Der Rechnungshof betonte abschließend die Notwendigkeit in Verträgen Anpassungsoptionen vorzusehen

Man könne aber nicht verhindern, dass einzelne Ausländer unmittelbar nach ihrer Unterbringung Nostorf wieder verließen. Insofern seien stichtagsbezogene Zahlen stark schwankend und für eine verlässliche Aussage unzureichend.

Eine Abgeordnete der CDU erklärte, sie hielte eine Vereinbarung mit einer gewissen Laufzeit angesichts der angestrebten Kostensicherheit für üblich. Eine Wohneinrichtung ­ ob in Hamburg oder an anderer Stelle ­ könne nicht täglich den Bedarfen angepasst werden; Kostenbeteiligungen müssten demnach einen Fixkostenbestandteil berücksichtigen. Im Übrigen wäre ein finanzielles Risiko auch in Hamburg zu tragen gewesen. Obwohl die Abgeordneten der CDU einräumten, dass Flexibilität sinnvoll gewesen sein könnte, erklärten sie abschließend, die ablehnende Haltung Mecklenburg-Vorpommerns zur vorzeitigen Aufgabe der Kooperation oder Vertragsanpassungen nachvollziehen zu können.

Der Rechnungshof betonte abschließend die Notwendigkeit, in Verträgen Anpassungsoptionen vorzusehen. Gerade die vom Senat vorgetragenen Prognoseunsicherheiten waren bei Vertragsabschluss bekannt und hätten Flexibilität zwingend erfordert.

Er gab zu bedenken, dass sich die Zahl der unterzubringenden Personen von 2002 bis 2006 und damit im Zeitraum vor dem Vertragsabschluss um 68 Prozent verringert habe und auch heute nicht auszuschließen sei, dass die Zahlen wieder sinken.

· Der Unterausschuss schlägt dem Haushaltsausschuss vor, der Bürgerschaft zu empfehlen, den Beanstandungen des Rechnungshofs beizutreten.

Zu Tzn. 157 ­ 169, Dienstwaffen

Sowohl der Bestand an Dienstpistolen bei der Polizei als auch die geplante Neubeschaffung basieren auf einer überhöhten Einschätzung des tatsächlichen Bedarfs. Organisation und Arbeitsabläufe der Zentralen Waffenwerkstatt sind verbesserungsbedürftig. Für den beabsichtigten Neubau einer Schießstandanlage müssen doppelte Mietzahlungen ausgeschlossen werden. Im Bereich des Justizvollzugs muss die Praxis der Schießübungen verbessert werden.

Der Rechnungshof erläuterte, die Fachbehörden und der Senat hätten dem Rechnungshof bei den aufgezeigten Handlungsbedarfen zugestimmt und deren Abhilfe zugesagt.

Auf die Frage der Abgeordneten der CDU, ob es bei Aufgabe des Schießstandes im Sportpark trotz der Aufgabe des Projekts Volkspark bleiben werde, antwortete der Rechnungshof, er habe keine Erkenntnisse, dass die Zusammenlegung der beiden Schießstandanlagen wieder zur Disposition stehe.

· Der Unterausschuss schlägt dem Haushaltsausschuss vor, der Bürgerschaft zu empfehlen, den Beanstandungen des Rechnungshofs beizutreten.

Zu Tzn. 170 ­ 179, Bluttransfusionswesen am Institut für Transfusionsmedizin

Die Abgabepreise für Blutprodukte werden ohne Kenntnis ihrer tatsächlichen Herstellungskosten festgesetzt. Auf Abnehmerseite besteht kein ausreichender Anreiz für den wirtschaftlichen Umgang mit Blutprodukten. Die Verfallsquote muss wieder reduziert werden.

Der Rechnungshof erläuterte, hinsichtlich der getroffenen Feststellungen herrsche im Wesentlichen Übereinstimmung mit dem Senat. Einige Forderungen des Rechnungshofs seien bereits vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) umgesetzt worden. So sei die Rücknahmegebühr für Blutkonserven auf nunmehr 15 Euro angehoben worden. Die Verfallsquote von Blutprodukten habe sich positiv entwickelt:

Wenn auch die frühere Verfallsquote von 2,5 Prozent noch nicht wieder erreicht worden sei, könne doch eine relative Verbesserung zum Jahr 2007 um 10,5 Prozent verzeichnet werden. Der Trend rückläufiger Blutspenden sei in 2008 gestoppt worden.

Die Kosten für Forschung und Lehre würden mittlerweile gesondert verbucht. Die 2004 beschaffte Software sei in Betrieb genommen worden; das leistungsfähigere Bestrahlungsgerät für Blutpräparate sei beschafft und bereits vom TÜV abgenommen worden. Das UKE habe sich zudem verpflichtet, bei Beschaffungen zukünftig die Vergabebestimmungen einzuhalten. Als suboptimal stelle sich die weiterhin fehlende

Preiskalkulation für Blutprodukte dar. Eine differenzierte Kostenkalkulation sei seitens des UKE derzeit nicht beabsichtigt; wirtschaftliche Nachteile für das Institut für Transfusionsmedizin seien jedoch nicht zu erkennen. Das UKE arbeite aber an der flächendeckenden Einführung einer Kostenträgerrechnung.

Die Abgeordneten der CDU fragten nach, warum die Einführung einer differenzierten Kostenkalkulation bisher nicht erfolgt sei. Der Rechnungshof erklärte, dass dies an der fehlenden Kostenträgerrechnung im UKE liege. Ein kleines Institut wie die Transfusionsmedizin erscheine zwar ideal als Pilotprojekt zur Etablierung neuer Strukturen, es sei jedoch nachvollziehbar, dass das UKE eine übergreifende Lösung für alle Kliniken und Institute anstrebe. Mittelfristig müssten allerdings Produktionskosten ermittelbar sein, insbesondere bei Verkäufen sowie vor dem Eingehen von Kooperationen.

· Der Unterausschuss schlägt dem Haushaltsausschuss vor, der Bürgerschaft zu empfehlen, den Beanstandungen des Rechnungshofs beizutreten.

Zu Tzn. 180 ­ 189, Entgeltkalkulation Gemessen an den Zielvorgaben, sich über kostendeckende Leistungsentgelte zu finanzieren sowie Quersubventionen zwischen den Ländern und Kundengruppen zu vermeiden, weist das interne Rechnungswesen von Dataport noch erhebliche Mängel auf.

Die Kosten- und Leistungsrechnung ist so zu gestalten, dass neben der Produktergebnisrechnung weitere kundenorientierte Ergebnisrechnungen erstellt werden können.

Der Nachweis von Synergieeffekten fusionsbedingter Maßnahmen ist bislang unzureichend. Die mit dem Beitritt der Länder Bremen und Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich erwarteten Synergien sollten aufgezeigt und belegt werden.

Der Rechnungshof stellte einleitend heraus, dass der Senat den Feststellungen des Rechnungshofs weitgehend zugestimmt und in einer Arbeitsgruppe der Trägerländer wichtige Umsetzungsschritte bei Dataport ­ Anstalt öffentlichen Rechts ­ veranlasst habe. Er machte deutlich, dass es sich bei Dataport um einen IT-Dienstleister von erheblicher Größenordnung und bundesweiter Bedeutung handelt und bat den Senat wegen der finanziellen Bedeutung für Hamburg um Auskunft,

- auf welcher Zahlenbasis Hamburg sicherstellt, dass keine Quersubventionen zulasten Hamburgs als finanzstärkstes Trägerland stattfinden und

- warum Hamburg in einer direkten Beziehung zwischen Leistungen Dataports und den dafür gezahlten Entgelten gegenüber der Großkundenvereinbarung keine Vorteile sieht.

Die Senatsvertreter führten aus, dass der Passus zur Quersubventionierung auf Wunsch Schleswig-Holsteins in die Konsortialvereinbarung eingeflossen sei. Die Betrachtung nach Marktsegmenten erbringe nicht die zur Steuerung sowie zur Vermeidung von Quersubventionen relevanten Informationen. Auch sei es bei der Fusion gerade darum gegangen, eine bestimmte Infrastruktur gemeinsam zu nutzen, um Synergieeffekte zu erzielen. Die Frage von Quersubventionen könne jeweils nur für ein konkretes Vorhaben beantwortet werden.

Zur laufenden Nutzung der Infrastruktur gebe es klare Regeln. Die Kosten würden hälftig geteilt. Bei der Weiterentwicklung von Verfahren richte sich die Kostenaufteilung nach dem Anteil der Nutzung. So nutze Hamburg die Infrastruktur für das Meldewesen technisch betrachtet als eine Meldedienststelle, Schleswig-Holstein benötige die Infrastruktur für jede Kommune. Hier gelte daher etwa die Aufteilung 1 : 300. Für das Steuerrechenzentrum, das von allen vier Ländern genutzt werde, sei ebenfalls ein Schlüssel vereinbart. Diese Art der Nutzung solle zukünftig zunehmen.

Zur Frage der Leistungsbeziehungen mit Dataport erklärten die Senatsvertreter, dass von einem Leistungsvolumen von rund 110 Millionen Euro etwa 40 Millionen Euro für Rechenzentrumsleistungen unter die Großkundenvereinbarungen fielen. Für diesen Bereich prüfe die Finanzbehörde kritisch die Anmeldungen der Behörden, fasse gleichartige Aufgaben zusammen und stelle den Gesamtbedarf fest. Hamburg verhalte sich gegenüber Dataport daraufhin als Großeinkäufer und erwarte einen entsprechend hohen Rabatt gegenüber den Einzel-Listenpreisen. Für Dataport bedeute dies gleichzeitig eine hohe Planungssicherheit, weil die Einnahmen für das Jahr der Vereinbarung ziemlich exakt eingeschätzt werden könnten. Über die Leistungen, die auf die einzelnen Behörden, Landesbetriebe und so weiter entfallen, würden dann sogenannte Großkundenvereinbarungen getroffen und ein pauschaliertes Entgelt festgelegt. Das vereinbarte Leistungsvolumen dürfe um 20 Prozent nach oben beziehungsweise 10 Prozent nach unten abweichen. Aufgrund des vorhergehenden Planungsprozesses sei die Pauschalierung wirtschaftlich. Die Masse der Leistungen in diesem Segment sei hinsichtlich der Stückkosten sehr inflexibel. Auch deutliche Änderungen der Leistungsmengen würden nur zu geringen Veränderungen des Aufwands führen.

Eine Spitzabrechnung kurzfristiger Veränderungen auf Basis der Listenpreise sei daher unwirtschaftlich.

Der Rechnungshof machte deutlich, dass er die Aktivitäten der Finanzbehörde im Planungsprozess positiv beurteile. Eine direkte Preis-Leistungs-Beziehung stehe dazu jedoch nicht im Widerspruch. Sie biete insbesondere den Behörden den Anreiz zu sparen und sollte daher etabliert werden. Dies bedeute nicht, dass man zu kleinteiligen Regelungen kommen oder auf die Planungssicherheit für Dataport verzichten müsse. Schleswig-Holstein schließe zum Beispiel für einzelne Leistungspakete mehrjährige Verträge ab.

Zur Frage der Quersubventionierung fragte der Rechnungshof nach, woher der Senat wisse, ob nicht Hamburg und Schleswig-Holstein gemeinsam die Kommunen oder das Drittgeschäft subventionieren. Die Senatsvertreter führten aus, dass die Preise für Rechenzentrumsleistungen innerhalb der Bandbreite der Rahmenvereinbarung der Finanzbehörde mit Dataport für die Behörden fix seien. Auseinandersetzungen der Behörden mit Dataport fänden darüber statt, ob die Leistungen korrekt erbracht seien.

Neben dem Rahmenvertrag gebe es weitere vertragliche Regelungen zu Einzelaufträgen. Das Kommunalgeschäft mache bei Dataport circa 10 Millionen Euro p.a. aus.

Davon entfalle ein geringer Teil auf den Rechenzentrumsbetrieb, wo Quersubventionierungen aufgrund separat zuzurechnender Strukturen kaum auftreten könnten, und ein größerer Anteil auf die Softwareentwicklung und so weiter. Die letztgenannten Produkte seien bei Dataport gerade überprüft worden und der Verwaltungsrat habe beschlossen, zum Beispiel das kommunale Finanzwesen nicht mehr anzubieten, weil ein akzeptabler Preis ohne Quersubventionierung nicht mehr möglich sei. Dies sei allerdings das Ergebnis einer produktbezogenen Kostenrechnung.

Der Rechnungshof wies darauf hin, dass Dataport auch Gemeinkosten habe. So verursache das Kommunalgeschäft in Schleswig-Holstein Vertriebskosten. Daher sei in einer Segmentberichtserstattung festzustellen, ob dieser Bereich sich auch bei Einbeziehung dieser Kosten noch selbst trage. Hier sei nicht erkennbar, dass Hamburg eine Berichterstattung entsprechend der Konsortialvereinbarung fordere. Die Senatsvertreter führten aus, dass Hamburg die Gemeinkosten bekannt seien. Sie würden auf die Produktbereiche entsprechend der jeweiligen Kopfzahlen umgeschlagen. Hamburg habe eine Berichterstattung nach Marktbereichen bisher nicht als sein Interesse angesehen. Es sei vielmehr darum gegangen, Entwicklungen mit anderen gemeinsam voranzubringen. Dies liege im Interesse Hamburgs, dass zu 60 Prozent Kommune sei.

Der Abgeordnete der GAL wies darauf hin, dass private Personen und Unternehmen unter mehreren Anbietern wählen könnten und fragte nach, wie man durch die Vertragsgestaltung mit Dataport ökonomisches Handeln fördern könne. Die Senatsvertreter erklärten, dass Hamburg seit 2001 die nominellen IT-Ausgaben bei circa 30 bis 40 Prozent Leistungssteigerung konstant halte. Dies werde mit diesem Jahr enden, weil steigende Personalkosten, die Umsatzsteuererhöhung und so weiter nicht mehr aufgefangen werden könnten. Hamburg habe den Vorteil, Anteilseigner zu sein, und würde daher anhand der Vorlagen für den Verwaltungsrat merken, wenn Dataport bei den Preisverhandlungen einen versteckten Gewinnaufschlag erheben würde.

Die Abgeordneten der CDU wollten wissen, wie der Senat mit einem Monopolisten hart verhandeln wolle und wie ein Marktgeschehen abgebildet werden solle.