Zusammenlegung der Polizeireviere 45 Nöldekestraße und 46 Knoopstraße im Bezirk Harburg ca

Zusammenlegung der Polizeireviere 45 (Nöldekestraße) und 46 (Knoopstraße) im Bezirk Harburg (ca. 120 000 Einwohner)

Nach Informationen aus dem Bezirk Harburg sollen die Polizeireviere 45 und 46 im Zuge der Umwandlung von Polizeirevieren in Polizeikommissariate zu nunmehr einem Polizeikommissariat zusammengelegt werden. Jedes der beiden Reviere ist zur Zeit für etwa 60 000 Bürgerinnen und Bürger zuständig.Nach einer Zusammenlegung der beiden Reviere zu einem Kommissariat wäre dies dann für etwa 120 000 Bürgerinnen und Bürger im Harburger Raum einzige Dienststelle. Die nächstgelegenen Wachen sind dann die Reviere 47 in Neugraben und 44 in Wilhelmsburg.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Die Polizei befindet sich in einem umfassenden Prozeß derVeränderung der Organisation.Wesentlicher Bestandteil dieses Prozesses ist die Neuorganisation der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung im örtlichen Bereich. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht hierbei die Integration von Aufgaben und Organisation von Polizeirevier bzw. Wasserschutzpolizeirevier und Kriminalkommissariat unter einer einheitlichen Leitung in einem Polizeikommissariat bzw. Wasserschutzpolizeikommissariat, die bereits in Modellversuchen unter Einbeziehung der innovativen Elemente des Neuen Steuerungsmodells erprobt wurde.

Im Ergebnis haben sich merkliche Qualitäts-, Effektivitäts- und Effizienzsteigerungen der polizeilichen Arbeit ergeben. Diese positiven Wirkungen auf die polizeiliche Arbeit sind durch eine Mitarbeiterbefragung bestätigt worden, so dass bereits folgende Polizeikommissariate bzw. Entsprechende Realisierungsmöglichkeiten werden derzeit erarbeitet.Entscheidungen darüber, in welcher Reihenfolge, zeitlichen Abfolge und konkreten Ausgestaltung weitere Polizeikommissariate bzw. Wasserschutzpolizeikommissariate eingerichtet werden sollen, sind noch nicht getroffen worden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Wann wird der Senat ­ wie oben beschrieben ­ die Polizeireviere 45 und 46 zu einem Polizeikommissariat zusammenlegen?

2. Welches der beiden oben genannten Reviere wird zukünftig als Polizeikommissariat genutzt werden, und welche Revierwache wird als reguläre Dienststelle entfallen?

3. Derzeit verfügt das Revier 45 über zwei und das Revier 46 über drei Funkstreifenwagen.

Über wie viele Funkstreifenwagen wird ein neu errichtetes Polizeikommissariat in seiner Grundlast verfügen?

4. Wird das neu zu errichtende Polizeikommissariat die gleiche Anzahl an Beschäftigten erhalten, wie die Anzahl der Beamten in den Revieren 45 und 46 derzeit zusammen beträgt?

Wenn nein, in welchem Umfang wird es Personaleinsparungen geben?

Siehe Vorbemerkung.

5. Wie lang betragen derzeit die Fahrtzeiten eines Streifenwagens mit Sonderrechten zu den äußersten Bereichsgrenzen

a) des Reviers 45 und

b) des Reviers 46?

Die unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten erforderliche Fahrtzeit eines Funkstreifenwagens zu den äußersten Reviergrenzen ist unter anderem vom Ort des Fahrtbeginns und von denVerkehrsverhältnissen abhängig.

Wird fiktiv davon ausgegangen, dass der Einsatz an den Dienstgebäuden beginnt, würde ein Funkstreifenwagen, der am Polizeirevier 45 abfährt, etwa fünf Minuten, ein am Polizeirevier 46 abfahrender Funkstreifenwagen etwa vier Minuten benötigen, um die jeweils äußersten Gebietsgrenzen zu erreichen.

6. Wie lang werden die Fahrtzeiten eines Streifenwagens mit Sonderrechten im Revierbereich eines ­ aus den Revieren 45 und 46 errichteten ­ Polizeikommissariates zu den äußersten Bereichsgrenzen des Kommissariats betragen?

7. Nach Angaben im Einzelplan 8.1, Kapitel 8500, Produktgruppe 04 ­ Bürgernahe Aktivitäten ­, steht die Zufriedenheit der Bürger mit polizeilicher Aufgabenwahrnehmung, die Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bürger, Steigerung der Kontakte zwischen Polizei und Bürger und Erhöhung der Prävention für das Haushaltsjahr 1999 im Vordergrund. Wie glaubt der Senat dieses Ziel mit weniger Beamten im Bezirk Harburg nach einer Zusammenlegung der Reviere 45 und 46 erreichen zu können?

Siehe Vorbemerkung.