Lärmschutz für Marienthal und Jenfeld entlang der BAB A24

Ich frage den Senat:

1. Welche grundsätzliche Position nimmt der Senat zur Lärmbelastung der Anwohner und zu aktiven Lärmschutzmaßnahmen entlang der BAB A24

a) im Bereich Marienthal und

b) im Bereich Jenfeld ein?

2. Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat seit 1985 ergriffen, um aktive Lärmschutzmaßnahmen entlang der BAB A24

a) im Bereich Marienthal und

b) im Bereich Jenfeld umzusetzen?

c) Wann wurden die Maßnahmen im einzelnen ergriffen?

Vgl. hierzu die Antwort des Senats zu den Fragen 1 bis 3 der Drucksache 16/1765.

3. Wie rechtfertigt der Senat den ausbleibenden Bau aktiver Lärmschutzmaßnahmen in den genannten Bereichen, auch mit Blick auf das Rechtsempfinden der Anwohner?

4. Wie hoch werden die Kosten für aktive Lärmschutzmaßnahmen

a) im Bereich Marienthal,

b) im Bereich Jenfeld geschätzt, und welche Maßnahmen sollen im einzelnen finanziert werden?

5. Inwieweit geht der Senat davon aus, dass auch die jetzige Bundesregierung die Mittel in ausreichendem Maße zur Verfügung stellen wird, um die Vorhaben realisieren zu können?

a) Ab und bis zu welchem Zeitpunkt ist eine Finanzierung möglich?

b) Aus welchen Titeln welcher Etats kann diese erfolgen?

6. Voruntersuchungen sind im gesamten Abschnitt erfolgt. Detaillierte abschnittsweise Planungen sollen im Spätsommer 1998 vorliegen.

a) Zu welchen Ergebnissen sind die Voruntersuchungen gekommen?

b) Wann hat das Planfeststellungsverfahren begonnen, bzw. wann soll es beginnen, und wie lange dauern solche Verfahren üblicherweise?

7. Welche Baumaßnahmen werden im einzelnen angestrebt, und wann sollen sie zeitlich erfolgen?

Die Möglichkeiten des Lärmschutzes an der A24 werden seit längerem mit dem Bund beraten. Für den Bereich der Anschlußstelle Hamburg-Jenfeld setzt sich die zuständige Behörde beim Bund für einen Lärmschutz mit Lärmvorsorge-Grenzwerten ein.

Eine Entscheidung des Bundes zu den komplexen Rechtsfragen ist noch nicht ergangen.Sie ist Grundlage für die weitere Bearbeitung der Maßnahme. Detaillierte Aussagen zum Umfang der Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der AS Hamburg-Jenfeld und deren Kosten werden erst erstellt, wenn die grundsätzliche Zustimmung des Bundes vorliegt. Für das Planfeststellungsverfahren muss erfahrungsgemäß ein Zeitbedarf von einem Jahr angesetzt werden.

Die Planung der Lärmschutzanlagen im Bereich Marienthal ist in Bearbeitung. Für die Kosten gelten die Aussagen zu Jenfeld entsprechend.

8. Aus welchen Gründen hat sich die Deckenerneuerung vom „Zeitrahmen von 1998/99" (Drucksache 16/2) auf „voraussichtlich im Jahr 2000" (Drucksache 16/1506) verschoben?

Die vorgesehene Deckenerneuerung, die im Zuge einer Grundinstandsetzung der A24 erfolgen soll, kann erst nach Abschluß der Sanierung der Autobahnentwässerung beginnen.Vgl.hierzu auch die Antwort des Senats zu Frage 1 der Drucksache 16/1506.

8. a) Um wieviel dB(A) wird die Deckenerneuerung die Lärmbelastung senken?

Durch den Einbau eines lärmmindernden Deckenbelages kann die Lärmbelastung um ca. 2,0 dB(A) verringert werden.

8. b) Wann wird der Baubeginn frühestens erfolgen?

Aus heutiger Sicht wird ein Baubeginn in 2000 angestrebt.

9. Welche Dringlichkeitseinteilung hat der Senat für die einzelnen Maßnahmen vorgenommen?

a) Nach welchen Kriterien erfolgt diese?

Die genannten Maßnahmen haben hohe Priorität; die konkrete Umsetzung hängt von Entscheidungen auf Bundesebene ab, siehe auch Antwort zu 3. bis 7.