Entwicklung der politisch motivierten Kriminalität (PMK) in Hamburg

Ich frage den Senat ­ bezogen auf den Meldestand bis einschließlich November 2008 ­:

Für die Erfassung von Delikten der politisch motivierten Kriminalität (PMK) nutzen die Polizeien der Länder ein einheitliches elektronisches System beim Bundeskriminalamt (BKA). Stichtag für die Erfassung der jährlich registrierten Taten ist der 31. Januar des Folgejahres; bis zu diesem Stichtag sind Nachmeldungen möglich, die Monatsangaben insofern vorläufig und dementsprechend Vergleiche mit unterjährigen Monatsangaben der Vorjahre nicht aussagekräftig. Wegen der Vorläufigkeit der statistischen Angaben sieht der Senat auch von der Angabe nominaler wie prozentualer Veränderungen ab.

Im Rahmen der Registrierung der PMK werden Angaben zu Begehungsweisen und Täterprofilen nicht gesondert statistisch erfasst. Die hierfür erforderliche Aktenauswertung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

Die Sicherheitsbehörden beobachten die Entwicklung im Bereich der PMK ständig und reagieren lageangepasst. Das Landeskriminalamt und das Landesamt für Verfassungsschutz analysieren derzeit die Entwicklung der PMK in Hamburg im Jahr 2008.

Die zuständige Behörde sieht davon ab, eine Bewertung von Trends auf der Basis unterjähriger Fallzahlen vorzunehmen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

A. Politisch motivierte Kriminalität (PMK)-Rechts

1. Wie hat sich die PMK-Rechts in Hamburg nach gegenwärtigem Meldestand im Jahre 2008 im Vergleich zum Vorjahr entwickelt (absolut/prozentual)? Welchen Delikten, Begehungsweisen, Täterprofilen und Themenfeldern sind die dabei erfassten Taten zuzuordnen (bitte auflisten)?

Die Taten lassen sich folgenden Themenfeldern zuordnen:

- Hasskriminalität,

- Konfrontation/politische Einstellung,

- Nationalsozialismus/Sozialdarwinismus,

- Innen- und Sicherheitspolitik,

- Politischer Kalender.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

3. Wie hat sich die Zahl der rechtsextremistischen Straftaten nach gegenwärtigem Meldestand im Jahre 2008 im Vergleich zum Vorjahr entwickelt (absolut/prozentual)?

Die Taten lassen sich folgenden Delikten zuordnen:

- Verstoß gegen das Versammlungsgesetz,

- Körperverletzung,

Die Taten lassen sich folgenden Themenfeldern zuordnen:

- Hasskriminalität,

- Konfrontation/politische Einstellung,

- Nationalsozialismus/Sozialdarwinismus,

- Innen- und Sicherheitspolitik,

- Politischer Kalender.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

5. Wie hat sich die Zahl der rechtsextremistischen Gewaltdelikte nach gegenwärtigem Meldestand im Jahre 2008 im Vergleich zum Vorjahr entwickelt (absolut/prozentual)?

6. Welchen Delikten, Begehungsweisen, Täterprofilen und Themenfeldern sind die dabei erfassten Taten zuzuordnen (bitte auflisten)?

Die Taten lassen sich folgenden Delikten zuordnen:

- Körperverletzung,

- gefährliche Körperverletzung,

- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte,

- Brandstiftung,

- Raub,

- Landfriedensbruch.