Unruhe im Strafvollzug ­ Senator bringt Bedienstete gegen sich auf

Am 26. November 2008 trat der Landesverband Hamburgischer Strafvollzugsbediensteter mit einer Presseerklärung an die Öffentlichkeit, in der verschiedene Planungen des Justizsenators kritisiert wurden. Neben „Planungen zur Schließung von Anstalten" gehörten dazu auch „Absichten zur Änderung der Schichtpläne der Kolleginnen und Kollegen und zur Schließung des Labors im Zentralkrankenhaus in der Untersuchungshaftanstalt". Berichtet wurde in der Presseerklärung außerdem von Planungen zur Verkürzung der Einschlusszeiten der Gefangenen.

Ich frage den Senat:

I. Schichtpläne

1. Wie sehen die Schichtpläne in den einzelnen Justizvollzugsanstalten (JVAen) und der Untersuchungshaftanstalt (UHA) aus?

Ausgehend von der Annahme, dass die Frage auf die den Dienstplänen zugrunde liegenden Schichtsysteme gerichtet ist, werden nachstehend die Schichtsysteme des hamburgischen Justizvollzuges dargestellt:

In den Justizvollzugsanstalten (JVA) Billwerder und Hahnöfersand besteht ein ZweiSchicht-System mit Tages- und Nachtdiensten von regelhaft 12,25 Stunden.

In den JVAen Fuhlsbüttel, Glasmoor und der Untersuchungshaftanstalt (UH) und teilweise in der JVA Billwerder existiert in der Woche ein Drei-Schicht-System mit unterschiedlichen Schichtzeiten. An Wochenenden und Feiertagen wird ein Tagesdienst mit in der Regel 12,25 Stunden verrichtet. Die Früh- und Spätschichten betragen zwischen 6,25 und 7,25 Stunden, der Nachtdienst zwischen 10,25 und 13 Stunden.

In der UH und der JVA Glasmoor erfolgt ein täglicher Wechsel der Schichten, in Fuhlsbüttel und Billwerder erfolgt der Wechsel jeweils nach dem Wochenende.

Als Anlage ist zur Erläuterung eine schematische Darstellung der Schichtsysteme beigefügt.

2. Seit wann wird in den einzelnen JVAen und der UHA mit Schichtplänen gearbeitet und auf wessen Veranlassung wurden die Schichtpläne aus welchem Grund eingeführt?

Ein genaues Datum lässt sich nicht ermitteln; bereits im Jahr 1906 wurde im damaligen Zuchthaus Fuhlsbüttel nach einem Schichtplan Dienst verrichtet. Im Übrigen sind Schichtpläne die Grundlage für die Organisation der Rund-um-die-Uhr-Versorgung im Justizvollzug.

3. Auf welcher Basis wurde vor Einführung der Schichtpläne der Einsatz des Personals im Strafvollzug beziehungsweise in der Untersuchungshaft geplant?

Entfällt.

4. Ist es zutreffend, dass die Schichtpläne geändert beziehungsweise abgeschafft werden sollen? Wenn ja: Wann, aus welchem Grund, in welcher Anstalt (JVA und UHA) in welchem Umfang und auf wessen Veranlassung?

5. Auf welcher Basis soll zukünftig anstelle der Schichtpläne der Einsatz des Personals im Strafvollzug bzw. in der Untersuchungshaft geplant werden?

6. Sollen mit der Änderung bzw. Abschaffung der Schichtpläne auch die Dienstzeiten der Bediensteten geändert werden?

Wenn ja: Welche Änderungen sollen aus welchem Grund im Einzelnen vorgenommen werden?

Schichtpläne müssen laufend an die jeweiligen Erfordernisse angepasst werden. Derzeit wird geprüft, welche Änderungen durch einschlägige Rechtsvorschriften wie die EU-Normen zur Arbeitszeit, das Arbeitszeitgesetz und die Arbeitszeitverordnung erforderlich sind. Soweit derzeit die zulässige Arbeitszeit von täglich zehn Stunden und die Regelarbeitszeit von acht Stunden überschritten wird, ist dies aufgrund einer Ausnahmegenehmigung des Personalamtes möglich, die bis Ende 2009 erteilt wurde mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass eine weitere Verlängerung nicht in Betracht komme.

II. Einschlusszeiten

1. Wie haben sich die Einschlusszeiten der Gefangenen in den Jahren 2000 bis 2008 in den einzelnen JVAen und in der UHA entwickelt?

2. In welcher Anstalt wurden die Einschlusszeiten in den Jahren 2000 bis 2008 wann, in welchem Umfang und aus welchem Grund verlängert?

Welchen Einfluss hatte dabei gegebenenfalls der Neubau der JVA Billwerder?

3. In welcher Anstalt wurden die Einschlusszeiten in den Jahren 2000 bis 2008 wann, in welchem Umfang und aus welchem Grund verkürzt?

4. Trifft es zu, dass es in der Justizbehörde Planungen zur Verkürzung der Einschlusszeiten der Gefangenen gibt?

Wenn ja: Zu wann, in welchem Umfang und aus welchen Gründen sollen in welcher Anstalt die Einschlusszeiten verkürzt werden? Welchen Tätigkeiten sollen beziehungsweise können die Gefangenen während der erweiterten Aufschlusszeiten nachgehen? Welche Auswirkungen hat die geplante Verkürzung der Einschlusszeiten auf den erforderlichen Personaleinsatz in den Anstalten?

Derzeit wird für alle Anstalten geprüft, ob eine Verlängerung der Aufschlusszeiten möglich ist. Hierdurch soll insbesondere den arbeitenden Gefangenen besser ermöglicht werden, nach Arbeitsschluss therapeutische Angebote und Angebote ehrenamtlicher Mitarbeiter wahrzunehmen, sich im Freien aufzuhalten und Gespräche mit Anwälten zu führen. Im Übrigen sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen.

III. Schließung des Labors im Zentralkrankenhaus der UHA

1. Welche Arbeiten werden im Labor des Zentralkrankenhauses der UHA im Einzelnen erledigt?

Im Labor des Zentralkrankenhauses der UH (ZKH) werden sowohl Blut- (insbesondere Immunologie, Klinische Chemie, Hämatologie) als auch Urinuntersuchungen durchgeführt. Laborarbeiten, die nicht im Labor des ZKH durchgeführt werden können, werden an externe Labore vergeben.

2. Wie viele Stellen mit welcher Wertigkeit und welcher Funktion sind derzeit dem Labor des Zentralkrankenhauses UHA zugewiesen? Wie viele und welche dieser Stellen sind besetzt?

Wenn ja: Aus welchem Grund? Von wem sollen die derzeit von dem Labor des Zentralkrankenhauses wahrgenommenen Aufgaben stattdessen erledigt werden? Welche Planungen gibt es hinsichtlich des Verbleibs des im Labor arbeitenden Personals beziehungsweise hinsichtlich der dem Labor zugewiesenen Stellen?

Wirtschaftliche Erwägungen aufgrund der gesunkenen Gefangenenzahlen haben eine diesbezügliche Prüfung erforderlich werden lassen. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.