Sozialticket ­ werden Versprechen eingehalten?

Mit Ablauf des 31.3.2003 hat die Behörde für Soziales und Familie das sogenannte Sozialticket gestrichen, das seinerzeit den Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe die Möglichkeit eröffnet hat, eine HVV-Monatskarte für den Großraum Hamburg zum Preis von 15,50 Euro zu erwerben.

Damit wurde einer großen Zahl von Menschen in Hamburg ihre Mobilität erheblich beschnitten ­ einkommensärmeren Seniorinnen und Senioren, Sozialhilfebeziehenden und Langzeitarbeitslosen. Zu Recht wird heutzutage gerade von Arbeitssuchenden ein ausreichendes Maß an Mobilität gefordert, damit die Betroffenen sich jederzeit auf der Arbeitsplatzsuche vorstellen können. Seit der Streichung des Sozialtickets müssen Bezieherinnen und Bezieher von Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts (ALG II) zur Erstattung der anfallenden Fahrtkosten Einzelanträge für sogenannte einmalige Hilfen stellen, was wiederum einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand darstellt und mithin zu einer Reduzierung der von der Sozialbehörde gewollten Einsparungen führt.

Zunächst wurden die Betroffenen auf die „günstigen" CC-Karten verwiesen, die jedoch mehr als doppelt so teuer sind. Diese wurden nun bereits in den Jahren 2004, 2006 und 2007 bei den jeweiligen HVV-Tarifanpassungen jeweils deutlich überdurchschnittlich verteuert ­ 2007 gar um 7,8 Prozent. Im Mai 2007 wurde zumindest eine sogenannte Sozialkarte eingeführt, die von Beziehern von Arbeitslosengeld II beantragt werden kann und die den Inhabern die Möglichkeit einräumt, eine Ermäßigung von 5 Euro pro Monat auf ihre HVV-Zeitkarten zu erhalten. Auch unter Berücksichtigung dieser Ermäßigung kostet eine CC-Karte für den Großbereich heute 41,50 Euro (im Abo 33,40) und somit mehr als doppelt so viel wie das frühere Sozialticket.

Der schwarz-grüne Senat hat unter dem Stichwort „Sozialticket" vereinbart, die Vergünstigung durch die Sozialkarte von 5 auf 18 Euro zu erhöhen. Diese Erhöhung der Vergünstigung soll laut Mitteilung des Senats vom 21.10. (Drs. 19/1335) voraussichtlich zum 1. Januar 2009 kommen. Auf Nachfragen im Sozial- und Haushaltsausschuss konnten die Senatsvertreterinnen und -vertreter bisher keine Auskunft über die konkrete Umsetzung des „Sozialtickets" geben. Unklar ist zum Beispiel, wer tatsächlich anspruchsberechtigt ist und wohin sich die Anspruchsberechtigten wenden müssen, um die erhöhte Fahrpreisvergünstigung zu erhalten. Unklar ist ebenfalls, ob Nutzerinnen und Nutzer, die bereits im Besitz einer Sozialkarte sind, einen zusätzlichen Antrag stellen müssen oder nicht.

Unklar ist zudem, wie das Versprechen der GAL-Fraktion (unter anderem Pressemitteilung Martina Gregersen vom 16. Oktober 2008), auch Menschen ohne Girokonto das günstigere Fahrkarten-Abo zu ermöglichen, umgesetzt werden soll.

Diese Unklarheiten sind insbesondere angesichts des fortgeschrittenen Datums problematisch.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wann ist mit der Erhöhung der HVV-Fahrpreisvergünstigung durch die Sozialkarte von 5 auf 18 Euro zu rechnen? Kann der anvisierte 1.1. eingehalten werden? Wenn nein, warum nicht?

Der Preisnachlass auf Zeitkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) um 18 Euro wird zum 1. Januar 2009 eingeführt.

2. Welcher Personenkreis soll die Fahrpreisvergünstigung in Höhe von 18 Euro in Anspruch nehmen können?

Den Preisnachlass erhalten Personen, die ihren ersten Wohnsitz in Hamburg haben und Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe nach dem 3. Kapitel des SGB XII, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten oder zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören, die eine der genannten Sozialleistungen erhält.

3. Welche Maßnahmen müssen diese Anspruchsberechtigten ergreifen, um diesen Anspruch durchzusetzen?

Auf Antrag der Leistungsberechtigten erhalten diese von der Dienststelle, die ihnen regelmäßig ihre Sozialleistungen bewilligt, eine Sozialkarte nebst Berechtigungsschein für eine Abonnementkarte. Auf dieser Basis gewährt der HVV den Preisnachlass.

4. Bei Personen, die bereits eine Fahrpreisvergünstigung durch die Sozialkarte in Höhe von 5 Euro erhalten: müssen diese erneut einen Antrag stellen, um die Ermäßigung in Höhe von 18 Euro zu erhalten, oder wird die Summe automatisch erhöht?

Im Jahr 2008 ausgestellte Sozialkarten bleiben gültig; der Preisnachlass beim Schalterkauf sowie beim Abonnement erhöht sich ab dem 1. Januar 2009 auf 18 Euro.

5. Ist geplant, auch Personen ohne Girokonto ein Fahrkarten-Abonnement zu ermöglichen? Wenn ja, ab wann soll dies möglich sein und welche Maßnahmen müssen die betroffenen Personen hierzu ergreifen? Wenn nein, warum ist dies nicht geplant?

Ja, ab 1. Januar 2009. Sofern der Leistungsberechtigte kein Girokonto hat, kann er eine direkte Zahlungsabwicklung zwischen der bewilligenden Dienststelle und dem HVV beantragen.