Risikomanagement und Risikoausschuss der HSH Nordbank

Im Haushaltssausschuss am 11.11.2008 berichtete der Vertreter der HSH Nordbank, dass es einen Risikoausschuss gebe, der regelmäßig über die Portfolios und Krisenfälle informiert werde; einmal im Quartal gebe es einen umfangreichen Risikobericht zu Liquidität, Ertragslage und operativen Risiken.

Ich frage den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der HSH Nordbank AG (HSH) wie folgt:

1. Welche Aufgaben beziehungsweise Zuständigkeiten hat der Risikoausschuss und aus welchen Mitgliedern setzt er sich seit Gründung der Bank zusammen?

Der Risikoausschuss des Aufsichtsrats der HSH prüft Adressenausfallrisiken, operative Risiken und Marktpreisrisiken, überwacht die Risikosteuerung und stimmt Organkrediten gemäß § 15 Kreditwesengesetz (KWG) zu. Er erhält regelmäßig einen umfassenden Überblick über die Risikolage der Bank und berät auf der Basis von Vorlagen und mündlicher Berichte des Vorstands. Aktuell setzt er sich aus den Mitgliedern Ravi S. Sinha (Vorsitzender), Dr. Wolfgang Peiner, Astrid Balduin, Olaf Behm, Jens-Peter Gotthardt, Torsten Heick, Jörg-Dietrich Kamischke und Rainer Wiegard zusammen. Die Mitglieder des Risikoausschusses seit Gründung der Bank sind in den Geschäftsberichten der Bank (abrufbar unter http://www.hsh-nordbank.de/) genannt.

2. Wie oft und jeweils wann hat der Risikoausschuss seit Januar 2007

a. getagt,

b. dem Aufsichtsrat berichtet?

Der Risikoausschuss tagt in der Regel sieben Mal im Jahr. Seit Januar 2007 hat er am 8. Februar, 15. März, 27. April, 28. Juni, 5. September, 29. Oktober, 10. Dezember, 13. Februar 2008, 7. April, 19. Mai, 7. Juli und 5. September getagt. Der Aufsichtsrat wird grundsätzlich einmal jährlich über die Tätigkeit des Risikoausschusses informiert.

Dies geschah am 5. September 2007 und am 5. September 2008.

3. Über welche Risiken wird der Risikoausschuss der HSH Nordbank

a. regelhaft

b. aus welchen besonderen Gründen oder Anlässen informiert?

Siehe Antwort zu 1.

4. Welche Kredit- und Kreditersatzgeschäfte (Credit-Investments) bedürfen der Zustimmung des Risikoausschuss beziehungsweise des Aufsichtsrats?

Das Credit-Investment-Geschäft gehört zu den ordentlichen Geschäftsbereichen der HSH (siehe Drs. 17/2434). Entsprechend bedürfen Kredit- und Kreditersatzgeschäfte in der Regel nicht der Zustimmung des Risikoausschusses beziehungsweise des Aufsichtsrates. Nach der Satzung der HSH ist die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich für den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Schiffen oder Flugzeugen, soweit im Einzelfall der auf die Bank entfallende Gegenstandswert 0,25 Prozent des im letzten Jahresabschluss ausgewiesenen haftenden Eigenkapitals der Gesellschaft nach dem Gesetz über das Kreditwesen übersteigt, weiterhin für den nicht nur vorübergehenden Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, soweit im Einzelfall der auf die Bank entfallende Gegenstandswert 0,5 Prozent des im letzten Jahresabschluss ausgewiesenen haftenden Eigenkapitals der Gesellschaft nach dem KWG übersteigt sowie für die Errichtung und Auflösung von Niederlassungen. Die Zustimmung des Risikoausschusses ist für Organkredite gemäß § 15 KWG erforderlich.

5. Wie arbeitet der Risikoausschuss beziehungsweise auf welche Weise kommt der Risikoausschuss zu eigenen Erkenntnissen beziehungsweise Bewertungen von Risiken?

6. In welcher Form (schriftlich, mündlich) und in welchen Abständen berichtet der Risikoausschuss gegenüber welchen Gremien beziehungsweise Personen?

Siehe Antwort zu 1.

7. Haben seit Beginn der Finanzmarktkrise der Vorstand, die Gesellschafter, der Aufsichtsrat oder Risikoausschuss aktiv Risikoberichte beziehungsweise Berichte des CRO (Chief Risk Officer) abgefragt oder die Klärung bestimmter risikobezogener Fragen in Auftrag gegeben? Wenn ja wann, von wem und in welcher Form?

Der Chief Risk Officer (CRO) informiert regelmäßig den Vorstand sowie den Risikoausschuss des Aufsichtsrats über die Risikolage des HSH Konzerns. Im Übrigen gibt der Senat über geschützte betriebliche Interna selbstständiger juristischer Personen keine Auskunft.

8. Zu welchen Zeitpunkten seit Beginn der Finanzmarktkrise wurden im Aufsichtsrat oder in Besprechungen der Gesellschafter Fragen des Risikomanagements besprochen?

Seit Beginn der Finanzmarktkrise werden die zuständigen Gremien laufend über die aktuellen Entwicklungen informiert. Unterredungen zwischen den Gesellschaftern gehören bei Aktiengesellschaften, an denen die Freie und Hansestadt Hamburg beteiligt ist, zum regelmäßigen Geschäftsgang. Diese werden jedoch nicht im Einzelnen dokumentiert.

9. Haben der Vorstand, der Aufsichtsrat oder die Gesellschafter bereits zu einem früheren Zeitpunkt (vor Beauftragung der KPMG) risikobezogene interne Prüfungen veranlasst?

Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

10. Gab es noch im Jahr 2008 Kapitalmarkttransaktionen, die zu erheblichem Abschreibungsbedarf geführt haben?

Wenn ja, wann, welche und wie wurden diese im Risikoausschuss und den sonstigen Gremien der HSH Nordbank behandelt?

Siehe Antwort zu 7.