäudeleittechnik für die Universität,

­ 1021 300 ZMAW ­ Herrichtung/Erweiterung zentraler Einrichtungen für die experimentelle Forschung.

Universitäts-Krankenhaus Eppendorf

­ 1029 215 Ausbau der Orthopädischen Klinik,

­ 1029 258 Erweiterung des Instituts für Rechtsmedizin,

­ 1029 263 Sanierung des Sielleitungsnetzes,

­ 1029 293 Energieversorgungskonzept, 2. Bauabschnitt,

­ 1029 309 Beschaffung eines Angiographie-Arbeitsplatzes für die Neuroradiologie

­ 1029 310 Beschaffung von Großgeräten für die Abteilung Strahlentherapie.

Hochschule für Bildende Künste

­ 2810 007 Grundinstandsetzung des Gebäudes Averhoffstraße 38.

Darüber hinaus ist das bislang im Haushalt 1999 nicht abgesicherte Vorhaben

­ 1021 270 Verlagerung der Informatik nach Stellingen,

3. BA (Mensa/Hörsaal) in den Rahmenplan aufgenommen worden. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen sollen durch die unter Ziffer 2 erläuterte Ergänzung zum Haushaltsplan 1999 geschaffen werden.

Eine Änderung gegenüber dem Haushaltsplan 1999 ergibt sich bei den wissenschaftlichen Großgeräten. Hier stehen den bislang veranschlagten 17 300 000 DM im Rahmenplan 17 263 000 DM gegenüber. Außerdem ist der vorsorglich eingerichtete Titel für die Beteiligung Hamburgs am Norddeutschen Höchstleistungsrechner für 1999 zunächst entbehrlich geworden. Auf die unter der nachfolgenden Ziffer 2 abgegebenen Erläuterungen wird hingewiesen.

Damit hat sich die Absicht aus der Koalitionsvereinbarung zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und Bündnis 90 / Die Grünen, die Mittel für den Hochschulbau aufzustocken, bereits 1999 in für die Hamburger Hochschulen wesentlichen Vorhaben konkretisieren können: Zunächst wegen der finanziellen Restriktionen als unrealisierbar nach Kategorie II a zurückgestuft, konnten infolge der Mittelaufstockung durch die neue Bundesregierung die folgenden Vorhaben doch noch ab 1999 in den Rahmenplan aufgenommen werden:

­ für die Universität die Vorhaben Mensa/Hörsaal für die Informatik in Stellingen sowie Gebäudeleittechnik

­ für das UKE die Vorhaben Sanierung des Sielleitungsnetzes, Energieversorgungskonzept, 2. Bauabschnitt, sowie Beschaffung eines Angiographie-Arbeitsplatzes für die Neuroradiologie

­ und für alle Hochschulen die Ansätze für Großgeräte.

Hamburg konnte die für 1999 zunächst vorgesehenen Rahmenplanmittel um rund 13,7 Mio. DM aufstocken und kann damit noch in diesem Jahr zusätzliche Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von rund 73 Mio. DM beginnen.

2. Änderung des Haushaltsplans 1999

Die Beschlußfassung über den 28. Rahmenplan erfordert folgende Änderungen des Haushaltsplans 1999. Außerdem wird aufgrund der Anmeldungen zum 29. Rahmenplan die Einrichtung von zwei weiteren Verpflichtungsermächtigungen beantragt (siehe Ziffer 2.2).

Ansatz für wissenschaftliche Großgeräte

Das unter Ziffer 1 dargestellte Ergebnis des 28. Rahmenplans erfordert eine minimale Anpassung des im Haushaltsplan 1999 veranschlagten Großgerätevolumens von 17 300 000 DM (verteilt auf die Wirtschaftspläne

­ der Universität Hamburg mit 3 000 000 DM,

­ des Universitäts-Krankenhauses Eppendorf mit 8 500 000 DM,

­ der Fachhochschule Hamburg mit 500 000 DM und

­ der Technischen Universität Hamburg-Harburg mit 300 000 DM sowie

­ auf den zentralen Ansatz für Informations- und Kommunikationstechnik mit 5 000 000 DM) auf das Rahmenplanniveau von 17 263 000 DM (­37 000 DM), um eine Vor- bzw. Alleinfinanzierung Hamburgs auszuschließen. Diese Absenkung soll im Wirtschaftsplan des Universitäts-Krankenhauses Eppendorf vorgenommen werden, weil für das UKE im 28. Rahmenplan weitere Großgerätebeschaffungen als neue Einzelvorhaben vorgesehen sind und das UKE die geringfügige Reduzierung somit auffangen kann. Es handelt sich um die Vorhaben

­ 1029 309 Beschaffung eines Angiographie-Arbeitsplatzes in der Neuroradiologie und

­ 1029 310 Beschaffung von Großgeräten für die Abteilung Strahlentherapie.

Der um 37 000 DM reduzierte Großgeräteansatz im UKE hat eine Reduzierung der Einnahmen von 17 000 DM (45 % 1) von 37 000 DM) zur Folge. Der Hamburger Finanzierungsanteil von 20 000 DM wird zugunsten von Gerätebeschaffungen des UKE ohne Bundesmitfinanzierung umgeschichtet (Einzelheiten siehe Anlage 2).

Einrichtung von Verpflichtungsermächtigungen

Mit der unter Ziffer 1 dargestellten Aufnahme des Vorhabens „Verlagerung der Informatik nach Stellingen, 3. BA (Mensa/Hörsaal)" wird Hamburg in die Lage versetzt, dieses wegen der bisherigen Beschränkung der Rahmenplanmittel zunächst zurückgestellte Vorhaben (im Finanzplan 1998 bis 2002 ab 2001 enthalten) schon 1999 zu beginnen.

Ob es in diesem Jahr zu Ausgaben über die mitfinanzierungsfähigen Planungskosten hinaus kommen wird, ist noch nicht abzusehen. Um aber eine möglicherweise noch anstehende Auftragsvergabe abzusichern, ist die Einstellung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 12 000 000 DM erforderlich. Mit der Vorlage des Haushaltsplan-Entwurfs 2000 wird der Senat das Vorhaben im Jahre 2000 mit Kassenmitteln durch Umschichtung aus anderen Ansätzen ausstatten.

Der Rahmenplan bietet die Möglichkeit, Vorhaben mit Gesamtkosten von bis zu 6,0 Mio. DM bereits im Jahr der Anmeldung zu beginnen, sofern der Wissenschaftsrat die Einstufung nach Kategorie I empfohlen und der Bund nicht widersprochen hat. Dieses Verfahren soll bei den unter Ziffer 3 dargestellten Vorhaben des UKE „Sanierung einer Station in der Kinderklinik ­ Pavillon 56" und „Sanierung der Stationen 2 und 3 in der Hautklinik" angewendet werden. Es sind dringende Sanierungsmaßnahmen, deren Finanzierung bisher im Rahmen des Stationssanierungsprogramms (Wirtschaftsplan-Konto C 02.728) gesichert war. Durch Veränderungen des Vorhabenzuschnitts liegen die Kosten nunmehr jeweils über der Bagatellgrenze des Hochschulbauförderungsgesetzes von 3,0 Mio. DM, so daß eine Mitfinanzierung des Bundes erreicht werden kann und Hamburg an der verbesserten finanziellen Ausstattung der Gemeinschaftsaufgabe partizipiert. Zur Sicherung der Auftragsvergabe ist es erforderlich, die Vorhaben im Haushaltsplan 1999 mit einer Verpflichtungsermächtigung über die jeweiligen Gesamtkosten auszustatten. Evtl. erforderliche Barmittel werden durch temporäre Umschichtungen innerhalb des Deckungskreises 02 finan1) Der Hamburger Anteil übersteigt wegen nicht mitfinanzierungsfähiger Anteile an den Gesamtkosten den Anteil des Bundes. ziert. Mit der Vorlage des Haushaltsplan-Entwurfs 2000 wird der Senat die Vorhaben mit Kassenmitteln ausstatten, die in Höhe des Hamburger Anteils von 55 % durch entsprechende Absenkung beim Stationssanierungsprogramm und in Höhe von 45 % durch zusätzliche Bundeseinnahmen gedeckt sind.

Fortfall des Haushaltstitels 3660.812.

Die Bürgerschaft war mit der Drucksache 16/1177 vom 14. Juli 1998 über die geplante Beteiligung Hamburgs am Norddeutschen Höchstleistungsrechner und deren finanziellen Auswirkungen für Hamburg unterrichtet worden.

Dem entsprechend sind in den Haushaltsplan 1999 bei dem o. a. Titel ein Ansatz von 950 000 DM und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 3 800 000 DM eingestellt worden unter dem Vorbehalt, dass die Bundesmitfinanzierung zum 28. Rahmenplan erreicht werden würde.

Die Empfehlung des Wissenschaftsrates vom 22. Januar 1999 lautet dahingehend, das vorgelegte Konzept innerhalb eines Jahres zu überarbeiten. Damit soll insbesondere eine Einpassung der Konzeption des Norddeutschen Höchstleistungsrechners mit seiner neuen, zukunftsträchtigen Technologie in die vom Wissenschaftsrat zu entwickelnde bundesweite Konzeption ermöglicht werden.

Eine Aufnahme in den Rahmenplan ist damit erst für das Jahr 2000 möglich und der o. a. Haushaltstitel im Haushaltsplan 1999 verfrüht.

Die hierdurch freigewordenen Haushaltsmittel in Höhe von 950 000 DM sollen zur Abdeckung der bestehenden erheblichen Bedarfe im Bereich der Beschaffung von wissenschaftlichen Geräten an der Hochschule für Musik und Theater ­ Unterstützung des Ersatzbeschaffungsprogramms für Flügel- bzw. Tasteninstrumente ­ und der Informations- und Kommunikationstechnik für die Hamburger Hochschulen (Geräte ohne Bundesbeteiligung) ­ genutzt werden. Den für den letzteren Bereich im Haushaltsplan 1999 und im geltenden Finanzplan ausgewiesenen Jahresraten von 5,3 stehen nach den von der Deutschen Forschungsgemeinschaft empfohlenen Ausstattungsstandards erheblich höhere Bedarfe gegenüber (siehe Anlage 2).

3. Anmeldungen zum 29. Rahmenplan

Nach § 8 Absatz 1 und § 9 Absatz 1 des Hochschulbauförderungsgesetzes (HBFG) haben die Länder ihre Anmeldungen zu den Rahmenplänen zum 1. März eines jeden Jahres dem Wissenschaftsrat und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vorzulegen. Gemäß § 10 Absatz 3 der Landeshaushaltsordnung (LHO) legt der Senat hiermit die Anmeldung zum 29. Rahmenplan vor.

Eine rechtzeitige Vorlage vor dem 1. März 1999 war jedoch aus Gründen, die der Senat nicht zu vertreten hat, nicht möglich. Grund für diese Verzögerung ist, dass die Beschlußfassung zum 28. Rahmenplan, der die Basis der Anmeldungen zum 29. Rahmenplan ist, wegen des zwischenzeitlichen Wechsels der Bundesregierung erst am 28. Januar 1999 erfolgte.

Die zur Anmeldung für den 29. Rahmenplan nach dem HBFG für die Jahre 2000 bis 2003 vorgesehenen Maßnahmen sind in der Anlage 3 dargestellt.

Der Senat gibt hierzu die nachstehenden Erläuterungen:

Allgemeines:

Die Anmeldung der Maßnahmen zum Rahmenplan erfolgt unter dem generellen Vorbehalt der Mittelbereitstellung in den jährlichen Haushalten und der Beschlüsse des Planungsausschusses für den Hochschulbau zu den jeweiligen Rahmenplänen. Im Finanzplan des Bundes waren bislang für die Mitfinanzierung nach dem HBFG im Jahre 2000 und für die Folgejahre je 1,8 Milliarden DM vorgesehen.

Damit könnten die vom Wissenschaftsrat nach Kategorie I empfohlenen Bedarfe wie in den letzten Jahren nicht abgedeckt werden. Der Senat geht jedoch aufgrund der Finanzausstattung des 28. Rahmenplans sowie der Absichtserklärung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, für eine Aufstockung der Bundesmittel zum 29. Rahmenplan zu sorgen, davon aus, dass eine verläßliche, an wissenschaftspolitisch definierten Bedarfen orientierte Planung der Investitionen durch die Länder wieder möglich sein wird.

Die Anmeldung zum 29. Rahmenplan weicht zum Teil von den Angaben im geltenden Finanzplan 1998 bis 2002 ab.

Bei Aufstellung des Finanzplans hat sich der Senat zwar um eine realistische Abbildung der geplanten Vorhaben einschließlich ihrer finanziellen Volumina und Jahresraten bemüht. Die Zeitdifferenz zwischen der Aufstellung des Finanzplans und der Anmeldung zum Rahmenplan von circa neun Monaten mit entsprechendem Planungsfortschritt führt jedoch häufig zu neuen Erkenntnissen über Bedarfe, den voraussichtlichen Bauablauf und den Mittelabfluß. Differenzen bei den Gesamtkosten ergeben sich regelmäßig durch die Pauschalierung der Baunebenkosten in Höhe von zur Zeit 15 %.

Vorhabenliste ­ Anlage 3 ­

Neben Kosten- und Finanzratenanpassungen werden folgende Anträge gestellt: Höherstufung nach Kategorie I für die Vorhaben: Universität Hamburg

­ E 1021 267 Asbestentsorgung Verfügungsgebäude IV,

2. Stufe:

­ E 1021 273 Verlagerung der Informatik nach Stellingen

4. BA (Pavillons)

­ E 1021 294 Erneuerung der Sonnenschutzanlage am Geomatikum

­ E 1021 299 Einführung einer Gebäudeleittechnik Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg ­ Carl von Ossietzky

­ E 1021 307 Herrichtung eines Speichermagazins Universitäts-Krankenhaus Eppendorf

­ E 1029 308 Sanierung und Erweiterung des Zentralen Aufnahmedienstes der Medizinischen Klinik.

Die im Rahmenplan zu berücksichtigenden Gesamtkosten betragen nach der vorliegenden Kostenunterlage 26,374 Mio. DM und liegen damit deutlich unter dem im Rahmenplan nach der Methode der Objektkostenrichtwerte vorgegebenen Kostenrahmen. Die gegenüber dem Finanzplan höheren Kosten beruhen im wesentlichen auf einer unter wirtschaftlichen und funktionalen Gesichtspunkten sinnvollen Erweiterung des Raumprogramms des Vorhabens. Die zweite Intensivstation der Medizinischen Klinik, die Sonographie sowie Räume für die Lehre sollen nunmehr ebenfalls an dieser Stelle realisiert werden.