pennergame.de

Seit einigen Monaten betreibt das Hamburger Unternehmen Farbflut Entertainment GmbH das Online-Spiel pennergame.de. Bei pennergame.de schlüpft die/der Spielerin/Spieler in die Rolle eines Hamburger Obdachlosen mit dem Ziel, reich zu werden. Mittel dazu sind im Spiel Überfälle, Trickbetrügereien und das Sammeln von Flaschen. Die/Der Spielerin/Spieler muss dabei den Alkoholpegel ihrer/seiner Spielfigur permanent hoch halten. Über 800.000 Spieler/-innen sind bereits bei pennergame.de registriert. Presseberichten zufolge will die Farbflut Entertainment GmbH das Spiel in Zukunft auch in den USA, Großbritannien, Frankreich und Polen betreiben.

Die Betreiber des Spiels sprechen von einem „Strategiespiel satirischer Art".

Die unkritische Wiedergabe von Klischees über Obdachlose und die fehlende Einbettung der Obdachlosigkeitsproblematik in einen gesamtgesellschaftlichen Kontext geben jedoch Anlass zu deutlicher Kritik an pennergame.de.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) wie folgt:

1. Verstößt das Spiel pennergame.de nach Ansicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde gegen Artikel 1 des Grundgesetzes, nach dem die Würde des Menschen unantastbar ist? Falls ja, welche Schritte leitet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde gegen die Betreiber des Spiels ein?

Das Online-Spiel pennergame.de verstößt nach Prüfung durch jugendschutz.net, länderübergreifende Stelle für Jugendschutz in Mediendiensten, nicht gegen Artikel 1 des Grundgesetzes. Nach einer Vorprüfung könnte das Spiel geeignet sein, Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sozialethisch zu desorientieren und damit gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verstoßen. Die MA HSH hat den Fall daher am 7. November 2008 in die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zwecks Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens eingebracht.

2. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde das Spiel pennergame.de unter ethischen Gesichtspunkten?

Nach Einschätzung der zuständigen Behörde basiert das Spiel auf einer unreflektierten Verwendung von Stereotypen und negativen Vorurteilen. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

3. Welche Maßnahmen ergreift der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, um einer Stigmatisierung und gesellschaftlichen Ausgrenzung von Obdachlosen entgegenzuwirken?

Der Senat wirkt einer möglichen Stigmatisierung und gesellschaftlichen Ausgrenzung von obdachlosen Menschen durch das Bereitstellen eines umfangreichen, differenzierten und bedarfsgerechten Hilfesystems für diese Menschen entgegen.

Ziel aller Maßnahmen der zuständigen Behörde ist dabei, den in prekären Notlagen befindlichen Menschen eine menschenwürdige Lebensführung zu ermöglichen und gleichzeitig Hilfen anzubieten, die die gesellschaftliche Reintegration bewirken. An der Verwirklichung dieser Zielsetzung wirken zahlreiche Hilfsorganisationen mit vielen ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern tatkräftig mit.