Immissionsschutzgesetz

Tempolimit auf dem Autobahnzubringer Horner Kreisel/A 24

In dem für die gegenwärtige Senatsarbeit maßgeblichen „Vertrag über die Zusammenarbeit in der 19. Wahlperiode der Hamburgischen Bürgerschaft" zwischen der CDU und der GAL wurden der Lärmschutz als „ein zentrales Thema der Koalition" eingestuft und Maßnahmen angekündigt, „um die Lärmsituation für die Bevölkerung zu verbessern". Ob diese Vorgabe tatsächlich umgesetzt wird, muss nun im Einzelfall geprüft werden.

Auf dem Autobahnzubringer vom Horner Kreisel zur A 24 standen in den vergangenen Jahren Hinweisschilder, die die Höchstgeschwindigkeit durchgängig auf 80 km/h begrenzten. An mehreren von ihnen war zudem ein Zusatzschild mit dem Aufdruck „Lärmschutz" angebracht. Dies diente dem Schutz der Wohnbevölkerung beiderseits des Zubringers (Marienthal, Jenfeld, Horn) vor entsprechenden Lärmemissionen. Nun ist das Tempolimit in bestimmten Abschnitten des Zubringers laut Beschilderung auf 120 km/h drastisch angehoben worden.

Dies vorausgeschickt frage ich den Senat:

Bei dem in Rede stehenden Straßenabschnitt handelt es sich nicht um einen „Autobahnzubringer", sondern um die Bundesautobahn A 24 (Hamburg-Berlin), die auf Hamburger Gebiet am Horner Kreisel beginnt und bis zum Autobahnkreuz (AK) Hamburg-Ost verläuft.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Wann und für welchen Bereich genau sind die Veränderungen hinsichtlich des Tempolimits vorgenommen worden?

Die Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf 120 km/h auf der A 24 erfolgte durch die Änderung der Beschilderung am 5. September 2008 zwischen dem AK Hamburg-Ost und Geißleinweg im Bereich umfangreicher Lärmschutzbauwerke im Umfeld der Anschlussstelle (AS) Hamburg-Jenfeld.

2. Welche Ziele, Überlegungen und Untersuchungen liegen dieser teilweisen Erhöhung des Tempolimits zugrunde?

Nach Fertigstellung der Lärmschutzbauwerke waren die notwendigen straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen für eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h aus Lärmschutzgründen auf der A 24 in diesem Streckenabschnitt entfallen.

3. Haben vor der Tempolimiterhöhung Lärmmessungen beiderseits des Zubringers stattgefunden?

Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen?

Wenn nein, warum nicht?

Nein. Es werden grundsätzlich keine Messungen zur Ermittlung der Lärmbelastung durchgeführt, da diese mit den allgemein anerkannten Nachteilen, wie zum Beispiel kurze Messzeiten, Erfassung von Fremdgeräuschen und gegebenenfalls nicht repräsentative Verkehrsverhältnisse behaftet sind. Die Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) sieht auch keine Messung zur Beurteilung der Lärmsituation vor. Die dort genannten Grenzwerte gelten nur in direktem Zusammenhang mit vorgeschriebenen Rechenverfahren.

4. Sind vor der Tempolimiterhöhung zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen beiderseits des Zubringers realisiert worden?

Wenn ja, welcher Art waren diese genau und wo sind sie umgesetzt worden?

Wenn nein, warum nicht?

Vor der Anhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung wurden nördlich der A 24 im Bereich der AS Hamburg-Jenfeld von Geißleinweg bis zum Öjendorfer Damm Lärmschutzbauwerke errichtet. Südlich der A 24 wurden Lärmschutzbauwerke vom Geißleinweg bis in den Bereich des AS Hamburg-Jenfeld errichtet, die im Zusammenhang mit der geplanten Wohnerschließung Haferblöcken ab Anfang 2010 noch erweitert werden sollen. Außerdem wurde die A 24 im Rahmen der jüngsten Grundinstandsetzung mit einer Lärm mindernden Fahrbahnoberfläche (Splittmastixdecke) versehen.

5. Haben seit der Tempolimiterhöhung Lärmmessungen beiderseits des Zubringers stattgefunden?

Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen?

Wenn nein, warum nicht?

Siehe Antwort zu 3.

6. Sind weitere Tempolimiterhöhungen auf Straßen und insbesondere Autobahnzubringern im Hamburger Raum geplant?

Wenn ja, wo und für welchen Zeitpunkt und unter Berücksichtigung welcher zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen?

Die Überlegungen der zuständigen Behörden sind noch nicht abgeschlossen.