Die seit Mitte der achtziger Jahre laufenden Anstrengungen bei der Erkundung und ggf

Gebieten der Vier- und Marschlande und der Süderelbmarsch werden keine relevanten diffusen Stoffeinträge beobachtet, was insbesondere auf die schützende Wirkung der schwer wasserdurchlässigen Kleideckschicht und auf die reduzierenden Bedingungen im oberflächennahen Hauptgrundwasserleiter zurückzuführen ist.

Die seit Mitte der achtziger Jahre laufenden Anstrengungen bei der Erkundung und ggf. anschließenden Sanierung von Punktquellen (altlastverdächtige Flächen und Altlasten, Verdachtsflächen, schädliche Bodenverunreinigungen und Deponien) haben dazu geführt, dass es trotz einer Häufung von Punktquellen nicht zu großflächig relevanten Einträgen von organischen Schadstoffen in das Grundwasser gekommen ist.

9. Maßnahmenplanung

Grundsätzliches

Bis Dezember 2009 ist der Bewirtschaftungsplan mit dem Maßnahmenprogramm für die Flussgebietseinheit Elbe aufzustellen und bis zum Ende des Jahres 2012 in die Praxis umzusetzen (Umsetzungsfrist: 3 Jahre); bis Ende 2015 muss das Programm auf seine Wirksamkeit überprüft und nötigenfalls aktualisiert werden (Wirkungsfrist: 3 Jahre). Unabhängig von dem umfassenden Bewirtschaftungsplan für das gesamte Einzugsgebiet der Elbe wird Hamburg auf der C-Ebene einen hamburgischen Bewirtschaftungsplan mit einem Hamburger Maßnahmenplan (= Beitrag zum Maßnahmenprogramm des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe) aufstellen. Darin werden zum einen die für die Hamburger Gewässer erforderlichen Bewirtschaftungsziele benannt und zum anderen durch die vorgeschriebene Möglichkeit zur Stellungnahme die Hamburger Bürger und Bürgerinnen an dem Entwicklungsprozess ihrer lokalen Gewässer direkt beteiligt.

Der Hamburger Maßnahmenplan wird alle Maßnahmen enthalten, die an den Gewässern durchzuführen sind, um die Ziele der EG-WRRL zu erreichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Maßnahmen bestehende bestimmungsgemäße Nutzungen nicht unmöglich machen und die Kosteneffizienz der Maßnahmen gegeben sein muss. Dazu werden bevorzugt die Maßnahmen gewählt, die einen hohen Zielerreichungsgrad (Verbesserung der Gewässergüte) mit möglichst geringen Kosten kombinieren. Vordringlich werden dabei Maßnahmen zur Verbesserung der Struktur der Gewässer sein sowie Maßnahmen, die den chemischen Zustand der Gewässer weiter verbessern.

Diese Maßnahmen werden eine positive Wirkung auf die biologischen Qualitätskomponenten entwickeln.

In der Elbe sind insbesondere Maßnahmen bezüglich des Umgangs mit den für die Sicherung der Schifffahrt zu baggernden Sedimenten zu treffen. Die Freie und Hansestadt Hamburg wendet 36 Mio. Euro jährlich für die Entnahme von ca. 1,2 Mio m³ belasteten Baggergutes aus der Fahrrinne der Elbe im Delegationsgebiet sowie aus den Hafenbecken und die Entsorgung an Land (Verwertung und Deponierung) auf. Mit den Entnahmen belasteter Sedimente wird ein erheblicher Beitrag zum Erreichen der Ziele der WRRL sowie zum Meeresschutz geleistet. Es wird angestrebt, im Rahmen der Entwicklung des internationalen Maßnahmenprogramms in möglichst kurzen Zeiträumen deutliche Verbesserungen herbeizuführen.

Auf der nationalen Ebene sind für die FGG Elbe die überregionalen wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen vorläufig festgestellt worden. Zusätzlich zu diesen überregionalen Fragen sind Themen, die auf lokaler Ebene für den Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg von besonderer Bedeutung sind, in einem gesonderten Dokument aufgelistet (s. Anlage 3).

Maßnahmenträger Maßnahmenträger in Hamburg sind überwiegend die für die Gewässer zuständigen Behörden und Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg. Für die so genannten Senatsgewässer (Außenalster mit Langer Zug bis einschließlich Krugkoppel-, Fernsicht-, Feenteich-, Schwanenwik- und Langenzugbrücke, Binnenalster, Kleine Alster, Alsterfleet, Neuerwallfleet, Bleichenfleet, Herrengrabenfleet, Mönkedammfleet und Nikolaifleet) hat die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt die Zuständigkeit. Für alle übrigen Gewässer im Stadtgebiet haben die jeweiligen Bezirksämter sowie für den Hafenbereich und die Elbe die Hamburg Port Authority Maßnahmen umzusetzen.

Die Maßnahmen werden unter Federführung der BSU von den für die jeweiligen Gewässer zuständigen Dienststellen geplant und durchgeführt.

Da das Sielsystem aus wirtschaftlichen Gründen für Niederschläge bestimmter Häufigkeit bemessen ist, kann es bei stärkeren Niederschlägen im Innenstadtbereich zu Mischwasserüberläufen mit entsprechender Gewässerbelastung kommen. Gleiches gilt für Gebiete mit Trennsystem, wenn Niederschläge z. B. nach längeren Trockenperioden von stark befahrenen Straßen ungereinigt in die Gewässer fließen. Die Hamburger Stadtentwässerung kommt im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Vorschriften und Regelungen sowie Kooperationsvereinbarungen mit Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg ihren Verpflichtungen nach und trägt mit den daraus resultierenden grundlegenden Maßnahmen (z. B. Beteiligung am Neubau von Behandlungsanlagen) zum Erreichen der Ziele der EG-WRRL bei.

Darüber hinaus werden bereits nach heutigem Recht Industrie- und Gewerbebetriebe sowie Landwirte dann zur Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen heran gezogen, wenn sie Verursacher von Qualitätsdefiziten in den Gewässern sind.

Hamburger Maßnahmen

Der Maßnahmenplan für die Hamburger Stadtgewässer zielt darauf ab, die bei der Analyse und Überwachung festgestellten Defizite an den Gewässern zu beseitigen. Die bisherigen Ergebnisse des Überwachungsprogramms haben Defizite sowohl bezüglich der hydromorphologischen Gegebenheiten, des chemischen Zustandes als auch des Zustandes der biologischen Qualitätskomponenten ergeben (s. auch Anlage 2).

Aus der Relation der zu erreichenden Umweltziele zu dem in der Bestandsaufnahme und auf der Basis bisher vorliegender Erkenntnisse sowie erster Überwachungsergebnisse festgestellten Zustand ergibt sich somit eine vorläufige Aufstellung notwendiger Maßnahmen. Insofern kann der bis zum Ende des Jahres 2008 aufzustellende Entwurf des Maßnahmenplans nur vorläufigen Charakter haben, da die Ergebnisse der Überwachungsprogramme noch nicht vollständig vorliegen (s. Anlage 5). Erst Ende 2009 wird der Maßnahmenplan Gültigkeit für den ersten Bewirtschaftungszeitraum bis 2015 erhalten.

Die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen zum fristgerechten Erreichen der Qualitätsziele nach HWaG bzw. EGWRRL werden differenziert nach:

a) grundlegenden Maßnahmen,

b) ergänzenden Maßnahmen,

c) zusätzlichen Maßnahmen.

Zu a) gehören alle Maßnahmen, die zur Umsetzung bestehender gemeinschaftlicher Gewässerschutzvorschriften notwendig sind, z. B. zur Umsetzung der Kommunalabwasser-Richtlinie, der Nitratrichtlinie, der EG-Badegewässer-Richtlinie oder der Grundwasser-Richtlinie.

Unter b) fallen Maßnahmen, die über die Gruppe a) hinausgehen und für die Zielerreichung nach EG-WRRL erforderlich sind. Das können z. B. Baumaßnahmen zur Herstellung der Fischdurchgängigkeit eines Vorranggewässers sein. Maßnahmen der Gruppen a) und b) sollen mit Inkrafttreten des ersten Bewirtschaftungsplans ab 2010 umgesetzt werden.

Maßnahmen der Gruppe c) sind anzuwenden, falls Wasserkörper nach der Durchführung von Maßnahmen nach a) und b) ihr Umweltziel in der vorgegebenen Frist nicht erreicht haben. Zusätzliche Maßnahmen kommen frühestens im zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2016 bis 2021 bzw. im dritten Bewirtschaftungszeitraum 2022 bis 2027 zur Umsetzung. Diese Möglichkeiten zur Fristverlängerung sind in der EG-WRRL vorgesehen und werden voraussichtlich auch von Hamburg in Anspruch genommen werden müssen.

Nach bisherigen Einschätzungen werden die Umweltziele nicht für alle Hamburger Wasserkörper bis 2015 erreicht werden können. Daher müssen im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung auch Festlegungen zu voraussichtlich erreichbaren Zielen und eine Prioritätensetzung von Maßnahmen in räumlicher und zeitlicher Sicht vorgenommen werden.

Der Hamburger Maßnahmenplan soll sich für den ersten Bewirtschaftungszeitraum (2010 bis 2015) auf die Oberflächenwasserkörper konzentrieren, die als so genannte Vorranggewässer für die Fischdurchgängigkeit (s. Kapitel 9.4) von Hamburg der Flussgebietsgemeinschaft Elbe genannt worden sind bzw. auf die Oberflächenwasserkörper, bei denen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln durch geeignete Maßnahmen das Umweltziel bis 2015 voraussichtlich erreicht werden kann. Für die übrigen Wasserkörper muss auf der Grundlage der heutigen Erkenntnisse voraussichtlich eine Fristverlängerung in Anspruch genommen werden. Die Priorisierung der Wasserkörper unter Berücksichtigung der möglichen Zielerreichung und der zur Verfügung stehenden Mittel wird für den zweiten (bis 2021) und dritten Bewirtschaftungszyklus (bis 2027) wiederholt. Falls es danach noch Wasserkörper gibt, die ihr Umweltziel nicht erreicht haben, besteht nach Artikel 4 der EG-WRRL die Möglichkeit, weniger strenge Umweltziele anzusetzen.

Die Inanspruchnahme von Fristverlängerungen und anderen Ausnahmetatbeständen ist allerdings im Rahmen der Berichterstattung an die EU-Kommission ausführlich zu begründen.

Viele der Aktivitäten des Maßnahmenplans für die Hamburger Stadtgewässer können über ihre Wirkungen zur Verbesserung der Gewässer hinaus zusätzlich einen positiven Einfluss auf die Folgen des prognostizierten Klimawandels haben. Insbesondere sind dies Maßnahmen, die Spitzenabflüsse oder Hochwasser verhindern oder minimieren.

Hamburger Vorranggewässer

Die in der EG-Wasserrahmenrichtlinie geforderte Herstellung der Durchgängigkeit von Gewässern für aquatische Lebewesen ist ein Hauptziel der Richtlinie. Für die Elbe gehört die Durchgängigkeit zu den „Wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen". In der Flussgebietsgemeinschaft wurden dazu so genannte Vorranggewässer definiert und durch die Länder der FGG gemeldet. Zu den Vorranggewässern gehören Gewässer mit überregionaler Bedeutung für die Fischfauna aber auch solche, die als Nebenflüsse wichtige Funktionen für bestimmte Fischarten übernehmen.

Hamburg hat als Vorranggewässer Abschnitte der Alster mit der Wandse, die Bille, die Seeve mit dem Seevekanal, die Moorburger Landscheide sowie Anteile der Elbe gemeldet.

Für diese Gewässer stellen folgende Oberflächenwasserkörper (OWK) Gewässerabschnitte dar, die in erster Priorität bis zum Jahr 2015 WRRL-konform entwickelt werden sollen. In einem zweiten und ggf. dritten Schritt sind bis 2027 weitere Oberflächenwasserkörper vorgesehen.

Bearbeitungsgebiet Alster

Im Bearbeitungsgebiet Alster werden folgende Oberflächenwasserkörper als Vorranggewässer benannt: al_12, Wandse von der Quelle bis hinter Rückhaltebecken Höltigbaum al_13, Wandse hinter Rückhaltebecken Höltigbaum bis Eilbekkanal (mit Berner Au und Stellau).

Diese Auswahl wurde in erster Linie vor dem Hintergrund der schon bis zum heutigen Zeitpunkt zahlreichen Aktivitäten zur Verbesserung der Lebensräume für Fische im Bereich der Wandse getroffen (z. B. „Forelle 2010"). Darüber hinaus sind Teile dieser OWK als Fischgewässer gemäß „EG-Fischgewässerrichtlinie" ausgewiesen (Stellau).

Im Bereich des OWK al_12 ist eine Abstimmung mit Schleswig-Holstein erforderlich; ebenso inwieweit noch Teile des OWK al_15 (Alsterlauf) in diesen ersten Schritt des Programms aufgenommen werden können.

Bearbeitungsgebiet Bille

Im Bearbeitungsgebiet Bille werden folgende OWK als Vorranggewässer benannt: bi_15, Dove-Elbe bi_14, Serrahn, Schleusengraben/Neuer Schleusengraben bi_06b, Obere Bille

In diesen Wasserkörpern wird die für Auf- und Abwärtswanderungen standorttypischer Fischarten erforderliche lineare Durchgängigkeit von der Elbe bis zur Oberen Bille angestrebt. Sie ist die Voraussetzung für die Durchgängigkeit des gesamten Gewässersystems der Bille (annähernd 400 km² Einzugsgebiet) in Schleswig-Holstein mit teilweise naturnahen Habitatstrukturen. Die Obere Bille und die Dove-Elbe in Hamburg sowie der gesamte Billelauf in Schleswig-Holstein sind als Fischgewässer gemäß EGFischgewässerrichtlinie ausgewiesen.

Bearbeitungsgebiet Seevekanal

Im Bearbeitungsgebiet Seevekanal ist der OWK se_01

(Seevekanal) Vorranggewässer.

Der Seevekanal ist als Fischgewässer ausgewiesen und bietet die Voraussetzungen für Fische, hier ihren Lebenszyklus durchlaufen zu können.

Bearbeitungsgebiet Moorburger Landscheide

Als Vorranggewässer im Bearbeitungsgebiet Moorburger Landscheide gilt der OWK mo_1. Darin enthalten sind die Gewässer

­ Moorwettern, welches als Fischgewässer ausgewiesen ist,

­ Moorburger Landscheide (Fischschongebiet) und die Verbindung bis zum Finkenwerder Vorhafen über die Gewässer,

­ Hohenwischer Schleusenfleet,

­ Alte Süderelbe (Fließgewässerabschnitt),

­ Aue.

Diese Gewässer stellen ein kommunizierendes System dar.

Sie sind zwar hydraulisch durch das Storchennestsiel von der Elbe getrennt, können jedoch durch pegelabhängige Steuerung des Sieles von Fischen erreicht werden. Als Teilprojekt des Maßnahmenpaketes zur wasserwirtschaftlichen Neuordnung der Alten Süderelbe wurde mit dieser Maßnahme bereits 2005 die Fischdurchgängigkeit am Storchennestsiel geschaffen. Zusätzlich zu dem Fließgewässersystem wird dadurch auch im See „Alte Süderelbe" das Zu- und Abwandern für die Fische erleichtert.

Der Wasserstand der Moorwettern und Moorburger Landscheide wird über das Schöpfwerk Hohenwisch geregelt.

Dieses ist ein weiteres Querbauwerk ohne Fischdurchgängigkeit. Es liegt eine Planung vor, die aus Ausgleichsgeldern finanziert werden soll. Das alte Deichsiel, das im ehemaligen Verlauf der Moorwettern liegt, soll zu einer Fischschleuse umfunktioniert werden.

Bearbeitungsgebiet Elbe/Hafen

Als Vorranggewässer im Bearbeitungsgebiet Elbe/Hafen gelten die OWK el_1 (Elbe Ost), el_2 (Hafen) und el_3

(Elbe West).

Auf Grund der überregionalen Bedeutung für Langdistanzwanderfische stellt die Elbe insgesamt ein Vorranggewässer für die Fischdurchgängigkeit gemäß EG-WRRL dar. Nachdem die Hochbelastungsphase mit anorganischen und organischen Schadstoffen mittlerweile beendet ist, weist der Fluss inzwischen wieder ein artenreiches Fischspektrum auf, das sich in einigen Bereichen, wie in der Brassenregion, fast vollständig mit den historischen Angaben deckt. Trotz der erfreulich hohen Zahl von aktuell 101 Fischarten weist die Elbe für Fische noch erhebliche Lebensraumdefizite auf. Nur wenige der vorzufindenden Fischarten sind in der Lage, nennenswerte Bestände mit einer gesunden Altersstruktur auszubilden. Hauptursache sind die zahlreichen Strombaumaßnahmen der letzten 100 Jahre. Die Lebensräume der Fische bzw. ihre Laichplätze wurden hierdurch massiv eingeschränkt oder verschwanden sogar gänzlich.

Hinsichtlich eines guten fischökologischen Zustandes innerhalb des Hamburger Bearbeitungsgebietes der Elbe besteht derzeit ein Hindernis, das die Fischwanderung beeinträchtigt. Diese Barriere wird zeitweilig durch das in den Sommermonaten vor allem zwischen Bunthaus (Strom-km 609) und Glückstadt (Strom-km 675) auftretende Sauerstofftal verursacht. Für die Fernwanderfische stellt dieser Elbabschnitt bei Sauerstoffkonzentrationen unter der für die meisten Fische für ein Überleben notwendigen Mindestkonzentration von 3 mg O2/l in dieser Zeit eine undurchdringliche Barriere auf dem Weg zu ihren Laichgebieten dar. Die Ursachen für das Sauerstofftal sind vielfältig. Seitdem die Schadstoffkonzentrationen in der Elbe stark zurück gegangen sind, kommt es in der Mittelelbe zu einem ungehemmten Algenwachstum, da die im Fluss vorhandenen Nährstoffkonzentrationen in derselben Zeit nur geringfügig abgenommen haben.

Durch die Verlangsamung der Fließgeschwindigkeit auf Grund des Tideeffektes und die Ausbaumaßnahmen im Bereich des Hamburger Stromspaltungsgebiets nimmt der Anteil des lichtdurchfluteten Oberflächenwassers im Verhältnis zum Tiefenwasser ab. Die Algen werden hier durch die tidebedingten starken Umwälzungen in tiefe Wasserschichten gedrückt, so dass der Großteil der Algen aus Lichtmangel abstirbt. Sauerstoffzehrende Abbauprozesse setzen ein. Mit steigenden Wassertemperaturen beschleunigt sich einerseits der Abbauprozess, gleichzeitig nimmt die Löslichkeit von Sauerstoff im Wasser ab. Einem vermehrten Bedarf an Sauerstoff steht somit ein verringertes Angebot gegenüber.

Damit sich das Sauerstofftal zukünftig nicht noch weiter verstärkt bzw. in einem geringeren Maße als heutzutage auftritt, sind folgende Möglichkeiten zu verfolgen:

­ Verringerung der Algenproduktion auf Grund eines verminderten Nährstoffdargebotes durch die Optimierung von Klärwerken im gesamten Einzugsgebiet der Elbe, die Verringerung von Mischwassereinträgen, die Schaffung von naturnahen Gewässerrandstreifen und die Reduzierung von Nährstoffverlusten bei der landwirtschaftlichen Nutzung insbesondere durch Beratung und Flächenextensivierung im Bereich von Gewässern.

­ Schaffung von lichtdurchfluteten ökologisch wertvollen Flachwasserzonen, die insbesondere durch die zwischen den Koalitionspartnern vereinbarte Stiftung zur Verbesserung der ökologischen Situation der Elbe sowie im Rahmen des Tideelbekonzeptes (Anbindung bzw. Schaffung von zusätzlichen Wasserflächen) umgesetzt werden sollen.

­ Verringerung des Eintrages Sauerstoff zehrender Substanzen durch entsprechende Einleiterlaubnisse.

­ Vermeidung einer zusätzlichen anthropogen bedingten Erwärmung der Elbe.

Für den letztgenannten Punkt ist ein wichtiger Baustein zur Zielerreichung der Wärmelastplan, welcher eine dauerhaft gewässerverträgliche Kühlwassernutzung in der Tideelbe gewährleisten soll.

Ohne die Beseitigung bzw. Vermeidung der genannten physikalischen, chemischen und hydrologischen Barrieren ist das Erreichen des guten ökologischen Zustands bzw. des guten ökologischen Potenzials in dem Bearbeitungsgebiet mit den genannten Oberflächenwasserkörpern sowie im Ober- und Unterstrom unwahrscheinlich.

Darüber hinaus wirken noch andere Faktoren und Aktivitäten auf die Oberflächenwasserkörper dieses Bearbeitungsgebietes. Bei allen Vorhaben ist darauf zu achten, dass die Vorgaben der WRRL eingehalten werden. Dabei ist insbesondere die beantragte Fahrrinnenanpassung auf ihre Verträglichkeit mit der EG-WRRL zu prüfen.