Kredit

3. Prüfung weiterer Privatisierungsmöglichkeiten

Der Großmarkt wird bereits seit Jahren als erfolgreiches Modell einer öffentlich-privaten Partnerschaft (so genannte Public Private Partnership) betrieben. Auf Grund seines Firmenmixes hat der Großmarkt eine hohe Attraktivität bei den Handelspartnern. Daher ist die Investitionsbereitschaft ansässiger und neuer Betriebe nach wie vor hoch. In den letzten zehn Jahren haben die Unternehmen über 30.000 Tsd. Euro in Neubauten bzw. die Erweiterung bestehender Umschlageinrichtigen auf dem Großmarkt investiert (Firmen FSB Frucht-Service, Hars & Hagebauer, Inter Weichert, Godeland, Marktgemeinschaft Blumengroßmarkt e. G. u. a.). Aktuell erweitert die Firma Brodersen & Schacht GmbH ihre Distributions- und Büroflächen durch einen Anbau um 1.500 m².

Der Senat hat die Investitionsbereitschaft der Privatwirtschaft aktiv unterstützt und Planungssicherheit geschaffen. In der Sitzung des Senats am 3. Dezember 2002 wurde eine Standortsicherung für den Großmarkt auf dem bestehenden Gelände in Hammerbrook bis zum 31. Dezember 2034 beschlossen (Senatsdrucksache 2002/1323). Damit hat der Senat dem Bedürfnis der marktansässigen Unternehmen nach Investitions- und Kalkulationssicherheit Rechnung getragen. Die Entscheidung bildet eine wesentliche Basis für die anhaltende Investitionsbereitschaft der Unternehmen auf dem Großmarkt.

Eine Privatisierung des Betriebs des Großmarktes ist unter Berücksichtigung der langfristigen Mietverträge und begrenzten Ertragssteigerungspotentiale sowie der anstehenden Sanierungsbedarfe unrealistisch. In diesem Zusammenhang ist auch die eingeschränkte Vermarktungsmöglichkeit auf Grund der differenzierten Gebäudestruktur auf dem Großmarkt u. a. mit der unter Denkmalschutz stehenden Großmarkthalle zu berücksichtigen. Für Investoren dürfte außerdem weniger der Betrieb als vielmehr die Lagegunst der Grundstücke des Großmarktes von Interesse sein. Eine Verwertung der Grundstücke wäre aber auf Grund entsprechender Auflagen zur langfristigen Aufrechterhaltung des Betriebs für Zwecke eines Großmarktes nicht möglich. Darüber hinaus wäre mit erheblichem Widerstand der ansässigen Betriebe zu rechnen, deren Interessen von der Großmarkt Hamburg Verwaltungsgenossenschaft e. G. vertreten werden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass keiner der vergleichbaren Großmärkte in Deutschland privat betrieben wird.

Vor dem Hintergrund der aktuellen und zukünftigen Herausforderungen des Großmarktes müssen die Handlungsmöglichkeiten des Unternehmens erweitert werden.

Zukünftig sollte der Großmarkt in der Lage sein, über Umfang und Zeitpunkt der Sanierungsmaßnahmen eigenständig zu entscheiden und die notwendigen Investitionen über Einnahmen, Abschreibungen und Kredite selbst zu finanzieren. Mit der gegenwärtigen Rechtsform des Großmarktes als Landesbetrieb nach § 26 Landeshaushaltsordnung ist dies nicht möglich. Als geeignete Rechtsformen kommen grundsätzlich eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Frage. Die Stadt bliebt aber Alleineigentümerin bzw. mit beherrschendem Einfluss. Nahezu die Hälfte aller Großmärkte in Deutschland wird in der Rechtsform einer GmbH betrieben (Berliner Großmarkt GmbH, Großmarkt Hannover GmbH, Großmarkt Bremen GmbH, Großmarkt Leipzig GmbH, Großmarkt Mannheim GmbH, Großmarkt Rostock GmbH). Die Behörde für Wirtschaft und Arbeit wurde von Senat beauftragt, die Änderung der Rechtsform des Großmarktes in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu prüfen und das Ergebnis dem Senat bis zum 2. Quartal 2009 zur Beschlussfassung vorzulegen. Ein wichtiges Instrument für die eigenständige und marktgerechte Entwicklungsstrategie 2.600. des Großmarktes stellt aber in jedem Fall die uneingeschränkte Verfügungsgewalt des Großmarktes über die Flächen dar.

4. Finanzierung und Auswirkungen auf den Haushalt

Die notwendigen Sanierungsmaßnahmen für den Großmarkt sind insgesamt auf rund 30.200 Tsd. Euro kalkuliert.

Baumaßnahmen in Höhe von 5.000 Tsd. Euro müssen umgehend umgesetzt werden, um weitere Kostensteigerungen zu vermeiden, Gefährdungspotential zu minimieren und den laufenden Betrieb nicht zu gefährden. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Statik relevante Betonsanierungen (Stützpfeiler, Hallendecke, Stahlbetonaußenbauteile) in und an der Großmarkthalle. Der Ansatz des mit Drucksache 18/7074 eingerichteten Titels 7400.892.05 „Zuschuss an den Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen für Grundinstandsetzungen" ist zur Deckung der erläuterten kurzfristigen Sanierungsbedarfe von bisher 1.424 Tsd. Euro um 5.000 Tsd. Euro auf 6.424 Tsd. Euro zu erhöhen. Die Deckung erfolgt aus dem Titel 7350.891. „Umstrukturierung Petroleumhafen, 1. Stufe".

Weitere 25.200 Tsd. Euro sind für die Jahre 2009-2015 erforderlich (u. a. Sanierung der Lüftertürme, der Hauptabflussleitungen und Erneuerung der Laufstegaufhängungen und Maßnahmen in Abhängigkeit von der Brückenführung über das Großmarktgelände in die HafenCity).

Der Großmarkt wird durch die Überführung in eine AöR oder GmbH in die Lage versetzt, diese mittel- und langfristigen Sanierungsbedarfe selbst zu finanzieren. Die Bereitstellung städtischer Sanierungsmittel über das Jahr 2008 hinaus ist nicht beabsichtigt. Nach überschlägiger Kalkulation wäre der Großmarkt durch Aufnahme eines Annuitätendarlehens in der Lage, die Restfinanzierung (ausschließlich der o. a. zusätzlichen Mittel in Höhe von 5.000 Tsd. Euro) selbst zu tragen.

Zur Generierung zusätzlicher Deckungsbeiträge sollen die Nutzungsgebühren auf dem Großmarkt angepasst werden.

Die letzte allgemeine Gebührenerhöhung erfolgte 1996.

Die aktuellen Nutzungsgebühren auf dem Großmarkt sind im Vergleich mit anderen Großmärkten sowie mit entsprechenden Mieten für Gewerbeflächen in Hamburg zwar bereits hoch, eine moderate Gebühren- bzw. Nutzungsentgelterhöhung wäre aber vertretbar.

Im Wirtschaftsplan des Großmarktes stehen keine Deckungsmittel für die aufgeführten Maßnahmen zur Verfügung. Die in den Wirtschaftsplänen jeweils für Instandhaltungsmaßnahmen veranschlagten Mittel werden für die Unterhaltung von Fahr- und Parkflächen, Dach- und Fassadenflächen, Sanierung der Siele etc. dringend benötigt und stehen für die erforderlichen Grundinstandsetzungen als Deckungsmittel nicht zur Verfügung.

Auf Grund der alten Bausubstanz (45 Jahre und älter), des zum Teil instabilen Untergrundes und der starken Abnutzung auf Grund hoher Verkehrsfrequenzen durch Schwerlastverkehr (knapp 40.000 LKW p. a.) sind jedes Jahr, in der Vergangenheit wie auch in den Folgejahren, diese Instandhaltungsaufwendungen erforderlich.

5. Petitum:

Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle

1. von den Ausführungen dieser Drucksache Kenntnis nehmen und

2. die in der Anlage aufgeführten Änderungen des Haushaltsplans 2008 beschließen.