Wandsbeker Schützenhof

Die Straße „Wandsbeker Schützenhof" ist eine schnurgerade Wohnstraße zwischen den Straßen Barmwisch und Stephanstraße, die durch Einzelhausbebauung geprägt ist. Insbesondere in dem Abschnitt zwischen Voßkuhlen und Barmwisch gibt es zu beiden Fahrbahnseiten offene Gräben, deren Bankette mit Obstbäumen bewachsen sind. Diese Gestaltung verleiht dem Straßenbild einen eigenen Charme und macht die Straße zu einer beliebten Wohnstraße, deren Charakter nicht nur von den Anwohnern als erhaltenswert angesehen wird.

Bis vor kurzer Zeit war dieser Teil der Straße als „unechte Einbahnstraße" ausgewiesen, von der Straße Barmwisch aus kommend war die Einfahrt ab dem Einmündungsbereich „An der Osterbek" verboten, sodass der Verkehrsfluss in nur eine Richtung lief. Die Anlieger konnten ihre Straße jedoch in beide Richtungen verlassen. Mit der Aufhebung dieser Regelung hat sich das Verkehrsaufkommen in der Straße nach Beobachtungen der Anwohner erheblich erhöht, auch die subjektiv empfundenen gefahrenen Höchstgeschwindigkeiten sollen zugenommen haben. Die Straße wird offenbar von zahlreichen Verkehrsteilnehmern als willkommene Umfahrung der Kreuzung Barmwisch/Eckerkoppel/Bullenkoppel/Pillauer Straße sowie einer Fußgängerampel in der Pillauer Straße genutzt.

Durch die derzeitige Gestaltung der Straße ohne separate Gehwege sind Fußgänger gezwungen, die Fahrbahn zu nutzen ­ ein System, welches bis zur Aufhebung der unechten Einbahnstraße komplikationslos funktionierte.

Seit der Änderung der Verkehrsführung kommt es nun immer wieder zu Nutzungskonflikten der Verkehrsfläche. Die Autofahrer müssen immer öfter dem Gegenverkehr ausweichen und fahren hierzu dichter an den Straßenrand, wo sich die Fußgänger bewegen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wann, aus welchem Grund und auf wessen Veranlassung wurde die Verkehrsführung in der Straße „Wandsbeker Schützenhof" derart geändert, dass die bestehende „unechte Einbahnstraße" ab der Einmündung „An der Osterbek" aufgehoben wurde?

2. Ist die Wiederherstellung des alten Zustandes einer „unechten Einbahnstraße" in der Straße Wandsbeker Schützenhof möglich?

Wenn nicht, warum nicht?

Das Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt" (Zeichen 267 Straßenverkehrs-Ordnung ­ StVO) mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei" (Zusatzzeichen 1022-10) wurde am 1. Oktober 2008 in Ausführung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung des Polizeikommissariats 36 vom 29. September 2008 demontiert. Eine Überprüfung der bestehenden Regelung ergab, dass eine den Anforderungen des § 45 Absatz 9 StVO genügende rechtliche Begründung für diese Beschränkung des fließenden Verkehrs nicht vorlag.

Die Straße Wandsbeker Schützenhof ist dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmet. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist auf 30 km/h beschränkt (Tempo30-Zone). Besondere Umstände, die ein Verbot der Einfahrt zwingend erfordern, weil nur so eine das mit der Teilnahme am öffentlichen Verkehr verbundene allgemeine Risiko erheblich steigernde örtliche Gefahrenlage beseitigt werden könnte, liegen nicht vor.

3. Unter welcher Voraussetzung gibt es in Hamburg allgemein unechte Einbahnstraßen mit Einfahrtverboten für den gesamten Verkehr oder für bestimmte Gruppen von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern?

Das Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt" wurde oftmals angeordnet, um Konzepte zur Verkehrslenkung umzusetzen und/oder um ein von Anwohnern unerwünschtes bloßes Durchfahren einer Straße zu unterbinden. Mit der Einfügung des Absatz 9 in § 45 StVO sind dieses keine tragfähigen Gründe für die Anordnung von Beschränkungen des fließenden Verkehrs mehr.

Allgemeine unechte Einbahnstraßen mit Einfahrtverboten für den gesamten Verkehr oder für bestimmte Gruppen von Verkehrsteilnehmern dürfen nur dann angeordnet werden, wenn damit eine aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse bestehende Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter übersteigt, beseitigt werden kann. Spezielle Vorschriften über das Einrichten einer „unechten Einbahnstraße" gibt es nicht.

4. An welchen Örtlichkeiten im Wandsbeker Schützenhof haben in den letzten fünf Jahren jeweils wie viele Geschwindigkeitsmessungen an welchen Wochentagen und zu welchen Zeiten stattgefunden, welche Geschwindigkeitsprofile ergaben sich dabei und wie stellten sich die jeweils gemessenen Höchstgeschwindigkeiten dar? (Bitte aufschlüsseln nach der jeweils zum Einsatz gekommenen Mess-Methode: zum Beispiel Laser-Messung, Radar-Messung, sogenannte Temposys-Geräte, verdeckte Langzeitmessungen.) Ergebnisse über Geschwindigkeitsmessungen liegen für die Jahre 2007 und 2008 vor.

Sie sind in den nachstehenden Tabellen dargestellt. Dabei handelt es sich um repressive Messungen mit dem Lasermessgerät und präventive Messungen mit dem Temposys-Gerät und dem Verkehrsstatistikgerät.

Repressive Messungen mit dem Lasermessgerät: Repressive Geschwindigkeitsmessungen mit einem Lasermessgerät im erfragten Zeitraum sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Bei diesen Messungen wird nur statistisch erhoben, wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren, getrennt nach Verwarn- und Bußgeldern, eingeleitet wurden.von...bis..."). In der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist die Erstellung eines detaillierten Geschwindigkeitsprofils aus einer derartigen Messung mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

Die nachstehende Darstellung beschränkt sich daher auf die Gesamtzahl der registrierten Fahrzeuge, den Durchschnitt der bei diesen Fahrzeugen gemessenen Geschwindigkeit sowie die höchste gemessene Geschwindigkeit.von...bis"). In der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist die Erstellung eines detaillierten Geschwindigkeitsprofils aus einer derartigen Messung mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Die nachstehende Darstellung beschränkt sich daher auf die Gesamtzahl der registrierten Fahrzeuge, den Durchschnitt der bei diesen Fahrzeugen gemessenen Geschwindigkeit sowie die höchste gemessene Geschwindigkeit.

Wenn ja, wann erfolgten diese und wie stellen sich die jeweiligen Ergebnisse detailliert dar?

Nein.

6. Hat es in der Straße Wandsbeker Schützenhof seit der unter 1. thematisierten Veränderung der Verkehrsführung Verkehrszählungen gegeben?

Wenn ja, wann erfolgten diese und wie stellen sich die jeweiligen Ergebnisse detailliert dar?

Wenn nein, für wann ist eine derartige Verkehrszählung vorgesehen, um einen Vergleichswert zu erhalten?

Nein. Es gibt seitens der zuständigen Behörde derzeit keine Planungen einer Verkehrszählung in der Straße Wandsbeker Schützenhof.