Aktenvorlage Elbphilharmonie

In den Ausschussberatungen zur Realisierung der Elbphilharmonie im Januar 2007 erklärten die Senatsvertreter zum Vertragswerk mit der Bietergemeinschaft IQ (Ausschussbericht in Drs. 18/5824): „Danach sind die Bieter verpflichtet, die Elbphilharmonie schlüsselfertig zu einem Pauschal-Festpreis nach einem fixierten, pönalisierten Bauzeitenplan zu errichten, den kommerziellen Mantelbau zu finanzieren, den Betrieb von Hotel, Gastronomie und Parkhaus über 20 Jahre auf Elbphilharmonie-Niveau zu sichern und das Gebäudemanagement, die Funktionsgarantie, ebenfalls über 20 Jahre hochwertig durchzuführen." „Alle vorhersehbaren rechtlichen Risiken, meine Damen und Herren, haben wir dabei identifiziert und mittels einer angemessenen Risikoverteilung zwischen der FHH und dem Bieter abgesichert. Unwägbare Risiken bestehen nicht ­ Punkt." „Das Kostenrisiko im Bauprozess liegt nunmehr nach den abgeschlossenen Leistungsverträgen allein beim Bieterkonsortium IQ, die die Bauleistung zu einem Pauschalfestpreis angeboten hat." „Nur für den Fall nachträglicher Planungsänderung durch den Bauherrn kann es zu Kostensteigerungen für die FHH kommen." und auf Nachfrage der GAL-Abgeordneten: „Ja, wir können sicher sein. Es ist ein Pauschalfestpreis, und Baukostensteigerungen führen nicht zu Preisanpassungen."

Am 2. April 2007 begannen die Bauarbeiten am Kaispeicher A zur Realisierung der Elbphilharmonie. In seinem ersten Sachstandsbericht in Drs. 18/6905 teilte der Senat der Bürgerschaft Anfang September 2007 mit: „Der Generalunternehmer betreibt seit Beginn der Bauarbeiten ein intensives Nachtragsmanagement und stellt in erheblichem Umfang formale Behinderungsanzeigen, was sich auf den Verlauf der Baumaßnahmen in zeitlicher und finanzieller Hinsicht negativ auswirken kann, wenn dem nicht qualifiziert entgegen getreten wird."

In der Sitzung des Haushaltsausschusses am 27. November 2007 (Ausschussbericht in Drs. 18/7464) fragten die SPD-Abgeordneten nach der aktuellen Zahl der Behinderungsanzeigen und baten darum, die daraus resultierenden Kosten zu beziffern. Die Senatsvertreter erklärten, „die Zahl der Behinderungsanzeigen sei auf 104 gestiegen. Dazu müsse jedoch gesagt werden, dass die Zahl keine tatsächlichen Behinderungen auf der Baustelle wiedergebe, sondern vertragliche und durch den Baugrund bedingte Behinderungen anzeige, die keine Auswirkungen auf den Bauablauf hätten. (...) Alle Behinderungsanzeigen seien als unbegründet zurückgewiesen worden und zum gegenwärtigen Zeitpunkt könne davon ausgegangen werden, verdeutlichten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, dass daraus keine weiteren Kosten entstünden."

Im Juni 2008 übertrug der Senat die Gesamtzuständigkeit für das Projekt auf die Behörde für Kultur, Sport und Medien.

In der Beratung des bislang letzten Berichts des Senats zur Elbphilharmonie im Juni/Juli 2008 (Ausschussbericht in Drs. 19/935) erklärten die Senatsvertreter, „die Kostenentwicklung sei nicht erfreulich. Zwar seien die aktuellen Mehrbedarfe in Höhe von knapp 7 Millionen Euro noch durch die Risikoreserve in Höhe von 10 Millionen Euro gedeckt; es seien aber jetzt schon Kostensteigerungen in anderen Bereichen absehbar, die nicht über die verbleibende Risikoreserve in Höhe von 3 Millionen Euro abgedeckt werden könnten. Sie erwarteten, dass über die 114 Millionen Euro, die zurzeit im Rahmen des Projektes Elbphilharmonie auf die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) entfielen, zusätzliche Mittelbedarfe entstehen würden. Leider könne die Höhe von ihnen nicht beziffert werden, da sie sonst ihre Verhandlungsposition in den derzeit mit den Investoren stattfindenden Verhandlungen gefährdeten. Sie sagten allerdings zu, mit der für Herbst avisierten

Drucksache ein deutlich klareres Bild vermitteln zu können."

Im September 2008 gab der Senatsbeauftragte und Projektkoordinator und ReGeGeschäftsführer auf Bitte des Ersten Bürgermeisters seine Ämter auf. In der Folge wurde durch die zuständige Behörde erklärt,

- man habe die Komplexität des Projekts unterschätzt,

- man müsse die städtische Realisierungsgesellschaft ReGe beziehungsweise die Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG personell verstärken,

- die Kompetenz der Beteiligten reiche nicht aus,

- man brauche für den Aufsichtsrat dringend mehr externen Sachverstand.

Im November 2008 gab die zuständige Behörde bekannt, die Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG habe sich mit dem Generalunternehmer HOCHTIEF auf von der Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG zu zahlende 137 Millionen Euro Mehrkosten geeinigt.

In der Drs. 19/1841 vom 23.12.2008 beschreibt der Senat einen sogenannten Nachtrag 4 mit dem Generalunternehmer und ein Verhandlungsergebnis mit dem Generalplaner, die mit erheblichen Mehrkosten für die Stadt verbunden sind. Neben zahlreichen Einzelfragen zum Hergang des Projekts sowie zur Ursache, Prüfung, Zuordnung und Angemessenheit der Kostenpositionen stellen sich auch die Fragen,

· warum Mehrkosten in diesem Umfang einseitig zulasten der Stadt übernommen werden sollen?

· ob für die Stadt kostengünstigere Vereinbarungen mit Architekten und Generalunternehmern möglich gewesen wären?

· warum auf die vertraglich vorgesehene Konfliktregelung über einen unabhängigen Schiedsgutachter verzichtet wurde?

· warum keine Regelung für die Begrenzung von Kostensteigerungen in der Zukunft getroffen wurde?

Die Bürgerschaft kann nicht verantwortlich über eine Nachforderung von Haushaltsmitteln beschließen, ohne über ausreichende Informationen zu diesen Fragen zu verfügen. Auf einem öffentlichen Podiumsgespräch zur Elbphilharmonie im Dezember 2008 hat der Staatsrat der Kulturbehörde sämtlichen Bürgerschaftsabgeordneten volle Akteneinsicht zugesagt. Jeder solle sich, so der Staatsrat, ein eigenes Bild machen können, abwägen und dann für oder gegen die Mehrkosten votieren.

Da die Akten bislang nicht vollständig vorliegen, müssen nun mit Hilfe einer Akteneinsicht nach Artikel 30 HV die genannten offenen Fragen geklärt und die politischen Verantwortlichkeiten für die eingetretene Lage aufgedeckt werden.

Es wird gemäß Artikel 30 der Hamburgischen Verfassung beantragt:

Der Senat legt der Bürgerschaft unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 31. Januar 2009, sämtliche Akten, Vorgänge und sonstige Unterlagen aller Behörden, Dienststellen, Gremien, der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH, der Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG und der Hamburg Musik gGmbh sowie der für diese Stellen tätigen Berater und Wirtschaftsprüfer vor, die im Zusammenhang mit Untersuchungen der Machbarkeit oder allen Phasen der Realisierung des Projekts Elbphilharmonie Hamburg stehen.

Dazu zählen insbesondere auch alle Gutachten und Untersuchungen, Schriftwechsel und E-Mail-Verkehr sowie Gesprächsprotokolle und -notizen.