Wird Schwerbehinderten im Museum für Kunst und Gewerbe eine Ermäßigung gewährt?

Eintrittsgelder in den Hamburger Museen (II)

Die hamburgischen Museen wurden zum 01. Januar 1999 in eigenständige jedoch zuwendungsfinanzierte Stiftungen des öffentlichen Rechts überführt.

Ziel war es, durch die rechtliche Verselbstständigung eine zeitgemäße Weiterentwicklung der Leistungsstrukturen zu erreichen. Die Politik hat damit jedoch auch die Möglichkeit der unmittelbaren Lenkung der Museen aus der Hand gegeben. Die Museen agieren nach fachlichen, aber auch kaufmännischen Kriterien.

Aus den Antworten der Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 19/1432) vom 03.11.2008 geht hervor, dass die Preisstrukturen und die Handhabung der Ermäßigungen für Schwerbehinderte, Studenten, Rentner et cetera in den einzelnen Museen sehr unterschiedlich ist.

Ich frage daher den Senat:

1. Wie hoch ist die tatsächliche Ermäßigung für Schwerbehinderte und Studenten in der Hamburger Kunsthalle?

Der ermäßigte Eintrittspreis für Schwerbehinderte und Studierende beträgt für die Dauerausstellung 4 Euro und für Sonderausstellungen 5 Euro.

a.) Sind Begleitpersonen von Schwerbehinderten vom Eintrittspreis befreit?

Ja, wenn der Ausweis des Behinderten ein „B" aufweist.

2. Im Erläuterungstext der Anfrage (Drs. 19/1432) zum Museum für Kunst und Gewerbe wird ein ermäßigter Eintrittspreis für Schwerbehinderte aufgeführt. In der tabellarischen Auflistung wird aber „keine Ermäßigung" für Schwerbehinderte ausgewiesen. Wird Schwerbehinderten im Museum für Kunst und Gewerbe eine Ermäßigung gewährt?

Nein.

a.) Wenn ja, wie hoch ist diese Ermäßigung?

Entfällt.

b.) Sind Begleitpersonen vom Eintrittspreis im Museum für Kunst und Gewerbe befreit?

Nein.

3. Im Museum für Völkerkunde wird lediglich den Rollstuhlfahrern eine Ermäßigung gewährt. Wie hoch ist die Ermäßigung für Schwerbehinderte, die nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind?

Schwerbehinderte, die nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind, haben keinen ermäßigten Eintritt.

a.) Sind Begleitpersonen vom Eintrittspreis im Museum für Völkerkunde befreit?

4. Im Altonaer Museum wird Schwerbehinderten eine Ermäßigung gewährt.

Sind Begleitpersonen von Schwerbehinderten ebenfalls vom Eintrittspreis befreit?

Ja.

5. Im Helms-Museum ist lediglich für Begleitpersonen von Schwerbehinderten der Eintritt frei. Werden Ausnahmen bei den Ermäßigungen für die Schwerbehinderten selbst zugelassen?

6. Im Museum der Arbeit ist lediglich für Begleitpersonen von Schwerbehinderten der Eintritt frei. Werden Ausnahmen bei den Ermäßigungen für die Schwerbehinderten selbst zugelassen?

Nein.

7. Wie setzen sich die Stiftungsräte der Museen zusammen? Bitte jedes Museum einzeln aufführen.

a.) Welche Personen und Institutionen besetzen die Stiftungsräte?

b.) Wer ist davon stimmberechtigt?

8. In welchen Stiftungsräten ist die Kulturbehörde vertreten?

a.) In welchen stimmberechtigt?

Siehe Anlage. Jede der genannten Personen ist stimmberechtigt.

9. Gibt es Vorgaben beziehungsweise Empfehlungen für die Eintrittspreise an die Stiftungsräte von der Kulturbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg?

10. Kann die Kulturbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg öffentliche Zuwendungen mit Auflagen hinsichtlich der Eintrittspreise verknüpfen?

Nein. Die Entgeltordnungen werden von den Stiftungsräten genehmigt.

a.) Wenn ja, bei welchen Museen und in welchem Umfang hat sie davon Gebrauch gemacht?